1 . Länder vollziehen das Tierschutzgesetz
2 . Investitionen von Tierhaltern
3 . Linke thematisieren Tiertransporte in Drittstaaten

 

 

Der Vollzug des Tierschutzgesetzes obliegt den Ländern und den von ihnen bestimmten Behörden. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort (21/7280) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6841) mehrfach hin. Erkenntnisse zu den jeweiligen Fragen habe sie daher nicht. Die Fragesteller hatten sich unter anderem nach der Strafverfolgung von Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes sowie nach der statistischen Erfassung solcher Taten erkundigt. Hinsichtlich Fragen zu Angaben in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik verweist die Bundesregierung darauf, dass diese Daten öffentlich zugänglich seien.

2 . Investitionen von Tierhaltern

 Investitionen in Ställe, um Fleisch für höhere Haltungsformen anbieten zu können, und die wirtschaftliche Absicherung der Tierhalter durch von der Politik gesetzte Rahmenbedingungen, sind das Thema einer Kleinen Anfrage (21/7273) der AfD-Fraktion.

Nach Medienberichten habe Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen (NST) bestehende Verträge mit Schweinemästern und Ferkelerzeugern im Programm „Bauernschätze“ beziehungsweise für Tiere der Haltungsform 3 gekündigt oder auf neue Konditionen umgestellt, schreiben die Fragesteller. Während das Programm zuvor als langfristige, regionale Partnerschaft mit gesicherten Abnahmemengen und einer vom Notierungspreis gelösten Bezahlung dargestellt worden sei, solle die Vergütung künftig stärker an die offizielle, wöchentliche Preisempfehlung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) angebunden und durch Zuschläge ergänzt werden.

Dieser Vorgang werfe bei den Fragestellern grundsätzliche Fragen zur Verlässlichkeit privater Tierwohlprogramme, zur wirtschaftlichen Absicherung investierender Tierhalter und zur Verantwortung der Bundesregierung für die Rahmenbedingungen des politisch gewünschten Umbaus der Nutztierhaltung auf. Die Bundesregierung soll den Parlamentariern unter anderem beantworten, ob sie Kenntnis von der Kündigung, Nichtverlängerung oder wesentlichen Änderung bestehender Tierwohl-, Abnahme- oder Vergütungsverträge zwischen Lebensmitteleinzelhandel, Schlachtunternehmen, Vermarktern und landwirtschaftlichen Betrieben in der Schweinehaltung hat, und wie sie den konkreten Fall von Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen bewertet.

3 . Linke thematisieren Tiertransporte in Drittstaaten

Die Fraktion Die Linke sieht „dringenden Klärungsbedarf“ hinsichtlich von Änderungen bestehender Rahmenbedingungen für Tiertransporte in Länder außerhalb der Europäischen Union. In einer Kleinen Anfrage (21/7216) erklären die Antragsteller, dass „grausame Langstreckentransporte“ von Rindern oder Schafen aus EU-Mitgliedstaaten in Länder außerhalb der Europäischen Union wiederkehrende Beispiele seien, bei denen Tiere oft krank, verletzt oder verendet den Zielort erreichten.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Tiere nach Kenntnis der Bundesregierung von 2015 bis 2025 lebendig aus Deutschland in Drittländer exportiert wurden. Außerdem erkundigen sie sich, welche konkret geplanten Maßnahmen die Bundesregierung ergreife, um die Transporte lebender Tiere in Drittstaaten zu reduzieren.

Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung dazu äußern, ob sie die Entschließung des Bundesrates „Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen“ (Bundesratsdrucksachennummer 310/25) sowie den Änderungsantrag Nr. 1953 der deutschen Delegation der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) im Europäischen Parlament zur stärkeren Regulierung von Drittlandexporten unterstütze.

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