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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Sollen wir zum Wohle der Kühe nur noch WEIDEMILCH konsumieren?

Veröffentlicht am: 21.12.2018 14:01:30
Kategorie : Allgemein , Pferde , Rinder , Schweine

Weidende Kühe entsprechen nach den Vorstellungen vieler Verbraucherinnen und Verbraucher dem Idealbild der Milchviehhaltung. Und deshalb findet man in Supermärkten und Discountern mehr und mehr die so genannte Weidemilch in den Kühlregalen. Mit dem Begriff Weidemilch verbindet man Wiesen voller Gras, Sonne, Luft und sich wohlfühlende Kühe. Am liebsten würden viele Verbraucher die Kühe 365 Tage im Jahr auf der Weide sehen – aber stopp: In den kalten Jahreszeiten gibt es keinen entsprechenden Graswuchs und das Wetter ist meist alles andere als schön.

Der Begriff „Weidemilch“ ist lebensmittelrechtlich nicht geregelt. Er sagt lediglich aus, dass die Kühe während der Vegetationsperiode Weidegang haben. Manche Molkereien machen konkrete Angaben zur Dauer der Weidehaltung, sowohl zur Mindestanzahl an Weidetagen im Jahr als auch zur Weidedauer pro Tag. Allerdings entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg mit Urteil vom 7. Februar 2017 (Az. 3 U 1537/16), dass die Bezeichnung einer Vollmilch als „frische Weide-Milch“ nicht irreführend sei, wenn die Kühe an 120 Tagen im Jahr je sechs Stunden auf der Weide stehen.

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