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Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung:
Veröffentlicht am:
31.08.2021 11:59:32
Kategorie :
Allgemein
Kontrovers diskutiert wird aktuell, ob ein erfolgreicher Einspruch tatsächlich dazu führen würde, dass im Endeffekt nur Lebensmittel liefernde Tiere von den Änderungen im Rechtsakt und der zugrundeliegenden Verordnung betroffen wären (und das auch nur bezüglich der Gruppenbehandlung). Mehrere Verbände, darunter auch Germanwatch, sehen dahingehend zwar keinen grundsätzlichen Anlass zur Sorge, bitten nun aber die EU-Kommission in einem gemeinsamen Brief um eine schnellstmögliche Klarstellung der Faktenlage – noch im Vorfeld einer weiteren parlamentarischen Abstimmung zum Einspruch Anfang September.
In dem offenen Brief (vom 18.08.21- Einsatz von CIA HP in der Tierhaltung: Bitte um Klarstellung der Faktenlage) an die EU fordern Verbände die Klärung:
"...Ist es richtig, dass Sie sich weiterhin zum WHO-Ansatz bekennen? Ist es richtig, dass Sie den Vorbehalt für CIA HP für die Behandlung von Menschen gemäß der VO 2019/6 und ausstehende delegierte Rechtsakte ausschließlich auf Tiere beziehen, die der Lebensmittelgewinnung dienen?..."
Hier lesen Sie den Beitrag und den gesamten offenen Brief → Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung
Die Unterzeichner:
Ärzte gegen Massentierhaltung n.e.V. (Doctors against Factory Farming)
Deutsche Umwelthilfe e.V. (Environmental Action Germany)
Germanwatch e.V.
Greenpeace e.V.
Mukoviszidose e.V. - Bundesverband Cystische Fibrose
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany)
Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V.