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von der AVA und aus der Branche
Bundesverwaltungsgericht erklärt alle Landesdüngeverordnungen für unwirksam
Präsident des Landvolk Niedersachsen Dr. Hennies: Kritik des Landvolks an den roten Gebieten war berechtigt
L P D - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Urteil über drei Klagen von Landwirten aus Bayern verkündet, die vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zunächst keinen Erfolg mit ihren Einwendungen gegen die Ausweisung der so genannten nitratbelasteten „roten“ Gebiete und eutrophierten „gelben Gebiete“ hatten. Das höchste Verwaltungsgericht Deutschlands hat den Klagen der Landwirte im Revisionsverfahren dagegen stattgegeben. Für das Gericht genügt die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage in der Bundesdüngeverordnung als Grundlage für die Landesdüngeverordnungen wie z. B. in Bayern mangels hinreichender Regelungsdichte nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit. Ende Januar 2025 hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bereits ähnlich entschieden.
Der Präsident des Landvolk Niedersachsen, Dr. Holger Hennies, sieht sich jetzt auch durch die höchstrichterliche Rechtsprechung in der bereits seit Jahren vom Landvolk erhobenen Kritik an der Landesdüngeverordnung bestätigt: Mehr lesen...
Dänemark legt Prämienhöhe für unkupierte Ferkel fest
Dänemark fördert künftig die Haltung unkupierter Ferkel mit einer Prämie von rund 6,70 € pro Tier. Die Höhe der Zahlung wurde über ein Auktionsmodell ermittelt. Ziel ist es, die Zahl der Schweine mit intaktem Ringelschwanz bis 2028 deutlich zu steigern.
In Dänemark ist die erste Ausschreibungsrunde für eine Prämie für unkupierte Schweine beendet. Dänische Schweinehalter erhalten künftig 50 DKK (ca. 6,70 €) je Ferkel mit intaktem Ringelschwanz. Die Zahlung soll den Mehraufwand für die Haltung unkupierter Tiere kompensieren.
Niederländisches Auktionsmodell legt Preis fest
Die Preisermittlung erfolgte über ein sogenanntes niederländisches Auktionsmodell: Jeder Ferkelerzeuger gab an, welche Prämie er für den Kupierverzicht benötigt. Anschließend nahm der Branchenverband Landbrug & Fødevarer die niedrigsten Gebote an, bis das Kontingent von 1 Mio. Tieren erreicht war. Der höchste akzeptierte Preis gilt nun für alle angenommenen Teilnehmer – unabhängig davon, ob ihr eigenes Gebot niedriger war. Erzeuger mit höheren Geboten gingen leer aus.
Ziel: Mehr Ferkel mit intakten Ringelschwänzen
Ziel ist es, die Zahl der Ferkel mit intaktem Ringelschwanz bis 2028 auf 4 Mio. Tiere zu steigern, was etwa 13 % der jährlichen dänischen Ferkelproduktion entspricht. Finanziert wird die Prämie durch eine Sonderabgabe von rund 0,21 € pro Ferkel, die von den Erzeugern selbst getragen wird. Ergänzend ist ein Netzwerk für den Austausch von Praxiserfahrungen geplant – etwa zur Transporteignung und zum Umgang mit Schwanzverletzungen. Auch die dänische Lebensmittelbehörde ist in die Initiative eingebunden.
Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen auf Bundesebene abgewiesen
Auf absehbare Zeit wird es für Tierschutzorganisationen kein Verbandsklagerecht geben. Die Bundesregierung erteilte entsprechenden Forderungen eine Absage und begründet ihre Haltung in einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage mit der Zuständigkeit der Länder für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften.
ISN: Richtig so! Wir bleiben bei unserem Standpunkt, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen ist.
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen auf Bundesebene einzuführen. Zur Begründung weist die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion darauf hin, dass der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften den nach Landesrecht zuständigen Behörden obliege. Diese könnten beurteilen, welche Maßnahme im Einzelfall sinnvoll und zielführend sowie nach den jeweiligen Rechtsvorschriften verhältnismäßig sei.
Verbandsklagerecht teilweise auf Landesebene verankert
Die zuständigen Behörden vor Ort besitzen die erforderliche Sachnähe und verfügen über die im Einzelfall entscheidenden Informationen für eine angemessene Beurteilung der betreffenden Umstände, heißt es in der Antwort. Regierungsangaben zufolge haben einige Bundesländer bereits ein Verbandsklagerecht verankert, mit dem anerkannten Tierschutzverbänden die Möglichkeit zur Klage gegen tierschutzrechtliche Verwaltungsakte eingeräumt werde. Für die Bundesregierung ist diese Verankerung auf Länderebene geeignet und angemessen, um mögliche Defizite beim Vollzug des Tierschutzrechtes beheben zu können.
Die ISN meint:
Wir bleiben bei dem Standpunkt, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen ist.
Das Verbandsklagrecht bedeutet aus unserer Sicht in erster Linie mehr bürokratischen Aufwand und Kosten für Tierhalter und Behörden, die in keinem Verhältnis zum Nutzens stehen. Besonders kritisch sehen wir, dass Tierschutzvereinen ohne Nachweis höhere Sachkompetenz zugesprochen wird als ausgebildeten Landwirten, Tierärzten und Fachgremien.
Platzt der Mercosur-Deal in letzter Sekunde?
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat beim EU-Gipfel mit einer Äußerung zu einer angeblichen Einigung über das Freihandelsabkommen mit den vier lateinamerikanischen Mercosur-Staaten für Irritationen gesorgt.
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Ist die Geflügelpest noch zu bremsen?
Die Geflügelpest weitet sich in der aktuellen Flugzeit der Wildvögel aus und hat in größerem Umfang Nordrhein-Westfalen erreicht. In einem Betrieb in Rees am Niederrhein mussten wegen der Tierseuche knapp 19.000 Puten getötet werden, wie der zuständige Kreis Kleve mitteilte.
In Essen meldeten die Behörden bei einer gefundenen toten Kanadagans einen Fall von Vogelgrippe. Ob es sich dabei um die Geflügelpest, die hochansteckende Form der Vogelgrippe, handelt, wird nach Angaben der Stadt noch untersucht. Im Kreis Soest wurde ein toter Kranich positiv auf die Geflügelpest getestet. Auch dieser Verdachtsfall muss laut Kreis noch vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als Referenzlabor bestätigt werden. Außerdem gab es einen Verdachtsfall in Duisburg mit einer verendeten Wildgans.
Risiko für weitere Ausbrüche «hoch»
Die Krankheit kann vor allem von wildlebenden Wasservögeln auf Geflügel wie Legehennen und Mastputen übertragen werden. Das FLI spricht unter Hinweis auf die aktuell hohe Dichte an Wildvögeln in den Zugkorridoren von einer dynamischen Entwicklung. Das Risiko für weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen und auch für die Verbreitung unter Wildvögeln wurde auf die Stufe «hoch» heraufgesetzt. Zuvor hatte es größere Ausbrüche unter anderem in Brandenburg und Baden-Württemberg gegeben. Allein in Nordbrandenburg wurden nach Behördenangaben schon mehr als 1.000 tote Kraniche geborgen.
Zehn-Kilometer-Überwachungszone
Zur Eindämmung der Tierseuche wurde im Kreis Kleve eine Schutzzone von drei Kilometern rund um den betroffenen Betrieb und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius angeordnet. In beiden Sperrzonen gilt eine Stallpflicht auch für private Halter, um das Geflügel von wildlebenden Vögeln und Nagetieren zu isolieren. Die Betriebe müssen an den Zu- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen. Zuvor hatte das FLI die Geflügelpest in dem Reeser Betrieb offiziell bestätigt. Nach der Tötung der Tiere würden die Ställe nun gereinigt und desinfiziert, hieß es. Auf dem Hof waren Männer in Overalls bei der Arbeit zu sehen. Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes standen an der Einfahrt zu dem Hof, wie auf Bildern zu sehen ist.
Den finanziellen Schaden können Halter bei der Tierseuchenkasse geltend machen. Die Tierkadaver werden in Tierkörperbeseitigungsanlagen verbrannt. Unabhängig von möglichen Einnahmeverlusten sei die Tötung so vieler Tiere für die Geflügelhalter natürlich sehr belastend, sagte ein Sprecher des Kreises.
Ämter raten zu Vorsicht und Hygiene
Die Veterinärämter mehrerer NRW-Kreise riefen Geflügelhalter zur Vorsicht auf. Das gelte auch für Kleinstbetriebe mit nur wenigen Tiere, hieß es in Mitteilungen der Kreise Höxter und Soest. Geflügel dürfe nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Getränkt werden dürfe nur mit Leitungswasser, nicht mit Oberflächenwasser, das möglicherweise durch Wildvögel kontaminiert sei. Die Halter müssten besonders auf Hygiene achten und vorsorglich Vorkehrungen für eine mögliche Stallpflicht treffen. Außerdem sollten sie ihre Tiere besonders sorgfältig auf Erkrankungen und Todesfälle beobachten. Gefundene tote Tiere - ob wild oder im Stall - sollten nicht angefasst werden.
«Wachsamkeit und die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sind nach wie vor der beste Schutz gegen die Geflügelpest», sagte RW-Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen. Es sei sichergestellt, dass Lebensmittel aus infizierten Beständen nicht in die Lebensmittelkette gelangten. Außerdem sei das Virus hitzeempfindlich. Durcherhitzte Lebensmittel würden als unbedenklich angesehen.
Ansteckungsgefahr für den Menschen gering
Eine Ansteckung des Menschen mit Geflügelinfluenza ist nach FLI-Angaben zwar prinzipiell möglich, aber äußerst selten. Eine Ansteckung würde engen Kontakt zu infiziertem Geflügel mit einer sehr hohen Viruslast voraussetzen. Aktuell bestehe für die Bevölkerung kein besonderes Risiko. Das Institut rät dennoch, Abstand zu Wildvögeln zu halten, Tiere nicht zu füttern und auf gute Handhygiene zu achten.
Vogelgrippe: Infektionszahlen explodieren
Mit der schnellen Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland wächst die Sorge vor wirtschaftlichen Schäden
Die Tierseuche hat sich nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) mittlerweile fast über ganz Deutschland ausgedehnt. Nachdem zuletzt auch aus Bayern und Baden-Württemberg Infektionsfälle gemeldet wurden, seien inzwischen kommerzielle Geflügelhalter in acht Bundesländern betroffen. An einigen Orten ordneten die Behörden eine Stallpflicht an und untersagten Geflügelmärkte.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) rief zu verstärkten Schutzmaßnahmen auf. «Oberste Priorität ist hier, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, Tiere zu schützen und Schäden für unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft abzuwenden», sagte der CSU-Politiker in Berlin. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft warnte: «Wenn wir nicht handeln, riskieren wir nicht nur Tiergesundheit, sondern auch die Versorgungssicherheit.»
Die Lage: zahlreiche Ausbrüche
Die für Menschen ungefährliche Infektionskrankheit breitet sich seit Wochen aus. «Aktuell gibt es zahlreiche Ausbrüche, sowohl bei Wildgeflügeln als auch bei Geflügelhaltungen. Dies ist eigentlich für die jetzige Jahreszeit nicht ungewöhnlich», sagte Rainer. «In den vergangenen 14 Tagen gab es aber einen sehr schnellen Anstieg der Infektionen. Das zeigt auch, wie ernst die Lage ist und wie wichtig gemeinsames und auch koordiniertes Handeln hier ist.» Das FLI in Greifswald hat die Risikoeinschätzung inzwischen auf hoch angehoben.
Zwar ist die Tierseuche in Deutschland inzwischen ganzjährig verbreitet, doch mit dem Vogelzug im Herbst gewinnt das Infektionsgeschehen deutlich an Fahrt. Unter Kranichen hat die Ausbreitung der Vogelgrippe nach Einschätzung FLI ein in Deutschland bislang nicht gekanntes Ausmaß angenommen.
Im Linumer Teichgebiet bei Berlin, einem der größten Kranich-Rastplätze Deutschlands, wurden schon mehr als 1.000 tote Kraniche geborgen. Zuletzt kamen erste Bestätigungen von Vogelgrippe-Fällen der aktuellen Welle aus Hessen und Berlin. Inzwischen wurden auch Großbetriebe mit Legehennen und Mastputen von dem Virus erfasst. Für den Monat Oktober zählt das FLI bislang mehr als 21 Ausbrüche in Nutzgeflügel-Haltungen.
Die Gegenmaßnahmen: Keulungen und Entschädigungen
Landwirtschaftsminister Rainer hat sich am Donnerstag mit Ministern der Bundesländer ausgetauscht; sie sind für die Seuchenbekämpfung zuständig. Das Bundesministerium hat zudem bei der EU beantragt, die Obergrenze von Entschädigungszahlungen für Tiere, die getötet werden müssen, von 50 Euro auf bis zu 110 Euro hochzusetzen. In der Regel ist der Marktwert Grundlage für Entschädigungszahlungen aus der Tierseuchenkasse.
Die Seuche ist eine Gefahr für Geflügelhalter. Bei einem Fall auf einem Hof muss der Bestand gekeult werden, das heißt, dass alle Tiere getötet werden. Das FLI schätzt, dass in diesem Herbst bislang mehr als 200.000 Hühner, Gänse, Enten und Puten nach Geflügelpestausbrüchen in den jeweiligen Haltungen getötet und entsorgt wurden, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen
Zu den Gegenmaßnahmen zählen Schutzzonen von mehreren Kilometern um die betroffenen Betriebe sowie größere Überwachungszonen. Das FLI listet derzeit bundesweit 14 solcher Sperrzonen - am Samstag kommt eine Zone im Kreis Kleve am Niederrhein hinzu. Dort gilt eine Stallpflicht, um das Geflügel von wildlebenden Vögeln und Nagetieren zu isolieren. Futter oder das Fleisch geschlachteter Tiere, das den Virus enthalten könnte, darf nicht aus der Zone heraus gebracht werden. Die Betriebe müssen an den Zu- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen
Die Branche setzt auf umfassende Vorsichtsmaßnahmen, betonte der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft. «Die Länder müssen die Stallpflicht für gefährdete Regionen prüfen - besonders für Freilandhaltungen». Für Gänsehalter müsse es praktikable Ausnahmen geben.
Die Folgen für die Betriebe
«Viele von uns sind schwer verunsichert», sagte Georg Heitlinger, Landwirt und Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbands Baden-Württemberg. Die Halter seien zwar die fast jährliche Wiederkehr der Vogelgrippe gewohnt. «Aber dieses Mal ist es ein wirklich sehr aggressiver Virus.» Solch ein Fall könne schnell existenzbedrohend für Halter werden, vor allem bei Legehennen, weil sie länger im Stall stünden als Masthühnchen.
Nutztierhalter müssen in die Tierseuchenkasse ihres Bundeslandes einzahlen, die in solchen Fällen einspringt. Nach dem Tierseuchengesetz sind Entschädigungen vor allem für Tiere zu leisten, die auf behördliche Anordnung getötet wurden. Die Einzelbestimmungen sind je nach Land unterschiedlich. Erstattet wird der jeweilige Zeitwert der getöteten Tiere erstattet, unter Umständen auch zusätzliche Hygienemaßnahmen. Keine Entschädigung gibt es aber für Folgeschäden wie etwa Strafen für nicht erfüllte Lieferverträge.
So gefährlich ist die Vogelgrippe
Die Vogelgrippe ist in Deutschland auf dem Vormarsch. In Baden-Württemberg werden in einem Geflügelbetrieb 15.000 Tiere getötet, Tausende Kraniche sterben, die Agrarminister nehmen sich der Krise an. Zwar ist die Tierseuche in Deutschland inzwischen ganzjährig verbreitet, doch mit dem Vogelzug im Herbst gewinnt das Infektionsgeschehen deutlich an Fahrt - und erreicht derzeit ein neues Ausmaß.
Inzwischen wurden auch Großbetriebe mit Legehennen und Mastputen von dem Virus erfasst. Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) spricht unter Hinweis auf die aktuell hohe Dichte an Wildvögeln in den Zugkorridoren von einer dynamischen Entwicklung. Das Risiko für weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen und auch für die Verbreitung unter Wildvögeln wurde auf die Stufe «hoch» heraufgesetzt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist das überhaupt für eine Krankheit?
Aviäre Influenza, abgeleitet vom lateinischen Begriff für Vogel (avis), ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die vor allem bei wildlebenden Wasservögeln anzutreffen ist. Gefährlich ist nach Angaben des Loeffler-Instituts die hochansteckende Virusvariante HPAIV, die derzeit als H5N1 grassiert. Sie führt bei infizierten Tieren in der Regel zu schweren Verläufen und endet oft tödlich. Umgangssprachlich wird die Geflügelpest meist Vogelgrippe genannt.
Ist die Vogelgrippe auch für Menschen gefährlich?
Bei einer hohen Infektionsdosis ist das Virus prinzipiell auch auf Menschen übertragbar. Doch besteht für die Bevölkerung laut FLI derzeit kein besonderes Risiko, dass es zu schwerwiegenden Erkrankungen kommt. Kontakt zu toten Vögeln sollte vorsorglich aber in jedem Fall vermieden werden. Damit lasse sich auch verhindern, dass das Virus eventuell durch den Menschen verbreitet wird. In den USA etwa hatten sich in der Vergangenheit Mitarbeiter von Geflügelbetrieben infiziert.
Kann das Virus durch Geflügelprodukte übertragen werden?
Das ist nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung grundsätzlich nicht auszuschließen. Doch lägen bisher keine Erkenntnisse vor, die belegen, dass sich Menschen über Lebensmittel mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert haben. Das Institut empfiehlt, Fleisch gut durchzubraten, da das Virus empfindlich gegenüber hohen Temperaturen ist. Auch im Kern solle eine Temperatur von mindestens 70 Grad erreicht werden. Bei gekochten Eiern sollte darauf geachtet werden, dass sowohl Eiweiß als auch Eigelb fest sind.
Inwieweit sind Wildvögel betroffen?
Das FLI erfasste bundesweit bislang 29 Ausbruchsherde bei Wildvögeln. Dabei zeigte sich, dass in dieser Saison vor allem Kraniche betroffen sind. Eine solche Häufung verendeter Tiere sei bislang noch nicht beobachtet worden, hieß es. Erste Schätzungen gehen davon aus, dass bisher etwa 2.000 Kraniche auf dem alljährlichen Vogelzug nach Süden in den deutschen Rastgebieten an der Geflügelpest verendeten.
Allein in Nordbrandenburg wurden nach Behördenangaben zwischenzeitlich mehr als 1.000 tote Kraniche geborgen, die Suche hält an. An einem Stausee an der Landesgrenze zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt wurden mehr als 500 tote Tiere gefunden, etwa 100 in der Mecklenburgischen Seenplatte. Der Höhepunkt der Kranichrast wird erst noch erwartet, sodass Fachleute mit einer deutlich höheren Zahlen toter Tiere rechnen. Wildenten indes zeigen laut FLI bei einer Geflügelpest-Infektion inzwischen nicht mehr unbedingt schwere Krankheitssymptome oder sterben daran. Da verschiedene Arten bereits in den zurückliegenden Jahren betroffen gewesen seien, könne es in deren Populationen bereits eine teilweise Immunität geben.
Welche Folgen hat die Vogelgrippe für kommerzielle Tierhalter?
Am Donnerstagabend meldete Baden-Württemberg einen betroffenen Geflügelbetrieb im Alb-Donau-Kreis südöstlich von Stuttgart, in dem rund 15.000 Tiere getötet werden. Für den Monat Oktober registrierte das FLI bislang bereits 17 Ausbrüche in Nutzgeflügel-Haltungen, ob der jüngste Ausbruch mitgezählt ist, war zunächst unklar. Besonders folgenschwer waren auch zwei Fälle in Mecklenburg-Vorpommern. Dort mussten nach Angaben des Schweriner Landwirtschaftsministeriums in zwei Großbetrieben mit Legehennen knapp 150.000 Tiere vorsorglich getötet werden. Bereits Mitte Oktober waren im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg 20.500 Puten gekeult worden. Den finanziellen Schaden können Halter bei der Tierseuchenkasse geltend machen.
Die derzeit hohe Viruslast bei Wildvögeln erhöhten das Risiko eines Eintrags in Geflügelbestände bundesweit erheblich, heißt es vom FLI. Das Institut schätzt, dass in diesem Herbst bislang mehr als 200.000 Hühner, Gänse, Enten und Puten nach Geflügelpestausbrüchen in den jeweiligen Haltungen getötet und entsorgt wurden, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen. Die Gesamtzahl der seit Jahresbeginn wegen Vogelgrippe getöteten Nutztiere liege jedoch höher, hieß es.
Was können Betriebe zur Minderung der Infektionsgefahr tun?
Die Behörden appellieren an Geflügelhalter, zur Eindämmung der Tierseuche die Hygieneregeln penibel umzusetzen, insbesondere Desinfektionsmaßnahmen und Kleidungsvorschriften. Kontakte des Hausgeflügels zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen sollen vermieden, die eigenen Tiere möglichst in Ställen untergebracht werden. Die Fütterung solle nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel unzugänglich sind. In den vom Ausbruchsgeschehen bereits betroffenen Regionen werden temporär Schuttzonen eingerichtet, in denen strengere Regelungen.
Gibt es Impfstoffe gegen die Vogelgrippe?
Solche Impfungen waren innerhalb der EU lange nicht zugelassen. Nach Angaben des FLI gibt es aber Impfstoffe für Geflügel, die insbesondere in Frankreich mit einer Sondergenehmigung bei Enten und Gänsen schon zum Einsatz kommen. Die Impfung von Geflügel sei allerdings mit umfangreichen Überwachungsmaßnahmen verbunden und eigne sich daher aus Sicht des FLI nur für bestimmte Geflügelarten, Enten und Gänse in Freilandhaltung etwa oder für Zoovögel. Ungeeignet sei sie für die Masthähnchenproduktion.
Dänemark legt Prämienhöhe für unkupierte Ferkel fest
Dänemark fördert künftig die Haltung unkupierter Ferkel mit einer Prämie von rund 6,70 € pro Tier. Die Höhe der Zahlung wurde über ein Auktionsmodell ermittelt. Ziel ist es, die Zahl der Schweine mit intaktem Ringelschwanz bis 2028 deutlich zu steigern.
In Dänemark ist die erste Ausschreibungsrunde für eine Prämie für unkupierte Schweine beendet. Dänische Schweinehalter erhalten künftig 50 DKK (ca. 6,70 €) je Ferkel mit intaktem Ringelschwanz. Die Zahlung soll den Mehraufwand für die Haltung unkupierter Tiere kompensieren.
Niederländisches Auktionsmodell legt Preis fest
Die Preisermittlung erfolgte über ein sogenanntes niederländisches Auktionsmodell: Jeder Ferkelerzeuger gab an, welche Prämie er für den Kupierverzicht benötigt. Anschließend nahm der Branchenverband Landbrug & Fødevarer die niedrigsten Gebote an, bis das Kontingent von 1 Mio. Tieren erreicht war. Der höchste akzeptierte Preis gilt nun für alle angenommenen Teilnehmer – unabhängig davon, ob ihr eigenes Gebot niedriger war. Erzeuger mit höheren Geboten gingen leer aus.
Ziel: Mehr Ferkel mit intakten Ringelschwänzen
Ziel ist es, die Zahl der Ferkel mit intaktem Ringelschwanz bis 2028 auf 4 Mio. Tiere zu steigern, was etwa 13 % der jährlichen dänischen Ferkelproduktion entspricht. Finanziert wird die Prämie durch eine Sonderabgabe von rund 0,21 € pro Ferkel, die von den Erzeugern selbst getragen wird. Ergänzend ist ein Netzwerk für den Austausch von Praxiserfahrungen geplant – etwa zur Transporteignung und zum Umgang mit Schwanzverletzungen. Auch die dänische Lebensmittelbehörde ist in die Initiative eingebunden.
Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen auf Bundesebene abgewiesen
Auf absehbare Zeit wird es für Tierschutzorganisationen kein Verbandsklagerecht geben. Die Bundesregierung erteilte entsprechenden Forderungen eine Absage und begründet ihre Haltung in einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage mit der Zuständigkeit der Länder für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften.
ISN: Richtig so! Wir bleiben bei unserem Standpunkt, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen ist.
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen auf Bundesebene einzuführen. Zur Begründung weist die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion darauf hin, dass der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften den nach Landesrecht zuständigen Behörden obliege. Diese könnten beurteilen, welche Maßnahme im Einzelfall sinnvoll und zielführend sowie nach den jeweiligen Rechtsvorschriften verhältnismäßig sei.
Verbandsklagerecht teilweise auf Landesebene verankert
Die zuständigen Behörden vor Ort besitzen die erforderliche Sachnähe und verfügen über die im Einzelfall entscheidenden Informationen für eine angemessene Beurteilung der betreffenden Umstände, heißt es in der Antwort. Regierungsangaben zufolge haben einige Bundesländer bereits ein Verbandsklagerecht verankert, mit dem anerkannten Tierschutzverbänden die Möglichkeit zur Klage gegen tierschutzrechtliche Verwaltungsakte eingeräumt werde. Für die Bundesregierung ist diese Verankerung auf Länderebene geeignet und angemessen, um mögliche Defizite beim Vollzug des Tierschutzrechtes beheben zu können.
Die ISN meint:
Wir bleiben bei dem Standpunkt, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen ist.
Das Verbandsklagrecht bedeutet aus unserer Sicht in erster Linie mehr bürokratischen Aufwand und Kosten für Tierhalter und Behörden, die in keinem Verhältnis zum Nutzens stehen. Besonders kritisch sehen wir, dass Tierschutzvereinen ohne Nachweis höhere Sachkompetenz zugesprochen wird als ausgebildeten Landwirten, Tierärzten und Fachgremien.
Pressemitteilung der Bundestierärztekammer: Geflügelpest breitet sich aus – BTK fordert schnelles Handeln von Bund und Ländern
BTK warnt vor dramatischer Lage bei Geflügelpestausbrüchen .
Veterinärwesen ist systemrelevant, Labore und Behörden müssen gestärkt werden
Angesichts der aktuellen Geflügelpestsituation wiederholt die Bundestierärztekammer (BTK) ihre Forderung an Bund und Länder, unverzüglich die erforderlichen Mittel bereitzustellen und bürokratische Hürden abzubauen. In den letzten Wochen wurden in mehreren Bundesländern hochpathogene H5N1-Ausbrüche sowohl bei gehaltenem Geflügel als auch bei Wildvögeln festgestellt. In Norddeutschland mussten in dieser Woche bereits große Tierbestände gekeult werden. Bei Wildvögeln sind laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erstmals Kraniche betroffen.
Dieses akute Seuchengeschehen zeigt wieder deutlich, wie wichtig eine unverzügliche Stärkung und verlässliche Finanzierung der Veterinärverwaltungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowie der Untersuchungslabore und der nationalen Referenzlabore ist. Nur durch ausreichende personelle Kapazitäten, moderne Diagnostik und kurzfristig verfügbare Finanzmittel können Seucheneinsätze schnell, koordiniert und fachgerecht durchgeführt werden. Tierseuchenausbrüche verlangen den Veterinärämtern und beteiligten Laboren höchste Einsatzbereitschaft ab: Kontaktermittlung, Probenahme, schnelle Labordiagnostik, Errichtung von Sperrzonen, Beratung der Tierhaltenden und Durchführung notwendiger Seuchenbekämpfungsmaßnahmen – all das erfordert Personal, Schutz- und Diagnostikausstattung sowie schnelle finanzielle Mittel für Entschädigungen und Einsatzkosten. Nicht nur die mittlerweile regelmäßig auftretenden Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) stellen die Veterinärverwaltungen vor Herausforderungen. Auch die Afrikanische Schweinepest, Blauzungenkrankheit, der Ausbruch von Maul- und Klauenseuche Anfang des Jahres, Ausbrüche von Lumpy Skin Disease in Frankreich und Italien sind Mahnung für erhöhte Aufmerksamkeit und schnelles Reaktionsvermögen.
„Die Veterinärverwaltungen sind auf allen Ebenen unverzichtbar für den Schutz der Tiergesundheit und der öffentlichen Gesundheit. Jetzt kommt es darauf an, den Seuchenausbruch konsequent zu beherrschen, die Weiterverbreitung zu minimieren und die Folgen für Handel und Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Zugleich gilt es, unnötiges Tierleid zu verhindern“, sagt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. Die BTK fordert Politik und Verwaltung zu einem raschen, koordinierten Handeln auf: Stabile Finanzierungszusagen, auskömmlich ausgestattete Untersuchungslabore und eine dauerhafte Stärkung der veterinärmedizinischen Infrastruktur sind notwendig, um aktuelle und zukünftige Tierseuchen wirksam zu bekämpfen.
