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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

EU-Arzneimittel-VO und ein juristisches Gutachten

Veröffentlicht am: 27.08.2021 20:17:03
Kategorie : Allgemein

Kennen Sie das Gutachten (zum Einspruchs des Grünen-MdEP Martin Häusling zur EU-Tierarzneimittelverordnung)  im Auftrag u.a. der Deutschen Umwelthilfe?

Die Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn (Rechtsanwälte Günther, Hamburg) hat ein Gutachten u.a. der Deutschen Umwelthilfe  mit der Überschrift:" Die Festlegung von Kriterien für die Bestimmung antimikrobieller Wirkstoffe gem. Art. 37 Abs. 4 Tierarzneimittel-VO Rechtliche Einordnung des Einspruchs des MdEP Martin Häusling und zugleich Bewertung der hiergegen gerichteten Kampagne" erstellt.

Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn schreibt u.a. im Fazit ihres Gutachtens: "... Der Einspruch zielt auf eine konsequente Eindämmung des Einsatzes von Reserveantibiotika bei Lebensmittel-Tieren ab, ohne dabei die Möglichkeit einzelner Tiere in Ausnahmefällen aus den Augen zu verlieren. Mit dem jetzigen Entwurf des delegierten Rechtsaktes dürften Reserveantibiotika weiterhin auch als Gruppenmedikation in der industriellen Tierhaltung eingesetzt werden, statt bei diesen Lebensmittel-Tieren die Tiergesundheit mit anderen Maßnahmen konsequent zu verbessern, wie es gesellschaftlich gefordert wird. Der jetzige Entwurf des delegierten Rechtsaktes würde daher das Ziel des Gesetzgebers verfehlen und der voranschreitenden Entwicklung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen nicht entgegentreten und den extensiven Einsatz von Reserveantibiotika in der industriellen Tierproduktion nicht wirksam verbieten. Die pauschale Kampagne der Tierärzte spielt nicht nur mit den Ängsten von Haustierbesitzern, sondern gibt Inhalte des Einspruchs teilweise unzutreffend und verkürzt wieder. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass sich die Verantwortlichen für die Kampagne möglicherweise doch für den weiteren Einsatz von Reserveantibiotika in der industriellen Tierhaltung stark machen, dies jedoch mit dem vorgeschobenen Fokus auf Nicht-Lebensmittel-Tiere wie Hunde zu überspielen versuchen...". 

Hier lesen Sie das Gutachten von Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn → Kurzgutachten

EU-AntibiotikaVO im Fokus von "Der Tierarzt" Dr. med.vet. Kalim

Über das geplante EU- Antibiotikaverbot für Tiere wird sehr kontrovers diskutiert und berichtet.  Kontrovers und teilweise leider sehr falsch. Der Kollege Dr. Kalim  setzt sich im Youtube-Video damit auseinander. 

EU-AntibiotikaVO im Fokus von "Der Tierarzt" Dr. med.vet. Kalim 

"Der Tierarzt" Kollege Kalim  berichtet für "Nicht-Tierärzte"  in seinem Video zur geplanten Gesetzesänderung auf EU Ebene, die schon ab 2022 in Kraft treten soll und für  Tiere damit die meisten Antibiotika verbietet. Das wäre eine dramatische Verschlechterung für nötige antibiotische Therapeutika unserer Haus- und Nutztiere. 

 

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