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Neufassung der GOT nach 23 Jahren!
Veröffentlicht am:
25.05.2022 20:21:42
Kategorie :
Allgemein
, Wichtige News
BMEL passt Tierärztegebührenordnung an - der Bauernverband will nicht mitziehen
25.05.2022 - Das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung die Neufassung der Tierärztegebührenordnung (GOT) beschlossen.
Die Verordnung passt die tierärztlichen Leistungen sowohl an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an. Die GOT ist zuletzt im Jahr 1999 umfassend geändert worden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) steht der neuen GOT ablehnend gegenüber. "Die Kosten der Nutztierhalter werden ausgeblendet... . Aufgrund der aktuellen Kostenexplosion in der Landwirtschaft (Futter, Energie, Treibstoff...) stünden die Nutztierhalter unter starkem finanziellen Druck... ." Die Gebührenerhöhung hätte auch zur Folge, dass Tierbehandlungen aus Kostengründen nicht mehr durchgeführt werden und somit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen-
Die Einsprüche einzelner Verbände (Deutscher Bauern Wand (DBV),Deutscher Tierschutzbund etc) sind hier nachzulesen. Es ist nachvollziehbar, dass Tierhalter so wenig wie möglich Tiergesundheitskosten bezahlen wollen, aber auch die Tierarztpraxen stehen einem enormen Preisdruck gegenüber. Und wann gab es die letzte GOT -Änderung? Das war im Jahr 1999!
Lesen Sie hier die Meldung vom bpt