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EU-Arzneimittel-VO und ein juristisches Gutachten
Veröffentlicht am:
27.08.2021 20:17:03
Kategorie :
Allgemein
Kennen Sie das Gutachten (zum Einspruchs des Grünen-MdEP Martin Häusling zur EU-Tierarzneimittelverordnung) im Auftrag u.a. der Deutschen Umwelthilfe?
Die Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn (Rechtsanwälte Günther, Hamburg) hat ein Gutachten u.a. der Deutschen Umwelthilfe mit der Überschrift:" Die Festlegung von Kriterien für die Bestimmung antimikrobieller Wirkstoffe gem. Art. 37 Abs. 4 Tierarzneimittel-VO Rechtliche Einordnung des Einspruchs des MdEP Martin Häusling und zugleich Bewertung der hiergegen gerichteten Kampagne" erstellt.
Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn schreibt u.a. im Fazit ihres Gutachtens: "... Der Einspruch zielt auf eine konsequente Eindämmung des Einsatzes von Reserveantibiotika bei Lebensmittel-Tieren ab, ohne dabei die Möglichkeit einzelner Tiere in Ausnahmefällen aus den Augen zu verlieren. Mit dem jetzigen Entwurf des delegierten Rechtsaktes dürften Reserveantibiotika weiterhin auch als Gruppenmedikation in der industriellen Tierhaltung eingesetzt werden, statt bei diesen Lebensmittel-Tieren die Tiergesundheit mit anderen Maßnahmen konsequent zu verbessern, wie es gesellschaftlich gefordert wird. Der jetzige Entwurf des delegierten Rechtsaktes würde daher das Ziel des Gesetzgebers verfehlen und der voranschreitenden Entwicklung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen nicht entgegentreten und den extensiven Einsatz von Reserveantibiotika in der industriellen Tierproduktion nicht wirksam verbieten. Die pauschale Kampagne der Tierärzte spielt nicht nur mit den Ängsten von Haustierbesitzern, sondern gibt Inhalte des Einspruchs teilweise unzutreffend und verkürzt wieder. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass sich die Verantwortlichen für die Kampagne möglicherweise doch für den weiteren Einsatz von Reserveantibiotika in der industriellen Tierhaltung stark machen, dies jedoch mit dem vorgeschobenen Fokus auf Nicht-Lebensmittel-Tiere wie Hunde zu überspielen versuchen...".
Hier lesen Sie das Gutachten von Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn → Kurzgutachten
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