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Kann ich ein vorformuliertes Arbeitszeugnis verweigern?
Veröffentlicht am:
18.09.2023 17:43:39
Kategorie :
News
18.089.2023 - Arbeitnehmer kann Schreiben eines vorformulierten Arbeitszeugnisses verweigern
Wer seinen bisherigen Arbeitgeber verlässt, hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Manchmal darf man das sogar selbst verfassen. Das hat Vorteile, es kann aber auch sein, dass man das nicht möchte.
Es klingt praktisch für Arbeit¬nehmer und kommt in der Praxis schon mal vor: Beschäftigte, die ein Arbeitszeugnis bekommen sollen, werden gebeten, dies zunächst selbst vorzuformulieren. Doch was tun, wenn man das gar nicht machen möchte, etwa weil man keine Erfahrungen damit hat? Kann der Arbeitgeber dann verlangen, dass man sein eigenes Arbeits¬zeugnis verfasst und es dem Vor¬gesetzten vorlegt?
Arbeitnehmer muss Arbeitszeugnis nicht selbst schreiben
Hier gibt es eine klare Antwort: Nein. „Die Arbeitgeberin kann nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer das Zeugnis selbst schreibt“, erklärt die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. „Wer das nicht möchte, kann es daher einfach verweigern.“
Selbsterstelltes Zeugnis als Vorteil
Sie gibt allerdings zu bedenken, dass es für Arbeit¬ehmer ein Vorteil sein kann, das Zeugnis selbst zu verfassen. Schließlich könne man dann die jeweiligen Formulierungen im Zeugnis so gestalten, dass diese positiv ausfallen. Ihr Tipp, für alle, die unsicher sind: „Jemanden hinzuziehen, der Erfahrung hat in der Abfassung von Zeugnissen, etwa eine Rechtsanwältin oder einen Personalberater.“
Auch dann gilt aber: Ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber das vorformulierte Zeugnis Wort für Wort übernimmt, hat man natürlich nicht.