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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Pressemitteilung des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BbT)

Veröffentlicht am: 22.06.2020 10:01:22
Kategorie : Allgemein

Pressemitteilung des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BbT)
Weismain, 20.06.2020

Der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) begrüßt die Forderung nach einer Stärkung des amtstierärztlichen Dienstes in der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 16. Juni 2020 zur „Tierwohlachtung – Zum verantwortlichen Umgang mit Nutztieren“. Bereits seit Jahren setzt sich der BbT dafür ein, die Vollzugskompetenzen der Veterinärämter klarer zu strukturieren. „Stärkung heißt für uns nicht nur eine Zunahme des Personals, die natürlich immer wünschenswert ist“, sagt Dr. Holger Vogel, der Präsident des BbT. Vielmehr ginge es auch um eine Verbesserung der Vollzugskompetenzen, wo nach Meinung des BbT erheblicher Nachholbedarf besteht. „Wir müssen alle verfügbaren Daten auswerten können, die Rückschlüsse auf die Beachtung des Tierschutzes zulassen“, so Vogel weiter. Dazu gehörten systematische Auswertungen der Gesundheitsdaten in landwirtschaftlichen Betrieben wie auch die Nutzung solcher Daten, die nach dem Tod der Tiere wichtige Hinweise geben können. „Nur so lässt sich nach unserer Auffassung die Kardinalforderung des EU-Rechts nach einer sich am Risiko orientierenden Überwachung erfüllen“, betont Vogel. Und nicht zuletzt: „Damit kann das Personal auch deutlich effizienter eingesetzt werden“. Deshalb beharre der BbT auf einer entsprechenden Anpassung des Bundesrechts.

Den Originaltext finden Sie hier ... Pressemitteilung

Ansprechpartner:
Dr. Holger Vogel
Tel. 0170 187 03 04
www.amtstierarzt.de

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