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Anbindehaltung: Verbände fordern längere Übergangszeit

Veröffentlicht am: 10.03.2024 17:10:56
Kategorie : News , Rinder

10.03.2024  - Sehr kritisch bewertet der Deutsche Bauernverband (DBV) den Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zur Änderung des Tierschutzgesetzes.

Es sei unverständlich, „warum ausgerechnet jetzt den Landwirten mit der Novelle des Tierschutzgesetzes weitere nationale Sonderwege aufgebürdet werden sollen“, sagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Donnerstag (7.3.) gegenüber AGRA-EUROPE. Für ihn steht das im Widerspruch zu den Ankündigungen der Politik von Bürokratieabbau und Entlastungen der Landwirte.

Unverhältnismäßig ist dem Generalsekretär zufolge das Vorhaben, die Anbindehaltung von Milchkühen pauschal in fünf Jahren zu verbieten. Die Zahl der Betriebe mit dieser Haltungsform sinke seit Langem. Eine deutlich längere Übergangsfrist würde laut Krüsken dieser ohnehin auslaufenden Haltungsform wesentlich besser gerecht. Zudem dürfe das vor allem in Bayern und Baden-Württemberg entwickelte Modell der Kombinationshaltung nicht abgewürgt werden.

Betäubungspflicht fürs Enthornen nicht sachgerecht

Die Flexibilität der Kombinationshaltung benötigen dem DBV-Generalsekretär zufolge vor allem Betriebe in Ortslagen, wo es aus räumlichen Gründen nicht möglich ist, große Laufhöfe als Ersatz für Weideflächen zu errichten. Im Übrigen erfordere der Bau von Laufställen sehr hohe Investitionen, die viele kleine Milchviehbetriebe finanziell überfordern und zu weiteren Betriebsaufgaben führen würden. Auch nach der Übergangsfrist sollte diese Kombinationshaltung weiter möglich bleiben. Für nicht sachgerecht hält Krüsken zudem, beim Enthornen von Kälbern eine Betäubung durch den Tierarzt vorzuschreiben.

Mit dem Sedieren durch Beruhigungsmittel verfüge man über eine gut funktionierende und praktikable Alternative, die in vielen Qualitätsmanagement-Systemen auch vorgegeben werde. Schließlich moniert der Bauernverband offene Formulierungen des Referentenentwurfs zur Strafbewehrung. Dadurch könnten Landwirte für Verstöße gegen Tierschutznormen deutlich schärfer bestraft werden als andere Gruppen.

Tierwohlkennzeichnung für Milchkuhhaltung

Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist unzufrieden mit den Regelungen zur Anbindehaltung. Zwar stehe außer Frage, dass eine ganzjährige Anbindehaltung den Ansprüchen der Tiere nicht gerecht werde. Notwendig sei jedoch ein praxistaugliches Zeitfenster für Betriebe, damit diese umbauen könnten. Statt den Bauern zu suggerieren, dass die Anbindehaltung „Kulturgut“ sei und erhalten werden müsse, muss es aus Sicht der AbL darum gehen, den Betrieben durch Beratung Lösungswege aufzuzeigen und sie zu fördern, damit sie ihre Ställe weiterentwickeln können.

Die AbL bekräftigte ihre Forderung, umgehend eine staatliche Tierwohlkennzeichnung für die Milchkuhhaltung einzuführen, die Betriebe mit Weidehaltung stärkt. Außerdem müsse die Politik eine langfristige Tierwohlfinanzierung auf den Weg bringen, mit Verträgen zwischen Landwirt und Staat.

Zusätzliche Milliarde Euro an Kosten

Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) befürchtet, dass die vorgesehene Novelle des Tierschutzgesetzes vor allem für Schweinehalter erhebliche Mehrkosten mit sich bringen wird. „Allein durch die vorgesehene Kennzeichnungspflicht verendeter Ferkel kommt auf einen Sauenbetrieb mittlerer Größe zusätzlich zu den bisherigen Aufzeichnungspflichten eine Arbeitsmehrbelastung von 70 Arbeitsstunden pro Jahr zu“, monierte BRS-Geschäftsführerin Dr. Nora Hammer.

Weitere Mehrkosten in Höhe von rund 1 Mrd. Euro entstünden Schätzungen zufolge durch geplante Verschärfungen beim Kupierverbot. Bedauerlich sei zudem, dass der vorliegende Referentenentwurf aktuelle Erkenntnisse bei der Schwanzbeißproblematik unberücksichtigt lasse. Teilergebnisse des vom BMEL selbst finanzierten Konsortialprojekts zum Verzicht auf Schwanzkupieren beim Schwein (KoVeSch) zeigten, dass mehr Platz und die Haltungsform allein das Schwanzbeißen nicht verhinderten.

Große Anstrengungen der Zuchtverbände

Der stellvertretende BRS-Geschäftsführer Stephan Schneider warnte zudem vor schwerwiegenden Eingriffen in die Tierzucht. Zwar sei die angestrebte Regulierung der Qualzucht grundsätzlich ein gutes Ziel. Allerdings seien die im Entwurf getroffenen Formulierungen derart offen gestaltet, dass selbst zu 100% gesunde Tiere von der Zucht ausgeschlossen werden könnten, gab Schneider zu bedenken. Die vom Staat anerkannten Zuchtbücher arbeiteten grundsätzlich mit dem Ziel, genetische Auffälligkeiten aus den in den Zuchtbüchern geführten Populationen zu eliminieren.

Die Rinderzucht- und Schweinezuchtverbände hätten schon in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, Gesundheits- und Tierschutzaspekte als zentrale Eckpfeiler ihrer Zuchtprogramme zu etablieren und dabei enorme Fortschritte im Sinne des Tierwohls erzielt. „Genau diese Züchter und vom Staat anerkannte Zuchtverbände, die durch ihren hohen Organisationsgrad sehr viele tierschutzrelevante Untersuchungen vornehmen, würden nun benachteiligt“, beklagte der stellvertretende BRS-Geschäftsführer.

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