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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Streit um Fleischbeschau-Gebühren: Tönnies vs. Burgenlandkreis

Veröffentlicht am: 25.11.2024 20:26:25
Kategorie : Allgemein

25.11.2024  - Ein potenzieller Rechtsstreit bahnt sich zwischen dem Schlachtkonzern Tönnies und dem Burgenlandkreis an. Der Konflikt dreht sich um die Höhe der Gebühren für die amtliche Fleischbeschau am Standort Weißenfels. Tönnies behauptet, dass die Gebühren für die Jahre 2021 und 2022 teilweise fehlerhaft erhoben wurden und verlangt daher eine Rückzahlung in Höhe von etwa 4,5 Millionen Euro. Die Grundlage für diese Forderung bildet eine Anpassung im EU-Recht, die besagt, dass Gebühren ausschließlich für Dienstleistungen des Veterinäramts, die direkt bei der Schlachtung anfallen, erhoben werden dürfen.

Der Landrat des Burgenlandkreises, Götze Ulrich von der CDU, vertritt indes die Ansicht, dass die Gebühren auch die Kosten für Laboranalysen, Verbrauchsmaterialien und Schulungen abdecken sollten. Er erwartet, dass Tönnies die Gebührenbescheide vor Gericht anfechten wird, da das Unternehmen bereits entsprechende Absichten geäußert hat. Zudem wurde bekannt, dass Tönnies für das Jahr 2023 Widerspruch gegen die Gebührenbescheide eingelegt hat. Die umstrittenen Gebühren könnten sich über die letzten drei Jahre auf insgesamt etwa 9,6 Millionen Euro belaufen.

Da bisher keine Einigung in Sicht ist, rechnet Landrat Ulrich mit einem Rechtsstreit, der die finanzielle Stabilität des Kreises erheblich gefährden könnte.

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