Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Kann ich ein vorformuliertes Arbeitszeugnis verweigern?

Veröffentlicht am: 18.09.2023 17:43:39
Kategorie : News

18.089.2023 - Arbeitnehmer kann Schreiben eines vorformulierten Arbeitszeugnisses verweigern

Wer seinen bisherigen Arbeitgeber verlässt, hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Manchmal darf man das sogar selbst verfassen. Das hat Vorteile, es kann aber auch sein, dass man das nicht möchte.

Es klingt praktisch für Arbeit¬nehmer und kommt in der Praxis schon mal vor: Beschäftigte, die ein Arbeitszeugnis bekommen sollen, werden gebeten, dies zunächst selbst vorzuformulieren. Doch was tun, wenn man das gar nicht machen möchte, etwa weil man keine Erfahrungen damit hat? Kann der Arbeitgeber dann verlangen, dass man sein eigenes Arbeits¬zeugnis verfasst und es dem Vor¬gesetzten vorlegt?

Arbeitnehmer muss Arbeitszeugnis nicht selbst schreiben

Hier gibt es eine klare Antwort: Nein. „Die Arbeitgeberin kann nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer das Zeugnis selbst schreibt“, erklärt die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. „Wer das nicht möchte, kann es daher einfach verweigern.“

Selbsterstelltes Zeugnis als Vorteil

Sie gibt allerdings zu bedenken, dass es für Arbeit¬ehmer ein Vorteil sein kann, das Zeugnis selbst zu verfassen. Schließlich könne man dann die jeweiligen Formulierungen im Zeugnis so gestalten, dass diese positiv ausfallen. Ihr Tipp, für alle, die unsicher sind: „Jemanden hinzuziehen, der Erfahrung hat in der Abfassung von Zeugnissen, etwa eine Rechtsanwältin oder einen Personalberater.“

Auch dann gilt aber: Ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber das vorformulierte Zeugnis Wort für Wort übernimmt, hat man natürlich nicht.

Lesen Sie hier

Teilen diesen Inhalt