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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Peta zeigt landwirtschaftlichen Betrieb wegen Anbindehaltung an

Veröffentlicht am: 14.12.2023 12:33:37
Kategorie : Rinder

14.12.2023 - Die Tierschutzorganisation Peta hat einen landwirtschaftlichen Betrieb im Kreis Sigmaringen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt. Aufnahmen vom betroffenen Hof sollen belegen, dass die Tiere in der sogenannten Anbindehaltung untergebracht sind. Dabei handelt es sich um die dauerhafte oder saisonale Ankettung von Tieren, meist Rindern, die diese in ihrer Bewegung stark einschränkt. Die Tierschutzorganisation nennt die Haltung „tierquälerisch“ und „grausam“ und hat gegen den Betrieb im Kreis Sigmaringen und elf weitere Strafanzeige erstattet.

Der Fall im Kreis Sigmaringen ist laut Peta einer der schlimmsten gewesen. Die durch einen Informanten zugespielten Aufnahmen zeigen Bilder von Kühen, die stark verschmutzt an einer Wand angekettet sind. Der Boden und das Streu wirken ebenfalls dreckig und nass. Auf Anfrage bestätigt der Leiter des betroffenen Betriebs, dass sich das Landratsamt bereits bei ihm gemeldet habe und er nun ein Bußgeld zahlen müsse, jedoch nicht wegen der Anbindehaltung an sich, die grundsätzlich erlaubt ist, sondern weil er Kälber angebunden hatte, was gegen das Tierschutzgesetz verstößt…. .

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