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Geflügelpest: Die aktuelle Lage

Veröffentlicht am: 13.12.2023 18:35:15
Kategorie : Allgemein , Wichtige News

13.12.2023 - Nachdem sich die Lage etwas beruhigt hatte, gibt es nun wieder mehr Meldungen über Geflügelpest, auch als Vogelgrippe bezeichnet. Welche Subtypen aktuell zirkulieren und welche Maßnahmen helfen, lest ihr hier.

Die Zahl an Geflügelpestausbrüchen in Europa stieg im November sprunghaft an. Insgesamt waren vergangenen Monat europaweit mehr als 1,6 Millionen Vögel (Puten, Hühner, Wassergeflügel) von den Ausbrüchen betroffen. 

Risiko ist jetzt wieder hoch

Vor dem Hintergrund aktuell günstiger Witterungsbedingungen für die Virusverbreitung sowie die Wildvogelbewegungen schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) ein hohes Risiko ein für:

eine weitere Verbreitung bei wilden Wasservögeln,

Einträge in Geflügelbestände und Vogelhaltungen,

die Verschleppung zwischen Haltungen, Lebendgeflügel im Reisegewerbe sowie auf Geflügelausstellungen und 

das unerkannte Zirkulieren von Geflügelpestviren in Wassergeflügelhaltungen.

Im Vormonat lag die Einschätzung für das Risiko für Sekundärausbrüche und unerkannte Zirkulieren von Virus noch bei moderat, das Eintragsrisiko durch Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder Geflügelausstellungen bei gering.

Diese Subtypen wurden nachgewiesen

Zwischen dem 1.November und 1.Dezember 2023 wurden in Deutschland acht HPAIV H5-Ausbrüche bei Hausgeflügel festgestellt. Die Fallzahlen bei Wildvögeln stiegen im November wieder an. Insgesamt wurden dem Tierseuchenmeldesystem (TSN) 26 Fälle von HPAIV H5 bei Möwen (n=8), Enten (n=6), Gänsen (n=4), Kranichen (n=4), einem Greifvogel und einem Schwan gemeldet. In 24 Fällen wurde der Subtyp H5N1 nachgewiesen. Eine Mantelmöwe aus dem Wattenmeer war HPAIV H5N5-positiv. Aus Deutschland wurden für den Monat November keine HPAIV-Infektionen bei Säugetieren gemeldet. 

Es wurden im November bisher vier neue HPAI-Genotypen nachgewiesen. Ein Genotyp, der auch in den Niederlanden und Dänemark zirkuliert, wurde bei Wildvögeln und in einer Geflügelhaltung in Niedersachsen und Schleswig Holstein nachgewiesen. Ein weiterer Genotyp mit ähnlichem Verbreitungsmuster wurde bei einer Nonnengans in Schleswig-Holstein bestimmt. Ein dritter Genotyp, der möglicherweise auf diese Viren zurückzuführen ist, wurde bisher nur bei Geflügel in einer Privathaltung in Schleswig-Holstein und einer Putenhaltung in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Der vierte neue Genotyp wurde in einem Zuchtbestand in Thüringen und einem Kranich in Hamburg nachgewiesen.

Lage in Europa

Die bis Oktober in Europa untersuchten HPAI H5N1-Viren gehörten fast ausschließlich dem Genotyp „gull-like BB“ der Klade 2.3.4.4b HPAIV H5 an, welcher (vermutlich in Frankreich) aus einem Reassortierungsereignis von H5N1 und einem an Möwen adaptierten AIV des Subtyps H13 hervorging

und seit Juni 2022 über Europa verbreitet wurde. Dieser Genotyp dominierte das Geschehen in Deutschland und Europa 2023 und war auch für viele der tödlichen Säugetierfälle in Europa verantwortlich. Seit Oktober wurden keine Sequenzen von Viren dieses Genotyps mehr bekannt.

Die seit Oktober 2023 in Europa charakterisierten H5N1-HPAI-Viren der Klade 2.3.4.4.b weisen neue und unterschiedliche Genotypen auf, die vermutlich durch Reassortierung zirkulierender HPAI-Viren mit verschiedenen LPAI-Viren entstanden sind. Es ist eine erhöhte Anzahl neuer Genotypen mit einem erneuten Trend zu mehr Regionalität festzustellen.

Schutz vor Verbreitung hat Priorität

Nach einem starken Rückgang der HPAIV-Ausbrüche und Fälle in ganz Europa in den Monaten August und September ist nun ein sprunghafter Anstieg zu verzeichnen. Seit November wurde eine beträchtliche Anzahl von Ausbrüchen bei Geflügel (n=76) in Europa gemeldet, wobei sich vor allem in Regionen mit hoher Geflügeldichte ein eigenständiges Geschehen mit Sekundärausbrüchen entwickelt hat (Ungarn). Allein im November beläuft sich die Zahl von Geflügelverlusten europaweit auf über 1,6 Millionen. Das Spektrum betroffener wildlebender Vogelarten umfasst nun wieder vermehrt Wasservögel (im

Frühjahr und Sommer waren es Möwenvögel). Neu ist ein europaweit gehäuftes Auftreten bei Kranichen an ihren Rastplätzen, Hinweise auf möglicherweise erhöhte Mortalitäten fehlen.

Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Das Melden von Todesfällen in der Geflügelhaltung

an die Veterinärbehörde mit anschließender amtlicher Untersuchung gilt als eine Maßnahme zum frühzeitigen Erkennen der bei Hühnern und Puten tödlich verlaufenden Krankheit. In Geflügelhaltungen, Tierparks und Zoos, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung, sollten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und wenn nötig optimiert werden.

Empfehlungen

Tierhalter können die Biosicherheit ihrer Betriebe u. a. mittels der so genannten AI-Risikoampel kostenlos und anonym überprüfen. Insbesondere sollte nachweisbar sein, dass Halter bereits vor dem Auftreten eines HPAIV-Falles wirksame Maßnahmen zur Verhinderung des Eindringens und der Verbreitung von HPAIV getroffen hatten. Ein Fotobuch mit Beispielen zur Biosicherheit in Geflügelbeständen haben die britischen Behörden veröffentlicht.

Zur Vermeidung von Sekundärausbrüchen sollten mindestens folgende Vorkehrungen getroffen werden:

Keine gemeinsame Nutzung von Gerätschaften, Kadavertonnen und Fahrzeugen durch mehrere Geflügelhaltungen.

Beschränkung von Fahrzeug- und Personenverkehr in Geflügelbetrieben auf das unerlässliche Maß.

Geflügel betreuendes Personal sollte ausschließlich in einem einzigen Betrieb tätig sein.

Tierärzte und andere Personen, die berufsmäßig Geflügelbestände besuchen, sollten ihre Tour abbrechen und 48 Stunden Karenzzeit einhalten, wenn sie einen Bestand betreten haben, in dem klinische Anzeichen einschließlich erhöhter Mortalität auf HPAI hindeuten.

Geflügel- oder Vogelausstellungen bzw. die Abgabe von Lebendgeflügel (im Reisegewerbe), auch im überregionalen Verkehr, sollten unterbunden oder wirksam überwacht werden. Ein Zusammenbringen von (Rasse-)Geflügel unterschiedlicher Herkünfte und eine Haltung über mehrere Tage am Ausstellungsort sollte unbedingt vermieden werden.

Schutzmaßnahmen

Auch wenn mit der EU-Verordnung 2023/361 eine Impfung von Geflügel gegen HPAI seit Februar 2023 möglich geworden ist, fehlen bislang geeignete, für den Einsatz im gesamten Europa zugelassene kommerzielle Impfstoffe. Insofern müssen Überlegungen zur Impfung als weitere präventive Schutzmaßnahme flankierend zu den bekannten Biosicherheitsvorkehrungen weitgehend theoretisch bleiben. Frankreich, das im Rahmen einer nationalen

Ausnahmegenehmigung mit Impfungen von kommerziellen Entenhaltungen begonnen hat, wurde umgehend für den Geflügelhandel mit den USA und Japan gesperrt. Hieraus ergeben sich auch Folgen für den gesamten europäischen Handelsraum. Impfungen von Geflügel wären darüber hinaus mit erheblichen Überwachungsauflagen verknüpft, die finanziell aufwändig sind und auch

die personellen Kapazitäten in Veterinärämtern und Untersuchungseinrichtungen stark belasten würden (mehr dazu hier).

Personen, die potenziell infiziertem Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln ausgesetzt sind, z. B. bei der Tötung oder Räumung, oder in Kontakt mit infizierten Wildvögeln gekommen sind, müssen angemessen geschützt und aktiv überwacht werden oder sich zumindest zehn Tage lang nach der Exposition selbst auf Atemwegssymptome oder Bindehautentzündung beobachten und unverzüglich die örtlichen Gesundheits- und arbeitsmedizinischen Dienste informieren, um Tests und Folgemaßnahmen einzuleiten. Für exponierte Personen sollte eine antivirale Prä- oder Postexpositionsprophylaxe gemäß den nationalen Empfehlungen in Betracht gezogen und vorrätig gehalten werden.

Die Überwachung wildlebender Säugetiere auf eine HPAIV H5 Infektion, aber auch in Gefangenschaft gehaltener Säugetiere (Pelztiere) sollte verstärkt werden. In gleicher Weise sollten Hunde, Katzen und Schweine, die in Betrieben mit Geflügel mit HPAIV-Ausbrüchen gehalten werden, in die Umgebungsuntersuchungen (Tupfer- und Serumproben) einbezogen werden.

Der Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Friedrich-Loeffler-Instituts   

sowie der aktuellen Risikoeinschätzung des FLI.

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