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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

BfT zur aktuellen Diskussion über die neue tierärztliche Gebührenordnung

Veröffentlicht am: 16.12.2023 17:57:24
Kategorie : Allgemein , Pferde , Wichtige News

16.12.2023 - Für den BfT hat die Absicherung der Tiergesundheit in Partnerschaft mit den Tierärzten oberste Priorität.  Eine angemessene Honorierung tierärztlicher Leistungen – im Sinne des Tierwohls und für einen zeitgemäßen veterinärmedizinischen Standard ist unabdingbar

Tierhalter* erwarten von ihrem Tierarzt viel. Engagiert und auf höchstem tiermedizinischem Standard setzen sich die Tierärzte rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, für die Gesundheit der von ihnen betreuten Tiere ein. Um den Erwartungen an eine moderne Tiermedizin und den regulatorischen Erfordernissen gerecht zu werden, bauen Tierärzte mit ihrem Praxisteam auf ihre umfangreiche Ausbildung und investieren jährlich in regelmäßige Fortbildung.

Die Versorgung der Tiere in Deutschland ist auf einem hohen Standard. Dies muss aus Sicht des Bundesverbandes für Tiergesundheit (BfT) entsprechend honoriert und entstehende Kosten für tiermedizinische Tätigkeiten und Sachleistungen abgedeckt werden.

Die „Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte“ (GOT) wurde nach langen Jahren durch das zuständige Bundesministerium angepasst, um den Tierärzten eine wirtschaftliche Praxisführung und Arbeit zu ermöglichen. Tierärzte stehen in der Verantwortung gegenüber ihren Angestellten und gehen meist hohe finanzielle Verpflichtungen für ihre Praxis zum Nutzen der Tiere ein. Die allseits gestiegene Kostenentwicklung seit Beginn des letzten Jahres wird durch die neue GOT noch gar nicht berücksichtigt.

Hinzu kommt: In vergleichbaren EU-Ländern, in denen keine Gebührenordnung Vorgaben für die Preise tierärztlicher Leistungen festlegt, entstehen den Tierhaltenden zumeist deutlich höhere Kosten als in Deutschland.

Für den BfT hat die Absicherung der Tiergesundheit in Partnerschaft mit den Tierärzten oberste Priorität. Eine angemessene Honorierung der tierärztlichen Tätigkeiten ist dabei unabdingbar.

Lesen Sie hier die Pressemeldung des BfT

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