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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Bezeichnung einer Frau als "Schlampe" als Schmähung und Formalbeleidigung

Veröffentlicht am: 12.12.2023 17:33:43
Kategorie : News

12.12.2023 - Strafbarkeit als Beleidigung im Sinne von § 185 StGB

Wird eine Frau ohne sachlichen Bezug als "Schlampe" bezeichnet, so ist dies als Schmähung und Formalbeleidigung zu werten und gemäß § 185 StGB strafbar. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zuge der Trennung eines in Oberfranken lebenden nichtehelichen Paares im März 2022 postete der Mann auf Facebook einen Beitrag, in dem er den Namen der Ex-Partnerin und ihrer Tochter nannte. Die Tochter rief daraufhin beim Mann an und forderte ihn auf, die Veröffentlichung ihres Namens im Internet zu löschen. Der Mann erwiderte darauf: "Ich mach euch fertig, ihr Schlampen". Die Tochter erstatte aufgrund dessen Strafanzeige. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 40 €. Das Landgericht Coburg bestätigte dies. Dagegen richtete sich die Revision des Angeklagten… .

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