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Informationsfreiheitsgesetz: Proplanta gewinnt Prozess gegen LALLF MV u. AMI
Veröffentlicht am:
04.02.2025 17:04:51
Kategorie :
Allgemein
04.02.20925 - Über 10 Jahre dauerte das Verwaltungsstreitverwahren zwischen der Proplanta GmbH & Co. KG und der oberen Landesbehörde in Mecklenburg-Vorpommern LALLF sowie der Agrarmarkt-Informations-Gesellschaft (AMI). Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wies zuletzt die Beschwerden des Beklagten (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) und der Beigeladenen (AMI) gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht in allen Punkten zurück (BVerwG 10 B7.24). Der Beschluss hierzu fiel am 11. Dezember 2024 und wurde am 27.01.2025 den beteiligten Parteien bekannt gegeben.
Konkret ging es um die Nutzung (IFG) und Weiterverwendung (IWG) relevanter Markt- und Preisinformationen für die Agrarwirtschaft, die Proplanta durch eine dubiose Verwaltungsvereinbarung seitens der AMI untersagt wurde. Bei den begehrenswerten Daten handelte es sich insbesondere um meldepflichtige Informationen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Ein ausgeklügeltes Konstrukt aus Bund, Ländern, Kammern, Verbänden, Verlagen und der in 2009 "frisch aus der Taufe" gehobenen AMI - eine Nachfolgeorganisation der damals gekippten Zentralen Markt- und Preisberichtsstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft GmbH (ZMP) - bot scheinbar wenig Angriffsfläche für seine neuen Machenschaften. Während damals eine unzulässige Pflichtabgabe seitens der Landwirte die Finanzierung der ZMP sicherte, handelte es sich im vorliegenden Fall um eine gezielte Monopolisierung der Marktberichterstattung, die größtenteils aus Bundes- und Landesmittel finanziert und durch ein abenteuerliches Ausschreibungsverfahren im 4-Jahres-Turnus automatisch prolongiert wird. Im Jahr 2014 schloss sich diesem Pakt auch die am LALLF MV angegliederte Marktberichtsstelle Ost (MIO) an, die 2009 parallel zur AMI gegründet wurde.
Die Brisanz und Kungelei wurde bei einem Erwiderungsschreiben des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Verfahren sofort deutlich: "Das ganze System der Preisberichterstattung würde ins Wanken geraten, wenn die Rechte der AMI aus der Vereinbarung mit der MIO angeschlossenen neuen Ländern durch eine gerichtliche Entscheidung beeinträchtigt werde" und ".dass eine solche Entscheidung Präzedenzwirkung hinsichtlich der Vereinbarungen der AMI mit den Erfassungsstellen in anderen Ländern entfalten könnte".
Bis zum Schluss bestritt die Gegenseite, dass es sich bei der Verwaltungsvereinbarung zwischen AMI, dem Bund und den Ländern im Wesentlichen um die Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben bzw. rechtlicher Datenlieferungspflichten handelte. Ihr Wirken solle vielmehr ausschließlich auf einem privatrechtlichen Dienstauftrag fußen. Umso fragwürdiger ist es, dass das bestehende Konstrukt dabei zu 100 Prozent aus öffentlichen Kassen gespeist wird. Auch eine vom Bundesagrarministerium am 26.03.2010 veröffentlichte Absichtserklärung, die den amtlichen Charakter zur Erfüllung von EG-rechtlichen Verpflichtungen deutlich hervorhob, wurde vehement geleugnet.
Die Krönung war eine zwischenzeitlich mit Exklusivrechten ausgestattete AMI, die der MIO eine ominöse 72-Stunden-Regelung auferlegte, um die Verbreitung aktueller und marktrelevanter Preisdaten auf ihrer Website einzuschränken sowie diverse Abo-Modelle zu forcieren.
Ein Potpourri an Nebelkerzen, im Beschwerdeverfahren in letzter Instanz, half dann der Gegenseite auch nicht mehr, das Blatt zu ihren Gunsten zu wenden bzw. sich vor Gericht noch Gehör zu verschaffen. In allen vorgebrachten Punkten scheiterte das Vorhaben gänzlich.
Das Unternehmen Proplanta, mit seinem Agrar-Informationszentrum www.proplanta.de, setzt sich seit der Gründung im Juli 2006 für mehr Markttransparenz ein. Es ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Landwirtschaft. Dem Herausgeber des Fachportals Dr. Jörg Mehrtens war es deshalb ein besonderes Anliegen umfassende Marktdaten, die für den Agrar- und Ernährungssektor von eminenter Bedeutung sind, rechtzeitig allen zugänglich zu machen. Ein Ausschließlichkeitsrecht, wie es die AMI über ein Jahrzehnt verfügte, stand dem bisher entgegen.