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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Bundestierärztekammer kritisiert Bundeslandwirtschaftsministerium

Veröffentlicht am: 15.05.2019 19:48:53
Kategorie : Allgemein , Pferde , Rinder , Schweine

Der Präsident der Bundestierärztekammer, Dr. Uwe Tiedemann, stellt in einer aktuellen Pressemeldung vom 13. Mai 2019 in Frage, ob die Tierärzteschaft im Landwirtschaftsministerium noch gut vertreten sei. 

Seit Jahren bezweifelt dies auch die Agrar- und Veterinär-Akademie, die die Konflikte zwischen den Tierärzten und dem LW-Ministerium beobachtet. „Unsere jeweiligen Aufgaben“ divergieren zu oft. Letztes Beispiel aus dem Ministerium ist die Freigabe von Isofluran für die Ferkelkastration. Getoppt wird dies durch die gesetzliche Möglichkeit der Anwendung des Narkosemittels Isofluran durch den Landwirt. Auch hier hat die Agrar- und Veterinär-Akademie bereits durch Veröffentlichungen auf alternative Möglichkeiten hingewiesen, die dem Tierschutz wirklich dienlich wären.  Bisher scheint der wirtschaftliche Aspekt, von der Landwirtschaft forciert, im Vordergrund zu stehen. 

Es wäre umso mehr an der Zeit, die Forderung von allen Tierärztefunktionären aufzustellen, in das Gesundheitsministerium zu wechseln. Hier sehen wir bessere Voraussetzungen für das Verständnis von  Tiergesundheit und Tierwohl.

Die BTK Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage BTK und hier als Download PDF

In einer weiteren Pressemeldung des TVT, bemängelt auch dieser, wie seit langer Zeit auch die Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) zum Thema Ferkelkastration ein langjähriges Versagen der Bundesregierung beim Staatsziel Tierschutz. 

Hier die aktuelle Meldung:

Bramsche (TVT) - Schon 2014 wurde im Tierschutzgesetz festgelegt, dass die betäubungslose Kastration männlicher Ferkel ab 2019 nicht mehr zulässig ist, ein Schritt hin zu mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung. Kurz vor Ablauf dieser Frist wurde die Einführung um zwei Jahre verschoben, obwohl von Anfang an mögliche Alternativen zur Verfügung standen und genug Zeit für die Entwicklung und Einführung gewesen wäre.

Nach all dieser Zeit hat die Regierung sich jetzt für die am wenigsten „tierfreundliche“ Alternative entschieden, nämlich für die Kastration unter Narkose. Das heißt, weiterhin werden die Ferkel chirurgisch kastriert, obwohl mit der Immunokastration eine zugelassene, praxistaugliche und ethisch vertretbare Alternative zur Operation zur Verfügung steht.

Ungeachtet aller Gegenstimmen hat die Bundesregierung die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkNarkSachkV) zur Legitimierung der Isofluran-Anwendung bei der Ferkelkastration durch den Landwirt an die EU-Kommission gesendet, wieder gegen die Bedenken der Tierärzteschaft und von Tierschutzverbänden.

So hatte die TVT schon 2016 darauf verwiesen, dass von den drei möglichen Alternativen (Kastration unter Allgemein-Anästhesie, Ebermast und Immunokastration) die Kastration unter Narkose diejenige der Alternativen ist, für die das Tier den höchsten Preis zahlt, denn es erfolgt weiterhin eine unnötige Amputation. Des Weiteren sind Narkoserisiken und Wundheilungsstörungen möglich und die Schmerzausschaltung ist nicht unbedingt sichergestellt. Darüber hinaus ist das Narkosegas stark klimaschädigend.

„Diese Entscheidung ist angesichts der seit 2002 im Grundgesetz fixierten Staatszielbestimmung Tierschutz eine nicht akzeptable Ignorierung geltenden Rechts“, so Thomas Blaha, Vorstandsmitglied der TVT. 

was tun?

Die AVA schlug bereits vor, die Tierärzteschaft von Landwirtschaftsministerium in das Gesundheitsministerium zu übersiedeln, wo Erkrankungen und Tierwohl besser gesehen werden, da es z. B. wahrscheinlich zu keinen wirtschaftlichen Verflechtungen zum Nachteil der Tiere kommen kann. Weitere Argumente liegen auf der Hand. 

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