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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Neue GOT beschlossen - Studie dient als Grundlage

Veröffentlicht am: 25.05.2022 20:22:47
Kategorie : Allgemein , Wichtige News

"Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)".

So der Titel der vom BLE in Auftrag gegebenen Studie.

25.05.2022 - Die Anpassung der Gebührensätze erfolgt auf wissenschaftlicher Basis: Das BMEL hat bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Durchführung einer umfassenden Studie initiiert. Die Studie hat ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen. Die Studie ist im November 2021 auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht worden.

(Auftragnehmer: AFC Public Services GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Eberhard Haunhorst / Auftraggeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) / Aktenzeichen: 324-06.01-2819HS012 Laufzeit: 26.05.2020 – 25.02.2021 ).

"Seit 1999 sind die Gebühren zweimal erhöht worden - im Jahr 2007 pauschal um zwölf Prozent und im Jahr 2017 ebenfalls um pauschal zwölf Prozent, mit Ausnahme der Gebühren für die (freiwillige) Beratung von Nutztierhalterinnen und -haltern, die um pauschal 30 Prozent angehoben worden sind. Bei diesen Erhöhungen sind allerdings nicht alle Faktoren berücksichtigt worden, die hätten einbezogen werden müssen, wie z.B. gestiegene Praxis-, (Sach-) und Personalkosten (finanzielle Auswirkungen), sodass es aus Sicht des BMEL nicht mehr vertretbar erscheint, die Gebühren, ohne entsprechende objektive Grundlagen zukünftig festzulegen.

Das BMEL wollte objektive und transparente Ergebnisse für die Bewertung der Angemessenheit der Entgelte für Tierärzt*innen schaffen. Dieses erfolgte dann im Rahmen  dieses Forschungsvorhabens.

Hier lesen Sie den Abschlussbericht der Studie

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