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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

„Bürokratie verhindert Tierwohl – Teil 2“

Veröffentlicht am: 25.05.2023 16:02:48
Kategorie : News , Schweine , Wichtige News

25.05.2023 - Jürgen Dierauff, Vorstand ISN, Schweinemäster aus Bad Windsheim in Franken:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat für die Schweinehaltung ein Förderprogramm für den Umbau zu mehr Tierwohl vorgestellt.

Dieses besteht aus einer Investitionsförderung und einem Kostenausgleich für die laufenden Kosten. Das Programm hat für erhebliche Diskussionen in der Schweinebranche gesorgt, vor allem weil die Vorgaben teilweise sehr stark von den bisherigen Bedingungen für die Haltungsformen (HF) 3 und 4 des Lebensmitteleinzelhandels abweichen.

Den Standard der Initiative Tierwohl beziehungsweise die HF 2 zu erreichen, ist ja noch relativ einfach möglich, aber schon der Schritt auf HF 3 ist für die Betriebe riesig. Vor allem der Punkt „Außenklima“ ist nicht so einfach umzusetzen, zumindest nicht ohne größere bauliche Veränderungen, und dann möchte das Ministerium eine finanzielle Unterstützung noch an weitere Bedingungen knüpfen, wie eine genaue Festlegung, wo sich Festfläche und Stroheinstreu im Stall zu befinden haben. Das verkompliziert die Sache unnötig. Auch der geforderte Langschwanz sollte ein Wahlkriterium sein und nicht als Pflicht in einem solchen Stallsystem angesehen werden.

Für eine Einstiegsförderung, quasi mit geringerem Fördersatz, schlage ich für Mastschweine 1,1 m² in Verbindung mit Zugang zum Außenklima vor, ohne eingestreute Liegefläche – also quasi mit Spaltenboden –, denn nicht in jeden Betrieb lassen sich Umbauten mit Stroheinstreu realisieren. Hierzu könnte man sich sehr gut an der Definition für den „Frischluftstall“ orientieren, wie im geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz des Bundes vorgesehen. Damit wir beim Tierwohl weiterkommen, braucht es keine Hirngespinste, sondern praktische Lösungen auf Grundlage der vorhandenen Ställe.

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