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12.09.2025 00:00

- 12.09.2025
Aufhebungsvertrag vs. Kündigung
Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, kann neben einer Kündigung auch ein Aufhebungsvertrag in Betracht kommen. Kündigungen werden einseitig ausgesprochen. Aufhebungsverträge werden in gegenseitigem Einvernehmen geschlossen. Aufhebungsverträge haben gegenüber einer regulären Kündigung unterschiedliche Vorzüge und Nachteile. Nicht immer ist der Aufhebungsvertrag dabei die bessere Wahl.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Anstellungsverträge von Beschäftigten können durch eine Kündigung oder alternativ auch durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Der größte Unterschied zwischen beiden Optionen besteht darin, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die einen Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrag schließen, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Angestellte sind also damit einverstanden, dass die Zusammenarbeit endet.
Ein Aufhebungsvertrag ist nicht an bestimmte Kündigungsfristen gebunden. Wird dem Aufhebungsvertrag von beiden Seiten zugestimmt, kann das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu einem bestimmten, ebenfalls einvernehmlich festgelegten Zeitpunkt beendet werden.
Ist eine Kündigung besser als ein Aufhebungsvertrag?
Eine pauschale Antwort lässt sich nicht finden. Kündigung wie Aufhebungsvertrag sind mit bestimmten Vor- und Nachteilen verbunden. Die Situation kann sich so darstellen, dass der Arbeitnehmer aus einer Kündigung einen größeren Nutzen zieht, als der Beschäftigte, dem ein Aufhebungsvertrag mehr entgegenkäme. Daher ist es oft schwierig, sich auf ein Modell zu einigen.
Arbeitnehmer müssen beispielsweise beachten, dass per Auflösungsvertrag beendete Arbeitsverhältnisse zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen können. Laut § 159 Sozialgesetzbuch (SGB III) droht die Sperre, weil keine ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde. Auch wenn Abfindungen gezahlt wurden, tritt eine Sperrzeit ein. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann bis zu maximal drei Monate ausgesetzt werden.
Tipp: Wenn der Aufhebungsvertrag in Kraft tritt, wenn die reguläre Kündigungsfrist endet, droht keine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Folgende Übersicht stellt die Konditionen beider Modelle gegenüber:
| Faktor | Aufhebungsvertrag | Kündigung |
| Einverständnis | beide müssen zustimmen | kann einseitig erklärt werden |
| Fristen | kann flexibel gestaltet werden | an Einhaltung der gesetzlichen Fristen gebunden |
| Kündigungsschutz | kein Kündigungsschutz | bei Kündigungen durch den Arbeitgeber vorhanden |
| Abfindung | ist verhandelbar | kein automatischer Anspruch |
| Begründung | nicht notwendig | Kündigungsgrund muss genannt werden |
| Sperrzeit bei Arbeitslosengeld | hohes Risiko | bei Kündigung durch den Arbeitgeber keine Sperrzeit |
| Anfechtung | nur im Ausnahmefall | Möglichkeit der Kündigungsschutzklage |
Besonderheiten während der Ausbildung
Sollen Auszubildende nach der Probezeit gekündigt werden, ist ein Aufhebungsvertrag keine Option. Für die Kündigung muss es einen triftigen Grund geben. Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, verfällt der Kündigungsschutz des Auszubildenden. Da Auszubildende dem Betrieb noch nicht lange angehören, bestehen kaum Aussichten auf eine Abfindungszahlung. Abhängig vom Austrittsdatum muss weiterhin eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld hingenommen werden.
Besonderheiten bei Rente
Arbeitnehmer können die Firma vor dem eigentlichen Eintritt des Rentenalters verlassen. Wer früher Rente bekommen will, muss mit Abzügen leben. Bevor dieser Schritt erwogen wird, ist abzuklären, ob die Herabsetzung des Renteneintrittsalters finanziell umzusetzen ist. Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss sein Arbeitsverhältnis offiziell beenden. Es bietet sich an, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Sperrzeiten treten in diesem Fall nicht ein. Die möglichen Vorzüge und Nachteile sind trotzdem gegeneinander abzuwägen.
Wann kann ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer Vorteile haben?
Aufhebungsverträge zu schließen, anstatt eine Kündigung ausgesprochen zu bekommen, kann sich für Arbeitnehmer in vielerlei Hinsicht rentieren.
- Es sind keine Kündigungsfristen einzuhalten. Hat beispielsweise ein Tierarzt oder Landwirt schon eine neue Stelle in Aussicht, kann er diese schneller antreten. Daher lohnen sich Aufhebungsverträge besonders, wenn jemand schon eine neue Arbeitsstelle gefunden hat und diese möglichst schnell antreten möchte.
- Aufhebungsverträge passen besser in die Vita. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber wird ggf. bei Bewerbungen zum Gesprächsstoff. Wer Aufhebungsverträge schließt, muss sich bei Bewerbungsgesprächen nicht rechtfertigen.
- Bei Aufhebungsverträgen kann über eine Abfindung diskutiert werden. Dabei haben Arbeitnehmer ein Mitspracherecht. Es muss nicht jede Summe sofort akzeptiert werden.
- Wer Referenzen benötigt, kann darauf bestehen, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen.
Auch dem Arbeitgeber kann der Aufhebungsvertrag Vorteile verschaffen. Es kann frei darüber bestimmt werden, wann das Arbeitsverhältnis endet. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann ohne Einbeziehung des Betriebsrates aufgelöst werden. Weiterhin kommen Arbeitgeber nicht in Erklärungsnot, da kein Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden muss.
Wichtig: Besitzen Mitarbeiter einen besonderen Kündigungsschutz, beispielsweise Mütter während der Elternzeit, sind Entlassungen im Rahmen von Auflösungsverträgen rechtens. Durch den Aufhebungsvertrag wird der Kündigungsschutz aufgelöst. Dadurch lassen sich Kündigungsschutzklagen umgehen.
Wann kann sich eine Kündigung für Arbeitnehmer lohnen?
In einigen Fällen kann eine Kündigung für Arbeitnehmer gegenüber dem Aufhebungsvertrag von Vorteil sein.
- Arbeitslosengeld: Bei der Kündigung durch den Arbeitgeber besteht sofortiger Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei Aufhebungsverträgen drohen oft Sperrzeiten.
- Kündigungsschutz: Gegen Kündigungen kann geklagt werden. Aufhebungsverträge lassen sich nur in Ausnahmefällen anfechten.
- Jobsuche: Die Einhaltung der Kündigungsfristen öffnet dem Beschäftigten ein Zeitfenster der beruflichen Neuorientierung während das Gehalt weitergezahlt wird. Aufhebungsverträge können mit sofortiger Wirkung geschlossen werden, was kaum Zeit für die Jobfindung lässt.
- Abfindung: Sind Kündigungen nur schwer durchzusetzen, weil der Arbeitnehmer zum Beispiel seit vielen Jahren dem Betrieb angehört, kann sich eine Kündigung anbieten und zur Zahlung von attraktiveren Abfindungen führen.
Quellen:
https://www.arbeitsrechte.de/aufhebungsvertrag-oder-kuendigung/
https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/aufhebungsvertrag/aufhebungsvertrag-oder-kuendigung/
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/159.html
Bildquelle: https://www.pexels.com/de-de/foto/noble-leitende-mannliche-lesepapiere-auf-der-couch-3760514/

