Suchen im Blog
Blogarchiv
Der Umgang mit kranken und verletzten Schweinen (DLG-Merkblatt 430)
Veröffentlicht am:
23.02.2018 10:31:59
Kategorie :
Allgemein
, Schweine
Die Versorgung kranker oder verletzter Tiere ist im § 1 des TierSchG geregelt. „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Jeder, der Nutztiere hält, muss daher sicherstellen, dass – soweit erforderlich – unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung oder die Tötung kranker oder verletzter Tiere ergriffen werden (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 TierSchNutztV). Wir sind es den Tieren schuldig! Auch im Hinblick auf die gesellschaftlichen Diskussionen (siehe NRW-Agrarministerin Schulze-Föcking) sollte sich jeder Tierhalter verpflichtet fühlen, sich mit diesem Thema intensiv auseinander zu setzen und auch umzusetzen.
Die DLG hat ein neues Merkblatt herausgebracht, was Tierärzte/innen ihrer Schweineklientel unbedingt empfehlen sollte. Hier der Downloadlink...