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England meldet Seneca-Valley-Virus bei Schweinen
Veröffentlicht am:
10.01.2023 18:25:44
Kategorie :
Schweine
, Wichtige News
10.01.2023 - Der Chief Veterinary Officer des Vereinigten Königreichs hat heute bestätigt, dass es sich bei den fünf Fällen von vesikulärer Krankheit bei Schweinen, die zwischen Juni und September 2022 in Farmen in England festgestellt wurden, um das Seneca-Valley-Virus (SVV) handelte.
Die Bestätigung erfolgt nach einer umfangreichen Untersuchung durch die Animal Plant Health Agency (APHA).
Das Seneca-Valley-Virus befällt Schweine nur für kurze Zeit, wobei sich infizierte Schweine vollständig erholen. Es besteht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit.
SVV ist weder eine meldepflichtige oder meldepflichtige Krankheit im Vereinigten Königreich noch eine von der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) gelistete Krankheit. Die klinischen Symptome ähneln jedoch meldepflichtigen vesikulären Erkrankungen, insbesondere der Maul- und Klauenseuche. Die Defra fordert daher Schweineproduzenten und Tierärzte auf, weiterhin alle klinischen Anzeichen einer vesikulären Erkrankung bei Schweinen unverzüglich zu melden, damit die APHA eine offizielle Untersuchung durchführen kann.
Es sollten stets hohe Biosicherheitsstandards eingehalten werden. Für Schweinehalter bedeutet das:
- Regelmäßige Überprüfung ihrer Biosicherheitsmaßnahmen und Behebung etwaiger Schwachstellen, um die Bewegungen von Fahrzeugen, Personen oder Ausrüstung auf Schweineeinheiten zu minimieren
- Bekämpfung von Nagetieren, Fliegen und soweit möglich Wildvögeln
- Isolierung ankommender Schweine von der ansässigen Herde für mindestens einen Monat
- Schweinefutter oder -zutaten von renommierten Schweinefutterunternehmen beziehen und niemals Küchen- oder Cateringabfälle oder Fleisch an Schweine verfüttern
- Befolgen Sie das Importprotokoll der National Pig Association, wenn Sie lebende Schweine importieren
Um das Risiko der Einschleppung von Krankheiten zu minimieren, sollten Tierhalter ihre Schweine mindestens einmal täglich inspizieren und dabei auf Lahmheit und bläschenförmige (Blasen-)Fuß- oder Schnauzen-/Mundläsionen achten. Der Rat gilt für alle Schweinehalter, egal wie viele Schweine sie besitzen.
Schweinehalter und die Öffentlichkeit werden auch daran erinnert, dass es illegal ist, Schweine mit Fleisch oder Fleischprodukten sowie Küchen- oder Cateringabfällen zu verfüttern. Dadurch wird die Gesundheit der Schweine gefährdet und es besteht die Gefahr, dass exotische Krankheiten wie die Maul- und Klauenseuche oder die Afrikanische Schweinepest ins Land eingeschleppt werden.
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