Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Bundeskanzler Scholz: Die Bundesregierung steht zum Agrardieselbeschluss

Veröffentlicht am: 10.01.2024 15:16:41
Kategorie : News

10.01.2024 - Bundeskanzler Olaf Scholz hält an der geplanten schrittweisen Abschaffung der Agrardieselrückvergütung fest. Die Bundesregierung stehe zu ihrer Entscheidung, Landwirtschaftssubventionen abzubauen, betonte der Kanzler am Dienstag (9.1.) in Berlin. Dazu solle sich niemand "Illusionen machen". Mit Blick auf die bundesweiten, teils heftigen Bauernproteste sagte Scholz, dass Kritik "Teil der Demokratie" sei. Darüber dürfe sich niemand beschweren, jedoch "heilige der Zweck nicht alle Mittel". "Angesichts der Tatsache, dass die Regierung den Landwirtinnen und Landwirten weit entgegengekommen ist, ist es auch wichtig, dass Maß und Mitte gehalten werden", mahnte Scholz. Die ursprünglichen Sparpläne der Bundesregierung sahen noch eine Streichung der Kfz-Steuerbefreiung in der Landwirtschaft vor. Auch sollte die Agrardieselbeihilfe nicht stufenweise, sondern mit sofortiger Wirkung abgeschafft werden.

Die von der Bundesregierung vorzunehmenden Einsparungen sind Folge des vom Bundesverfassungsgericht am 21. November 2023 verhängten Urteils zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021. Gemäß diesem sollten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) übertragen werden. Dazu hatte der Bundestag erneut eine Ausnahme von der Schuldenbremse beschlossen und die Notsituation mit den Folgen der Corona-Pandemie begründet. Dies erklärten die Karlsruher Richter für verfassungswidrig und nichtig. Geklagt hatten Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Lesen Sie hier

Teilen diesen Inhalt