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Neue GOT beschlossen - Studie dient als Grundlage
Veröffentlicht am:
25.05.2022 20:22:47
Kategorie :
Allgemein
, Wichtige News
"Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)".
So der Titel der vom BLE in Auftrag gegebenen Studie.
25.05.2022 - Die Anpassung der Gebührensätze erfolgt auf wissenschaftlicher Basis: Das BMEL hat bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Durchführung einer umfassenden Studie initiiert. Die Studie hat ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen. Die Studie ist im November 2021 auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht worden.
(Auftragnehmer: AFC Public Services GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Eberhard Haunhorst / Auftraggeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) / Aktenzeichen: 324-06.01-2819HS012 Laufzeit: 26.05.2020 – 25.02.2021 ).
"Seit 1999 sind die Gebühren zweimal erhöht worden - im Jahr 2007 pauschal um zwölf Prozent und im Jahr 2017 ebenfalls um pauschal zwölf Prozent, mit Ausnahme der Gebühren für die (freiwillige) Beratung von Nutztierhalterinnen und -haltern, die um pauschal 30 Prozent angehoben worden sind. Bei diesen Erhöhungen sind allerdings nicht alle Faktoren berücksichtigt worden, die hätten einbezogen werden müssen, wie z.B. gestiegene Praxis-, (Sach-) und Personalkosten (finanzielle Auswirkungen), sodass es aus Sicht des BMEL nicht mehr vertretbar erscheint, die Gebühren, ohne entsprechende objektive Grundlagen zukünftig festzulegen.
Das BMEL wollte objektive und transparente Ergebnisse für die Bewertung der Angemessenheit der Entgelte für Tierärzt*innen schaffen. Dieses erfolgte dann im Rahmen dieses Forschungsvorhabens.
Hier lesen Sie den Abschlussbericht der Studie