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Anbindehaltung: Özdemir will sie ab 2028 verbieten
Veröffentlicht am:
26.05.2023 09:09:58
Kategorie :
News
, Rinder
26.05.2023 - Die Novelle des Tierschutzgesetzes sieht auch erschwerte Haltungsbedingungen für Kombihalter vor.
Nur noch fünf Jahre soll die ganzjährige Anbindehaltung in Deutschland erlaubt sein. Ab 2028 tritt dann ein Verbot in Kraft. Das geht aus dem Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes hervor, der in Berlin gerade zwischen den Ressorts abgestimmt wird. Der Entwurf liegt dem Wochenblatt vor. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP allerdings vereinbart, die Anbindehaltung in zehn Jahren auslaufen zu lassen. Das wäre dann 2031 gewesen.
Die knappe Übergangsfrist stößt bei betroffenen Bauern auf Unverständnis. Der Bayerische Bauernverband hatte bisher eine Übergangsfrist strikt abgelehnt. Zudem ist offenbar unter Juristen eine Übergangsfrist im Tierschutzgesetz rechtlich umstritten, wie Wochenblattrecherchen ergaben. Da der Bund die Übergangsfrist und das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung mit einer tierschutzwidrigen Haltungsform begründet, könnten Tierschutzverbände gegen diese Frist klagen. Die Folge wäre, dann ein sofortiges Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung.
Höhere Haltungsauflagen für Kombihalter
Die Novelle die Tierschutzgesetzes sieht zudem höhere Haltungsauflagen für die Kombihalter vor. Sie müssen künftig die gleichen Haltungsauflagen wie Ökobauern mit der Kleinbetriebsregelung einhalten.
So müssen sie im Sommer einen Zugang zur Weide sicherstellen. Ganzjährig ist mindestens zweimal in der Woche der Zugang zu einer Freifläche zu gewährleisten. Zudem ist die Kombihaltung nur für maximal 50 Rinder erlaubt. Das entspricht in etwa einem Milchviehbetrieb mit 25 Kühen inklusive der Nachzucht. Gerade für Kombihalter in Franken und im Bayerischen Wald können diese Auflagen das Aus bedeuten, wenn sie keine Weideflächen in Hofnähe haben.
Grüne sehen Zukunft für Kombihalter
Bayerns Grüne warben im Vorfeld der Novelle in Berlin, die Kombihaltung in ihrer derzeitigen Form zu erhalten. Das hatte unter anderem Fraktionschef Ludwig Hartmann immer wieder betont.
Er wertet die jetzige Regelung dennoch als Erfolg. "Im Koalitionsvertrag wurde die bayerische Besonderheit der Kombinationshaltung bislang nicht berücksichtigt. Jetzt gibt es eine Perspektive für Kombihalter, die die Tiere im Sommer auf der Weide halten – dafür haben wir uns im Bund stark gemacht", so Hartmann. Er sieht in dem Entwurf die Besonderheiten der bayerischen Weidewirtschaft berücksichtigt.
Ähnlich sieht dies auch Bundesagrarminister Cem Özdemir. Der Bund werde der Verantwortung gerecht für die Almen und artenreichen Kulturlandschaften in Süddeutschland sowie für den Schutz der Tiere, die "wir für die Pflege der Landschaft brauchen."
Wird an Auslauffrist noch gerüttelt?
Özdemir sieht den Entwurf der Novelle als eine "gute Regelung", die beides unter einen Hut bringt. "Wir werden sie nun den anderen Ressorts vorschlagen".
Hartmann sieht bei den anstehenden Verhandlungen durchaus noch Verbesserungsbedarf, vor allem bei der Frist für die ganzjährige Anbindehaltung. Schließlich ist im Berliner Koalitionsvertrag eine zehnjährige Übergangsfrist für das Auslaufen der ganzjährigen Anbindehaltung vorgesehen. "Ich gehe davon aus, dass dies auch die Grundlage für die anstehenden Verhandlungen ist, so der bayerische Grüne.
Indes hält die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ auch für die Kombihaltung von Rindern ein Verbot für nötig, weil aus deren Sicht auch dort die Tiere „einen Großteil des Jahres noch unter den grausamen Bedingungen der Anbindehaltung“ leiden.
Schwänze kupieren soll weiter erlaubt sein
Aus Sicht der Tierschützer ist es zudem unverständlich, dass es auch mit der Novelle möglich bleiben soll, Amputationen an landwirtschaftlich gehaltenen Tieren aus wirtschaftlichen Gründen durchzuführen. Das Kupieren des Ringelschwanzes bei Ferkeln und des Schnabels bei Hühnern bleiben weiterhin möglich. Die Betäubungspflichten bei Eingriffen beim Enthornen und Kastrieren von Rindern will Özdemir indes ausweiten.
Ebenso will der Bund die Videoüberwachung an Schlachthöfen verpflichtend einführen. Gleichzeitig ist geplant, den Straf- und Bußgeldrahmen zu erhöhen. So sollen künftig die Freiheitsstrafen für Tierquälerei von fünf, in besonders schweren Fällen, sogar von bis zu zehn Jahre möglich sein. Auch die Geldbußen steigen auf bis zu 100.000 €.
Heftige Kritik der CSU
Scharfe Kritik an dem Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes kommt aus der Opposition in Berlin, speziell von der CSU. „Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir läutet damit das Ende der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Bayern ein", schimpft CSU-Bundestagsabgeordneter Artur Auernhammer.
Ein Verbot der Anbindehaltung mit einer Frist von gerade einmal fünf Jahren werde für zahlreiche Betriebe das Aus bedeuten. Auch die Pläne mit höheren Auflagen für die Kombinationshaltung werden vielen Betrieben Probleme bereiten, ist Auernhammer überzeugt. Schließlich hielten in Bayern rund die Hälfte der 25.000 Milchviehbetriebe ihre Tiere noch in Anbindehaltung.
Anstatt auf flexible Lösungen zu setzen, will ein grüner Politiker wieder einmal klassische Verbotspolitik durchdrücken – ohne jede Rücksicht auf die landwirtschaftlichen Betriebe. "Seinem Ziel, die Tierhaltung in Deutschland abzuschaffen, kommt Özdemir damit einen Schritt näher", wirft der CSUler dem Bundesminister vor.