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Emissionen: Umweltpolitiker wollen Tier-Grenzwerte anheben

Veröffentlicht am: 26.05.2023 09:07:57
Kategorie : Allgemein , News

26.05.2023 - Der Vorschlag zur Emissionsrichtlinie der EU-Kommission mit seinen niedrigen Schwellenwerten in der Tierhaltung wird so nicht kommen. Aber viele Tierhalter sind trotzdem noch betroffen.

Die Vorschläge der EU-Kommission beim Emissionsschutzrecht in der Tierhaltung gingen sogar den Umweltpolitikern im EU-Agrarausschuss zu weit. So haben sie in der gestrigen Sitzung (24.5.) einige Änderungen bei der Novelle der der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) gefordert. Konkret geht um Viehbestandsgrößen, ab denen höhere Auflagen für Ammoniakemissionen greifen sollen.

So fordert der EU-Umweltausschuss den Schwellenwert für die Rinderhaltung auf 300 Großvieheinheiten (GVE) anzuheben. Die Kommission hatte für Rinder, Schweine und Geflügel sowie Gemischtbetriebe eine Grenze von jeweils 150 GVE vorgeschlagen. Für Schweine und Geflügel sind die Umweltpolitiker für eine leichtere Anhebung, nämlich auf jeweils 200 GVE. Auch soll es nach ihrem Willen Ausnahmen bei extensiver Tierhaltung geben.

Agrarausschuss stimmte für noch höhere Grenzwerte

Noch höhere Werte hat der Landwirtschaftsausschuss in seiner Stellungnahme von Ende April empfohlen. Rinderhalter sollten ihm zufolge gar nicht in die Richtlinie aufgenommen, Gemischtbetriebe daraus gestrichen werden. Ferner fordern die Agrarpolitiker, die GVE-Schwellenwerte für Geflügel und Schweine in Stallplatz-Obergrenzen umzuwandeln, wie es bislang praktiziert wird. Dabei wird für Geflügel als Schwelle eine Stallplatzzahl von gut 40 000 vorgeschlagen, für Mastschweine von 2 000. Für Sauen will der Landwirtschaftsausschuss eine Obergrenze von 750 Stallplätzen. Dies entspricht exakt den Vorgaben der seit 2010 gültigen IED.

Die europäischen Bauernverbände (Copa) sehen indes die Gefahr, dass das EU-Parlament bei der Abstimmung im Juni zu wenig die Haltung des Agrarausschusses berücksichtigen könne, und eher auf die Umweltseite schwenken könnte. Als Lockmittel empfiehlt der Umweltausschuss eine Gegenseitigkeitsklausel für importierte Produkte aufzunehmen. Allerdings erklärte er nicht, wie diese in der Praxis funktionieren würde, monieren die europäischen Bauernverbände. Der Dachverband hofft dennoch, dass das Plenum, im Gegensatz zur EU-Kommission, den Tierhaltern nicht in den Rücken fällt und für niedrige Schwellenwerte wie der Agrarausschuss stimmt.

Im Vorfeld der Abstimmung im Umweltausschuss hatte auch der Deutsche Bauernverband an die Abgeordneten appelliert, für keine weiteren Verschärfungen gegenüber der derzeit gültigen Regelung zu votieren.

Nach Einschätzung von Copa hätten die vom Umweltausschuss geforderten Schwellenwerte zur Folge, dass jeder zweite Schweine- und Geflügelbetrieb in Europa in den Geltungsbereich dieser Überarbeitung einbezogen würde. Das führe zu einer zusätzlichen Belastung für Familienbetriebe führ, warnt der Dachverband.

EU-Schwellenwerte haben wohl keine Chancen mehr

Bereits im März hatten die EU-Umweltminister für noch höhere Schwellen gestimmt. Danach soll für Rinder und Schweine ein Grenzwert von jeweils 350 GVE greifen. Für Geflügel soll es nach dem Willen des EU-Umweltrates ab 280 GVE eine verpflichtende Anwendung der IED-Regeln geben. Dagegen soll der Wert für Gemischtbetriebe mit den drei genannten Tierarten – wie bei Rindern und Schweinen - 350 GVE betragen.

Da Rat und Parlament für höhere Schwellenwerte als im EU-Vorschlag votierten, ist zumindest eines sicher, dass die scharfen Vorgaben aus dem Entwurf der EU-Kommission zur IED so nicht kommen dürften.

Unterschiedliche Berechnungsschlüssel

Zu beachten ist allerdings, dass es Unterschiede bei den GVE-Berechnungsschlüsseln gibt: So wird beispielsweise eine Milchkuh vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) als 1 GVE gewertet. Hingegen stuft das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) eine Milchkuh als 1,2 GVE ein. Dies bedeutet, dass bei einer Grenze von 350 GVE nach dem Eurostat-Wert künftig noch die Haltung von bis zu 350 Milchkühen ohne emissionsrechtliche Genehmigungspflicht erlaubt wäre, während es laut KTBL-Schlüssel lediglich bis zu 291 Milchkühen wären.

Für Schweine liegen die in Deutschland verwendeten KTBL-Umrechnungswerte dagegen deutlich niedriger als jene von Eurostat. So werden von den Luxemburger Statistikern alle Schweine - außer Sauen sowie Ferkel unter 20 kg - mit jeweils 0,3 GVE bewertet. Derweil sieht der in Deutschland übliche KTBL-Schlüssel nur 0,13 GVE für Mastschweine im Gewichtsbereich zwischen 25 kg und 115 kg vor.

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