1. Übererfüllung von EU-Recht
2 . Keine validen Prognosen zu Lebensmittel-Preissteigerungen

 

Die Bundesregierung hat in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) vereinbart, dass EU-Recht ab sofort ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt wird. Das erklärt sie in ihrer Antwort (21/6779) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6494). Zudem arbeite die Bundesregierung fortwährend daran, bestehende bürokratische Übererfüllung zurückzuführen, die bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht entstanden sei.

Der Umfang einer gesetzlichen Regelung ergebe sich aus dem vom Gesetzgeber beschlossenen Gesetz, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. Vom Gesetzgeber beschlossene Gesetze seien nach ihrer Verkündung geltendes Recht. „Sie gelten grundsätzlich unbefristet, es sei denn, der Gesetzgeber hat ihre Geltung ausdrücklich zeitlich befristet. Ist dies nicht der Fall, besteht keine Verpflichtung gesetzliche Regelungen regelmäßig einer Überprüfung zu unterziehen. Es steht künftigen Bundesregierungen und dem Deutschen Bundestag grundsätzlich frei, geltendes Recht jederzeit erneut auf den Prüfstand zu stellen beziehungsweise dem Deutschen Bundestag, dieses aufzuheben oder durch anderslautende Regelungen zu ersetzen.“

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 Keine validen Prognosen zu Lebensmittel-Preissteigerungen

Valide Voraussagen zur weiteren Preisentwicklung für bestimmte Produktgruppen sind laut Bundesregierung nicht möglich. Das geht aus ihrer Antwort (21/6768) auf eine Kleine Anfrage (21/6196) der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Kriege und Krisen als Preistreiber im Lebensmittelsektor“ hervor.

Gefragt, welchen Zusammenhang die Bundesregierung zwischen zu erwartenden Lebensmittelpreissteigerungen seit dem 28. Februar 2026 und dem Angriff der USA und Israels auf den Iran sehe, erklärt die Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben, zum jetzigen Zeitpunkt hätten sich die konfliktbedingten Energiepreissteigerungen noch nicht auf die Lebensmittelpreise in Deutschland niedergeschlagen. Sollten sich die steigenden Betriebsmittelpreise der Landwirtschaft in höheren Erzeugerpreisen niederschlagen, sei aber mit zeitlich verzögerten Preissteigerungen bei den Lebensmitteln zu rechnen. Die Bundesregierung beobachte die Auswirkungen wirtschaftlicher Entwicklungen auf die Lebenshaltungskosten fortlaufend, heißt es in der Antwort-

Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

 

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