Rufen Sie uns an: +49 (0) 2551-78 78
NEWS
von der AVA und aus der Branche
Geringfügige Einsparungen im Agraretat
Der Etatentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat im Bundeshaushalt 2025 (21/500) sieht Ausgaben in Höhe von 6,88 Milliarden Euro vor. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) kann also etwas weniger Geld ausgeben als sein Amtsvorgänger im Vorjahr (2024: 6,93 Milliarden Euro). Fast 60 Prozent der Ausgaben (4,09 Milliarden Euro; 2024: 4,11 Milliarden Euro) sind für die landwirtschaftliche Sozialpolitik eingeplant. Davon entfallen 2,39 Milliarden Euro auf die Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte (2024: 2,44 Milliarden Euro) und 1,54 Milliarden Euro (2024: 1,52 Milliarden Euro) auf die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte.
Die Ausgaben für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Ernährung betragen laut Entwurf 194,33 Millionen Euro (2024: 191,5 Millionen Euro). Das Bundesinstitut für Risikobewertung erhält davon 140,16 Millionen Euro (2024: 137,47 Millionen Euro) zur Erstattung der Verwaltungskosten und 22,34 Millionen Euro (2024: 22,27 Millionen Euro) als Zuschüsse für Investitionen.
An der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) beteiligt sich der Bund dem Entwurf zufolge mit 907 Millionen Euro - dem gleichen Betrag wie 2024. Größter Ausgabeposten hier sind „Maßnahmen des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität“, die - ebenso wie im Vorjahr - mit 660 Millionen Euro zu Buche schlagen. Für Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels sind 120 Millionen Euro vorgesehen - für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes 127 Millionen Euro. Beide Werte sind unverändert im Vergleich zum Vorjahr.
Für Marktordnung und Maßnahmen der Notfallvorsorge werden die Ausgaben mit 263,77 Millionen Euro beziffert (2024: 214,03 Millionen Euro). Die Ausgaben für „Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation“ liegen bei 378,62 Millionen Euro (2024: 397,97 Millionen Euro). Für „internationale Maßnahmen“ sieht der Entwurf 69,72 Millionen Euro vor (2024: 80,5 Millionen Euro). Zu Letzterem zählen unter anderem die Beiträge an nationale und internationale Organisationen in Höhe von 31,85 Millionen Euro (2024: 31,47 Millionen Euro). Für die Förderung des Umbaus der Tierhaltung sind 200 Millionen Euro eingestellt - 50 Millionen Euro mehr als 2024.
Der veränderte Ressortzuschnitt mit dem neuen Bereich Heimat spiegelt sich im Einzelplan 10 des Haushaltsentwurfs für 2025 noch nicht wid
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Niedersachsen: Lange Tiertransporte bei Hitze verboten
Bei Temperaturen über 30 Grad sollen in Niedersachsen keine langen Tiertransporte mehr stattfinden.
Das Agrarministerium hat die Veterinärbehörden im Land beauftragt, Transporte von mehr als acht Stunden Dauer in solchen Fällen nicht zu genehmigen, sagte eine Sprecherin des Ministeriums.
Hintergrund der Maßnahme ist laut Ministerium die Belastung von Tieren bei großer Hitze. «Die Hitze macht ja aktuell nicht nur den Menschen zu schaffen, sondern auch den Tieren. Und das ist bei Tiertransporten eine ziemlich gefährliche Sache», sagte die Sprecherin.
Die Anordnung betrifft genehmigungspflichtige Langstreckentransporte. Die Behörden vor Ort sollen zudem prüfen, ob sich Transporte in kühlere Abend- oder Nachtstunden verlegen lassen. Transporteure müssten außerdem darlegen, wie und wo Pausen eingehalten werden.
Voraussetzung für jede Genehmigung sei, dass Belüftungs- und Wasserversorgungssysteme in den Fahrzeugen funktionierten. «Das ist Pflicht. Das wird kontrolliert, ansonsten wird kein Transport abgefertigt», betonte die Sprecherin.
Mit flexiblen Instrumenten zum EU-Klimaziel 2040
Die EU-Kommission hat am heutigen Mittwoch das europäische Klimaziel für 2040 bekanntgegeben. Dazu erklärt der klimapolitische Sprecher der CDU-CSU-Fraktion, Mark Helfrich:
„Es ist richtig und wichtig, dass sich die EU ein ambitioniertes Klimaziel für 2040 setzt, auch in Hinblick auf die Weltklimakonferenz Ende dieses Jahres in Bélem. Denn dort müssen die Teilnehmerstaaten neue, ehrgeizigere Klimaschutzpläne einreichen. Ein so hohes und ehrgeiziges Niveau kann aber nur mit Flexibilisierungsinstrumenten erreicht werden. Für die CDU/CSU-Fraktion ist es deshalb unumgänglich, dass CO2-Gutschriften aus hochwertigen und zertifizierten Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern in einem sehr begrenzten Umfang auf das europäische Klimaziel angerechnet werden können. Dieser Mechanismus darf im Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene nicht aufgeweicht werden.“
TierHaltKennzG: Branche begrüßt Fristverschiebung
Das vom Bundestag beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist in der Branche auf Zuspruch gestoßen. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) und der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) begrüßten im Nachgang unisono die damit einhergehende Verlängerung der Frist für die Umsetzung der Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026. Laut DRV-Geschäftsführer Dr. Christian Weseloh wäre die ursprünglich geplante Frist "schlichtweg nicht möglich gewesen".
Gleichzeitig mahnten alle Verbände weitere Anpassungen am Gesetz an. Für die ISN ist entscheidend, "dass das Gesetz erst dann in den Einsatz kommt, wenn es auch praxistauglich ist". Es sei wichtig, die gewonnene Zeit zu nutzen, um "Webfehler" zu korrigieren, darin waren sich alle einig. Unter anderem drängen die Verbände auf eine bundesweit einheitliche Auslegung des Gesetzes, um zusätzlichen Bürokratieaufwand in den Betrieben zu vermeiden.
Der DRV will zusätzlichen Registrierungsaufwand und die Nachweispflicht gestrichen sehen. Auch das sogenannte "Downgrading" muss dem Raiffeisenverband zufolge im neuen Gesetz vorgesehen werden, damit Ware, die hohen Tierwohlstandards entspricht, aber nicht entsprechend vermarktet werden kann, in einer niedrigeren Haltungsstufe abgesetzt werden kann.
Zudem sehen die Branchenverbände insbesondere bei der Wettbewerbsgleichheit noch Änderungsbedarf. Heimische Ware dürfe gegenüber den nicht kennzeichnungspflichtigen Importen nicht benachteiligt werden. So forderte Weseloh, dass eine Kennzeichnungspflicht auch für Importware gelten müsse. Für den BRS ist jedoch die Ausweitung der EU-weiten Herkunftskennzeichnung wichtiger als die Haltungskennzeichnung. Verbraucher sollten ein Recht darauf haben, sich über die Herkunft eines Produkts in allen Absatzwegen zu informieren.
Geplante Quotenkürzung für Bio: Minister Rainer soll gegensteuern
Die vom Bundesumweltministerium (BMUKN) im Referentenentwurf zur Änderung des Treibhausgas-(THG)-Quotengesetzes geplante Absenkung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse stößt in der Landwirtschaft und bei den Biokraftstoffherstellern auf Unverständnis und strikte Ablehnung. Gemäß der Vorlage soll die Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln von 4,4% im Jahr 2026 auf 3% im Jahr 2030 gekürzt werden.
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) forderte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer am Donnerstag (26.6.) auf, sich bei der laufenden Ressortabstimmung zu der THG-Quotennovelle gegen die Absenkung und stattdessen für eine Anhebung der Kappungsgrenze auf 5,3% einzusetzen. Damit würde ein rückläufiger Gesamtenergiebedarf im Verkehr als Ergebnis einer erneuten steuerlichen Förderung der E-Mobilität kompensiert. Biokraftstoffe seien ein bedeutender Beitrag zum Klimaschutz, der den Bundeshaushalt nicht belaste, betonte die UFOP.
Scharfe Kritik kam auch vom Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe)."Die geplante Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse basiert auf überholten Behauptungen, die seit Jahren wissenschaftlich widerlegt sind – von der angeblichen Flächenkonkurrenz bis zu den Effekten sogenannter indirekter Landnutzung", erklärte der BDBe-Vorsitzende Alois Gerig. Nachhaltig zertifiziertes Bioethanol aus heimischem Anbau leiste seit Jahren nachweislich einen kosteneffizienten Beitrag zur CO₂-Minderung im Verkehr - und unterliege dabei wie andere Biokraftstoffe auch strengen ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien.
Laut Gerig steht der Entwurf auch im klaren Widerspruch zum Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) vom November 2024, wonach bei einer Quotenneuregelung alle nachhaltigen Optionen zur THG-Minderung ausgeschöpft werden sollen. Für den BDBe sei die Vorlage ein "klimapolitischer Rückschritt", denn Bundesumweltminister Carsten Schneider und sein zuständiger Staatssekretär Jochen Flasbarth griffen dabei auf Argumente zurück, die in der Fachwelt längst als überholt gelten.
Ein "Desaster"
Die UFOP warnte auch davor, dass die Reduzierung dieser Kappungsgrenze die Versorgung mit Futterprotein gefährde. Der Biodieselmarkt sei für den deutschen und europäischen Rapsanbau und für die hiesigen Rapsmühlen mit ihrer Verarbeitungskapazität von etwa 10 Mio. Tonnen Saat der mit Abstand wichtigste Absatzmarkt. Die Erzeugung von Biokraftstoffen und die Verfügbarkeit von heimischem Rapsschrot bedingten sich gegenseitig, gibt die Förderunion zu bedenken.
Kein Blatt vor den Mund nahm der Verband Biogasrat+. Er sprach mit Blick auf den Referentenentwurf von einem "Desaster". Der angekündigte Politikwechsel hin zu einer technologieneutralen Politik, die die Potenziale aller erneuerbaren nachhaltigen Kraftstoffoptionen für erfolgreichen Klimaschutz im Verkehr unterstütze, werde ad absurdum geführt.
Erneuerbare fortschrittliche Biokraftstoffe und biogener Wasserstoff würden gegenüber anderen erneuerbaren Kraftstoffoptionen, wie erneuerbarem Strom, massiv diskriminiert mit erheblichen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf bestehende Projekte zur Erzeugung fortschrittlicher erneuerbarer Biokraftstoffe, beklagte der Biogasrat+. Dieser schweren Wettbewerbsverzerrung müsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren von den politischen Entscheidungsträgern Einhalt geboten werden.
Vorgabe gegen Betrügereien
Mit dem geplanten Gesetz will das BMUKN die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) sowie ihrer Durchführungsverordnung umsetzen. Neu ist, dass die Vorgaben zur Treibhausgasminderung jetzt nicht mehr nur für die Straße, sondern auch für den Luft- und Seeverkehr gelten sollen. Die Einsparungsrate an Treibhausgasemissionen bei den Kraftstoffen soll von 10,6% im laufenden Kalenderjahr auf 53% im Jahr 2040 steigen. Branchenangaben zufolge wären das 315 Mio. Tonnen.
Für die Quote zu fortschrittlichen Biokraftstoffen sieht der Entwurf eine Anhebung vor. Die Doppelanrechnung soll aber entfallen. Ab sofort nicht mehr auf die THG-Minderungsquote angerechnet werden sollen Biokraftstoffe aus Sojaöl sowie aus Reststoffen der Palmölproduktion.
Außerdem reagiert das Bundesumweltministerium auf die Betrügereien mit Biokraftstoffen. Die Bioenergiebranche hatte immer wieder mutmaßlich falsch deklarierte Biodieseleinfuhren aus China beklagt. Dem Referentenentwurf zufolge werden in Zukunft erneuerbare Kraftstoffe nur noch anrechenbar sein, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch eine zuständige Behörde eines EU-Mitgliedstaates möglich sind. Ist das nicht der Fall, entfällt die Anrechenbarkeit.
Für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wie grünem Wasserstoff oder E-Fuels wird eine neue verpflichtende Unterquote eingeführt. Während die EU-Richtlinie hier eine Minderungsquote von 1% für das Jahr 2030 vorsieht, sind es im Referentenentwurf des BMUKN 1,5%.
«Tierwohl ist gefährdet» sagen Schweizer Tierärzte
Anfang Juli hat die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) ihre neue Heilmittelplattform (HMP) in Betrieb genommen. Keine Berücksichtigung fanden dabei jedoch Tierarzneimittel. Ein Entscheid, der bei Tierärztinnen und Tierärzten auf Kritik stößt. Sie sehen das Tierwohl in Gefahr.
Die Plattform soll helfen, Versorgungsengpässe bei Medikamenten frühzeitig zu erkennen. Wenn Pharmaunternehmen in der Schweiz zugelassene Heilmittel nicht liefern können, müssen sie der Meldestelle mitteilen, wann die Störung eintritt, wie lange sie dauert und ob Alternativen vorhanden sind.
Fehlende Calcium-Infusionen
Auf der Heilmittelplattform (HMP) fehlen aber Tierarzneien. Für die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) stellt das eine Ungleichbehandlung dar. Denn auch bei Tiermedikamenten komme es zu Engpässen. Die GST verweist auf fehlende Calcium-Infusionen im vergangenen Jahr. «Es handelt sich um ein lebensnotwendiges Notfallmedikament für Kühe nach der Geburt», heisst es in der Mitteilung.
Laut der GST fehlen derzeit auch Mittel der tiermedizinischen Grundversorgung – darunter einfache Antibiotika, Impfstoffe und Infusionslösungen. «Aktuell ist beispielsweise das Antibiotikum Amoxicillin als Injektionslösung für Hunde und Katzen nicht verfügbar», schreibt die Organisation.
Appell versandet
Die GST hat deshalb wiederholt beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) interveniert, um die Aufnahme von Tierarzneimitteln in die Heilmittelplattform zu erreichen – bisher jedoch ohne Erfolg. Weil es keine entsprechende Meldeplattform für die Tiermedizin gibt, müssen Tierarztpraxen die Informationen selbst zusammentragen. Das koste Zeit und Personal. Diese Ressourcen fehlten dann bei der Tierbetreuung. «Das gefährdet das Tierwohl», warnt die GST.
Seit dem 1. Juli 2025 verfügt die WL über die digitale Heilmittelplattform HMP. «Sie erfasst und überwacht Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche lebenswichtiger Humanarzneimittel – von der Meldung bis zur Pflichtlagerfreigabe», schreibt der Bundesrat.
Die Plattform erlaubt es meldepflichtigen Pharmaunternehmen, alle relevanten Informationen zu Engpässen und Lieferausfällen bei Humanarzneimitteln ausschliesslich elektronisch zu erfassen und zu verwalten. «Damit kann die grundlegende Kommunikation und der Austausch zwischen Unternehmen und der Meldestelle der WL effizienter gestaltet werden – mit deutlichen Verbesserungen für alle Beteiligten», so der Bundesrat weiter.
Tierärztliche Berufsausübung im Wandel: Die BTK informiert über aktuelle Zahlen der Tierärztestatistik 2024
Pressemeldung der BTK

Altersstruktur der Tierärzteschaft 2024 (BTK)
Die Bundestierärztekammer (BTK) hat die Tierärztestatistik für das Jahr 2024 veröffentlicht. In dieser werden jährlich anhand der Meldedaten der Landes-/Tierärztekammern Zahlen zur deutschen Tierärzteschaft erhoben. Der Vergleich der Statistiken 2023 und 2024 verdeutlicht:
Der tierärztliche Berufsstand befindet sich im strukturellen Wandel, der sowohl Herausforderungen als auch positive Entwicklungen mit sich bringt.
Mehr Tierärzt:innen insgesamt – Selbstständigkeit nimmt ab
Die Gesamtzahl der tierärztlich Tätigen ist im Jahr 2024 auf 34.364 gestiegen – ein Zuwachs von 519 Personen gegenüber 2023. Gleichzeitig ist ein weiterer Rückgang bei der Zahl der niedergelassenen Tierärzt:innen zu verzeichnen (minus 173), während die Zahl angestellten Tierärzt:innen deutlich angestiegen ist (Abb. 1). Diese Verschiebung unterstreicht den anhaltenden Trend hin zum Angestelltenverhältnis.
Nachwuchs sichert die Zukunft des Berufsstands
Hervorzuheben ist der Anstieg junger Tierärzt:innen unter 30 Jahren. Im Jahr 2024 sind es bereits 2.450 Tierärztinnen und 412 Tierärzte in dieser Altersgruppe Diese Entwicklung zeigt, dass der Beruf weiterhin attraktiv und der Nachwuchs weiblich geprägt ist. Der Frauenanteil insgesamt stieg auf 66 Prozent.
Auslandstätigkeit und zunehmende Spezialisierung
Immer mehr Tierärzt:innen entscheiden sich für eine Tätigkeit im Ausland. Die Zahl der im Ausland tätigen Tierärzt:innen stieg um 18 Prozent. Das macht deutlich, wie wichtig es ist, die Arbeitsbedingungen in Deutschland kritisch zu hinterfragen und gezielt zu verbessern, um die Attraktivität des Berufs langfristig zu sichern. Gleichzeitig ist ein deutliches Wachstum im Bereich der Spezialisierung durch Gebiets- und Zusatzbezeichnungen zu beobachten. Diese Entwicklung spiegelt einerseits die wachsenden Ansprüche der Tierhaltenden sowie den medizinischen Fortschritt wider. Vor allem aber zeigt die kontinuierlich steigende Zahl das große Engagement innerhalb der Berufsgruppe – ein klarer Gewinn für die tiermedizinische Versorgung.
Regionale Unterschiede und Versorgungssicherheit
Regionale Entwicklungen zeichnen ein differenziertes Bild: In einigen Bundesländern ist die Zahl tierärztlicher Praxen leicht zurückgegangen – ein Umstand, der die Frage nach der zukünftigen Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung erneut in den Fokus rückt.
Fazit
Die Tierärztestatistik 2024 zeigt, dass der Wandel in vollem Gange ist. Mehr angestellte Tierärzt:innen, mehr Spezialisierung, mehr Frauen und mehr internationale Mobilität. Diese Entwicklungen gilt es aktiv zu begleiten, um die tiermedizinische Versorgung in Deutschland auch künftig qualitativ hochwertig und flächendeckend sicherzustellen. (BTK, 02.07.2025)
Wütende Frauen ab Lebensmitte sanftmütiger
Nur die unterdrückte Wut bleibt laut Studie der University of Washington permanent bestehen
Die Wutmerkmale von Frauen nehmen beginnend mit der Lebensmitte deutlich ab. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie unter der Leitung der University of Washington (https://www.washington.edu). Wut wird dabei als Feindseligkeit gegenüber einer Person oder etwas anderem definiert. Sie wird häufig von einer entsprechenden Neigung und dem wahllosen Ausdrücken dieses Gefühls begleitet. Die aktuelle Studie ist die erste, die die Entwicklung der Merkmale der Wut innerhalb der Wechseljahre untersucht hat.
Alter verringert Aggressionen
Die mehr als 500 Studienteilnehmerinnen waren zum Zeitpunkt der Analyse zwischen 35 und 55 Jahren alt. Es zeigte sich, dass das chronologische Alter in einem signifikanten Zusammenhang mit den meisten Maßstäben der Wut steht. Dazu gehören das Wuttemperament, die Wutreaktion, aggressiv geäußerte Wut und Feindseligkeit. Diese Wut-Formen nehmen, so die Forscher, mit zunehmendem Alter ab. Nur die unterdrückte Wut steht in keinem Zusammenhang mit dem Alter der Frau.
Ähnlich beeinflussen die Stadien des reproduktiven Alterns die Wut deutlich. Es kommt laut den Wissenschaftlern in den späten Stadien zu einem Rückgang. Die in "Menopause" veröffentlichten Forschungsergebnisse legen nahe, dass es in der Lebensmitte zu einer besseren Regulierung der Affekte kommt. Das bedeutet, dass die Frauen ihre Wut immer weniger offensiv ausleben, so die Studienautoren abschließend.
Pfotenhilfe: Schweine sind wie Hunde – Überhitzungsgefahr!
Viele sterben an Überhitzung / Grundlegendste Bedürfnisse meist nicht befriedigt / Geldstrafe und Tierhaltungsverbot für Schweinequäler: Zustände wie in Horror-Thriller
Hitze ist für Schweine so belastend wie für Hunde, also viel ärger als für uns Menschen, denn sie können kaum schwitzen. Es ist daher essentiell wichtig, ihnen Abkühlungsmöglichkeiten zu bieten. So wie Hunde Schatten und Wasser aufsuchen, bauen sich Schweine immer ein Schlammbad zur Kühlung und Insektenabwehr, wie man es bei den „schweinischen“ Bewohnern des Tierschutzhofs Pfotenhilfe gut beobachten kann. Diese Möglichkeit wird ihnen allerdings in der konventionellen Schweinehaltung für die Fleischproduktion zumeist genommen. Jedes Jahr liest man in Fachzeitschriften Tipps, damit in den berüchtigten, aber leider üblichen riesigen und extrem stinkenden Vollspaltenbodenhallen ohne Sonnenlicht, die „Ausfälle“ nicht überhandnehmen.
Es ist ein in der Branche sattsam bekanntes, großes Problem, dass jeden Sommer zahlreiche Tiere wegen mangelnder Abkühlungsmöglichkeiten an Überhitzung sterben. Auch das ist ein Grund, aus diesem tierfeindlichen System auszusteigen, das den Tieren fast alles nimmt, was sie für ein halbwegs gutes Leben, aber auch zum Überleben brauchen. Die Regierung hat hier zum 20. Jubiläum des Bundestierschutzgesetzes völlig versagt. Man muss es punkto Schweinen leider – aufgrund massiven Lobbydrucks – eher als Tiernutzgesetz bezeichnen, das hauptsächlich auf Profitmaximierung ausgerichtet ist. Ich schäme mich, diesen intelligenten Tieren in die Augen zu schauen und ihnen das zu sagen. Bei Hunden wäre so eine katastrophale Haltung unvorstellbar“, sagt Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler. „Was ein Schwein wirklich braucht, bietet nur die Freilandhaltung, die man hierzulande fast wie die Stecknadel im Heuhaufen suchen muss. Und selbst dieses Leben dauert nur einige Monate bis maximal ein Jahr. In der Pfotenhilfe leben Schweine bis zu 15 Jahre glücklich und zufrieden. Sie halten ihre Bereiche sauber und beißen sich auch nicht gegenseitig die Ohren und Schwänze ab, wie es leider in der Intensivtierhaltung sehr häufig vorkommt.“
GELDSTRAFE UND TIERHALTUNGSVERBOT FÜR SCHWEINEQUÄLER: ZUSTÄNDE WIE IN HORROR-THRILLER
Ein besonders grausiger und tierquälerischer Fall so einer intensiven Massenschweinehaltung auf Vollspaltenboden im Bezirk Wels Land ist im Frühjahr vor zwei Gerichten verhandelt worden. Der Haupttäter, der sich kaum einsichtig zeigte, ist am Landesgericht Wels zu rund 5.000 Euro Geldstrafe wegen vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt worden. Und das Landesverwaltungsgericht OÖ hat das ihm auferlegte Tierhaltungsverbot einige Wochen später bestätigt, gegen das er trotz über Jahre behördlich festgestellter schwerster Tierquälerei an sehr vielen Schweinen Beschwerde eingelegt hatte. Unter anderem wurde trotz Kannibalismus keine Abhilfe, etwa durch Absonderung in Krankenbuchten, geschaffen und er ließ sie mit ihren klaffenden Wunden unter starken Schmerzen einfach im eigenen Kot liegen, wo sie weiter zerbissen wurden. „Das Urteil liest sich auf 33 Seiten wie ein Drehbuch zu einem Horror-Thriller! Schweine sind für die meisten Produzenten leider nur Produktionseinheiten. Dabei sind sie mindestens so intelligent und verspielt wie Hunde“, weiß Stadler aus eigener, jahrzehntelanger Erfahrung. „Doch nicht einmal das wenige vorgeschriebene Beschäftigungsmaterial, das ohnehin lächerlich ist, hat er ihnen vergönnt! Das ist kein Leben, das ist ein frustriertes dahinvegetieren unter ständigen Schmerzen. Dagegen ist der vorprogrammierte Tod im zarten Kindesalter von nur rund sechs Monaten sogar noch eine Erlösung. All das müsste heute wirklich längst nicht mehr sein, nachdem die Wurst mittlerweile auch von vielen Fleischbetrieben täuschend echt und zum gleichen Preis aus Pflanzenprotein hergestellt wird. Aber auch die Gewöhnung an positive Veränderungen braucht bei uns Menschen leider immer sehr viel Zeit. Zeit, die die geschundenen Tiere nicht haben.“
Tiertransportverordnung (Österreich): Besser, aber noch nicht genug!
Mit 1. Juli 2025 tritt ein Teil der zuletzt beschlossenen Tiertransportverordnung in Kraft, die für nicht entwöhnte Kälber Verbesserungen bringen soll.
19 Stunden ohne jede Fütterung. Das mussten Kälber, die eigentlich noch auf Muttermilch angewiesen sind, bisher beim Transport aushalten. Künftig müssen sie alle neun Stunden mit einem so genannten Milchaustauscher gefüttert werden, also einem Gemisch aus Milchpulver, pflanzlichen Fetten sowie zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen. Auch die Tränkevorrichtungen auf den Lkws, die oft völlig ungeeignet für die Kälber sind, müssen nun angepasst werden, damit die Tiere sie auch gut erreichen bzw. bedienen können. Für Vier Pfoten ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wenngleich nach wie vor Missstände beim Transport von Kälbern bestehen und vor allem noch fraglich ist, wie der Vollzug tatsächlich aussieht.
Schon in der Vergangenheit gab es unzählige Verstöße gegen die geltende EU-Verordnung. „Die ohnedies viel zu geringen Standards werden einfach nicht eingehalten, und die Sanktionen sind oft lächerlich. Es braucht also unbedingt adäquat ausgestattete Fahrzeuge, praxistaugliche Vorgaben, ausreichende Kontrollen und bei Verstößen strenge Strafen“, fordert Weissenböck.
Im Jahr 2024 wurden aus Österreich rund 34.000 Kälber exportiert. Großteils gingen die Transporte nach Italien, des Weiteren vor allem nach Spanien, Polen und Kroatien. Nach der Mast in der EU werden die Tiere oft in EU-Drittstaaten transportiert, wo sie meistens unter furchtbaren Bedingungen geschlachtet werden… .
