Suchen im Blog
Streit um die Kosten für künstliche Befruchtung von Rindern
Veröffentlicht am:
03.01.2023 10:49:50
Kategorie :
Rinder
, Wichtige News
03.01.2023 - Ob Röntgenaufnahme, Impfung oder Besamung - welche Leistung ein Tierarzt erbringt, wird in der Regel nach einer bundesweit geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet. Doch es gibt Ausnahmen. In einem Fall könnten auf Landwirte bald Mehrkosten zukommen.
Vereinbarung auf Landesebene
Mit der GOT soll gewährleistet sein, dass ein Wettbewerb unter Tierärzten über Leistung und weniger über Preise stattfindet. Abweichungen sind möglich, wenn zum Beispiel eine Besamungsorganisation und die Tierärztekammer eines Bundeslandes eine Vereinbarung abschließen.
Bis Ende 2016 gab es solch eine befristete Vereinbarung zwischen der Rinderunion Baden-Württemberg (RBW) in Herbertingen und der Landestierärztekammer. Darin wurde eine Besamungsgebühr in Höhe von zwölf Euro festgelegt zuzüglich sechs Euro Fahrtkostenpauschale – unabhängig vom Anfahrtsweg.
Steigende Kosten
Durch das Auslaufen der Vereinbarung müssten die Tierärzte Besamungen nach der GOT berechnen, mit dem deutlich höheren Satz von 25,65 Euro pro Besamung. Seit November 2022 gilt eine noch höhere Gebühr von 30,52 Euro.
„Die RBW rechnet aber weiterhin mit zwölf Euro pro Besamung. Tierärzte bekunden gegenüber der Kammer immer wieder ihren Unmut, dass das schon seit Jahren nicht mehr kostendeckend ist“, sagt Frank Bootz, Tierarzt aus Ostrach und Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Oberschwäbischer Rinderpraktiker.
Andererseits hält er die mehr als 30 Euro der GOT für zu hoch. Daher strebt die Tierärztekammer eine neue Vereinbarung mit der RBW an, um kostendeckend arbeiten zu können und Rechtssicherheit über die Abrechnung eines geringeren Betrags zu haben. Bislang sind die Gespräche gescheitert.
Staffelung abgelehnt
Die letzte Verhandlung zwischen RBW und Tierärztekammer war im August. Die dabei ausgearbeitete Staffelung von 17 Euro pro Besamung ab 2023 bis 25 Euro ab 2028 sowie eine Anhebung der Fahrtkosten wurde später vom Vorstand der RBW abgelehnt. Auf Anfrage unserer Redaktion will RBW-Geschäftsführer Alfred Weidele sich nicht zum Thema äußern.
„Wir haben aktuell neue Gesprächstermine mit der Tierärztekammer vereinbart, so dass ich in diesem Stadium der Gespräche nicht voreilig Stellung beziehen möchte.“
Suche nach eigenem Personal
Offen ist damit auch die Frage, ob die RBW künftig überhaupt die Zusammenarbeit mit den Tierärzten in der bisherigen Form fortsetzen möchte. Denn laut der eigenen Homepage sucht die RBW nach Besamungstechnikern oder bietet die Weiterbildung an, um das eigene Angebot vor allem in den viehstarken Regionen Oberschwaben, Allgäu und Ostalb zu erweitern.
Ein nächster Gesprächstermin zwischen Tierärztekammer und RBW ist Ende Januar.
Landwirte akzeptieren Preise
Tierärzte wie Bootz sehen sich derweil gezwungen, einen Mittelweg zu gehen. Er rechnet die Besamung daher mit jeweils 20 Euro ab. „Das ist kostendeckend und wird von unseren Landwirten akzeptiert, weil sie die fachärztliche Untersuchung rund um die Besamung zu schätzen wissen“, sagt Bootz.
Die künstliche Besamung sei in der Rinderhaltung heute Standard, weil so unter anderem der optimale Zeitpunkt genutzt werden kann, damit die brünstige Kuh auch trächtig wird.
Alternativen möglich
Der Tierarzt aus Ostrach hat pro Monat 150 Besamungen. „Das ist nicht viel. Einige Kollegen haben locker die doppelte Menge“, sagt Bootz.
Für die RBW ist der Vertrieb des Spermas über die Tierärzte nur ein Weg. Besamungstechniker könnten dies zwar günstiger ausführen, hätten aber nicht das Fachwissen eines Tierarztes. Andererseits könnten auch die Tierärzte eine andere Bezugsquelle für das Sperma suchen, aber sie seien mit Qualität und Infrastruktur der RBW sehr zufrieden.
„Nur ohne Vereinbarung geht es für uns nicht weiter. Vor allem Kollegen, die mehr finanziellen Konkurrenzdruck als wir haben, brauchen sie“, sagt Bootz. Sonst würde die Leistung letztendlich für die Landwirte deutlich teurer – mit dem Satz der GOT von über 30 Euro pro Besamung.
Lesen Sie hier