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Weniger Antibiotika in Tierhaltung: Veterinäramt informiert über neues Gesetz
Veröffentlicht am:
27.05.2023 12:12:41
Kategorie :
Allgemein
, Wichtige News
27.05.2023 - Weil Bakterien gegen Antibiotika immer resistenter werden, gibt es seit Januar 2023 ein neues Tierarzneimittelgesetz, mit dem der Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft besser erfasst und dauerhaft gesenkt werden soll. Was Tierhalter alles beachten sollten, erfahren Sie hier.
27.05.2023 - Ein Tier ist schwer erkrankt und das Antibiotikum schlägt nicht an. Der Grund: Bakterien haben Resistenzen entwickelt. Dadurch sind Arzneimittel, die vor wenigen Jahren noch für eine schnelle Heilung sorgten, praktisch unwirksam geworden. Aus diesem Grund wurde das Tierarzneimittelgesetz geändert, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Antibiotika in Tierhaltung: Neues Gesetz soll Einsatz senken
„Ziel der Änderung ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken“, heißt es von Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Das gelingt laut dem Vogelsberger Amt für Veterinärwesen nur, wenn der Gebrauch von Antibiotika eingegrenzt wird – auch in der Tierhaltung, berichtet der Vogelsbergkreis in einer Pressemitteilung. Was sich beim neuen Tierarzneimittelgesetz geändert hat, beantwortet das Amt für Veterinärwesen in der folgenden Übersicht:
Kann eigentlich auf Antibiotika in der Tierhaltung komplett verzichtet werden?
Durch Bakterien verursachte Erkrankungen stellen für Mensch und Tier nach wie vor eine nicht zu unterschätzende Bedrohung für die Gesundheit dar. Um die Tiergesundheit zu erhalten, ist es wichtig, die Haltungsbedingungen und die Hygiene stetig im Auge zu behalten und zu verbessern. Dennoch sind bakterienverursachte Erkrankungen nicht gänzlich zu vermeiden. Sind Tiere erst einmal erkrankt, ist oftmals der Einsatz von Antibiotika notwendig, um eine Genesung zu erreichen. Ein solches Vorgehen erfordert schon allein der Tierschutz.
Was hat es nun mit diesen Resistenzen auf sich und wie gefährlich sind sie?
Um selbst zu überleben, haben Bakterien diese Fähigkeit entwickelt, Resistenzen gegenüber Antibiotika zu bilden, was somit deren Bekämpfung deutlich erschwert. Das Antibiotikum wirkt einfach nicht mehr. Hinzu kommt: Die Neuentwicklung von Antibiotika schreitet viel langsamer voran als die Ausbildung von Resistenzen. Somit verschärft sich die Situation stetig, dieses Problem ist EU-weit bekannt. Schon heute gibt es Krankheitserreger, die so gut wie nicht mehr mit den uns zur Verfügung stehenden antibiotischen Mitteln in den Griff zu bekommen sind.
Was also ist zu tun? Und wie reagiert der Gesetzgeber?
Die Entwicklung zeigt ja, dass es immer wichtiger wird, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung auf ein absolutes Mindestmaß zu begrenzen und zu überwachen. In diesem Zusammenhang wurde die Datenerfassung zur Antibiotikaverwendung bei Nutztieren europaweit neu geregelt.
Am 1. Januar ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Deutschland in Kraft getreten, welches die EU-Regelungen national umsetzt. Ziel ist, die Ausbreitung von Resistenzen gegen Antibiotika bei allen Bakterien zu verhindern, damit Antibiotika ihre Wirksamkeit auch bei der Behandlung von schwerwiegenden Erkrankungen von Mensch und Tier behalten.
Neues Gesetz: Eckpunkte des BMEL
Erstmals wird ein Reduktionsziel von minus 50 Prozent für Antibiotika verankert.
Das Minimierungskonzept wird künftig neben der Tiermast auch Betriebe mit weiteren Tieren einbeziehen: Milchkühe, Kälber, die nicht im Haltungsbetrieb geboren sind, Jung- und Legehennen und Sauen mit Saugferkeln.
Die zuständigen Überwachungsbehörden sollen gestärkt werden. Neu ist: Die Behörden vor Ort sind künftig gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
Für Antibiotika, die aufgrund ihrer therapeutischen Relevanz eine kritische Bedeutung haben (Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation) wird es einen Wichtungsfaktor geben. Für Tierärzte und Tierhalter wird damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren, um bei schwersten Erkrankungen von Mensch und Tier wirksam zu bleiben.
Im Hinblick auf Colistin stellen das BMEL die Weichen für striktere nationale Regelungen, indem es Klarstellungen in der Ermächtigungsgrundlage vornimmt. Diese Vorschrift ist Rechtsgrundlage für den Erlass nationaler Rechtsverordnungen, mit denen unter anderem ein nationales Verbot der Umwidmung von Colistinpräparaten zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, geregelt werden kann.