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NEWS
von der AVA und aus der Branche
Tollwutnachweis bei einem Hund in 67126 Hochdorf-Assenheim im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz
Die Tollwut wurde bei einem illegal eingeführten Hund aus einem Nicht-EU-Land nachgewiesen
EPIDEMIOLOGISCHE ANMERKUNGEN:
Deutschland gilt seit 2008 offiziell als frei von terrestrischer Tollwut (Tollwut bei bodenlebenden Tieren). Im Jahr 2021 wurde Tollwut bei einem Hund festgestellt, der illegal aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland eingeführt worden war.
2024 wurde die Tollwutfreiheit nach einer aktualisierten Selbsterklärung gegenüber dem WOAH (Nationales Amt für Tierschutz und Tierhaltung) erneut bestätigt.
Der Hund, der sich mit Tollwut infizierte und am 25.01.2026 verstarb, war legal aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland eingeführt worden.
Laut den beigefügten Dokumenten war der Hund fast acht Monate alt, gechipt und gegen Tollwut geimpft. Ein Tollwuttest bestätigte die Wirksamkeit der Impfung. Die Untersuchung des verstorbenen Tieres ergab jedoch, dass es bei der Einreise in die EU jünger war als angegeben. Somit waren die Einfuhrbestimmungen nicht erfüllt und die Einfuhr illegal.
Ort der Infektion: Hochdorf-Assenheim im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz.
Tollwut-Labornachweis: LUA, Abt. Tiermedizin mittels Echtzeit-PCR am 10.2.2026
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Der Nachweis von Tollwut bei einem illegal eingeführten Hund aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) ist ein ernster Vorfall, der umgehend strenge veterinärrechtliche Maßnahmen nach sich zieht. Da Tollwut eine tödliche Zoonose ist, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann, steht der Schutz der öffentlichen Gesundheit an erster Stelle.
Hier sind die typischen Konsequenzen und Hintergründe:
Sofortige Maßnahmen der Behörden
Quarantäne oder Tötung: Der Hund wird in der Regel beschlagnahmt und in eine Quarantäneeinrichtung gebracht. Wenn der Verdacht auf Tollwut bestätigt wird oder das Tier keinen gültigen Impfnachweis hat, kann die Tötung des Hundes angeordnet werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
(Der infizierte Hund verstarb bereits)
Ermittlung von Kontaktpersonen: Alle Menschen und andere Tiere, die Kontakt zu dem infizierten Hund hatten, müssen ermittelt werden. Personen, die gebissen oder beleckt wurden, müssen sich umgehend einer Postexpositionsprophylaxe (Impfung) unterziehen.
Oft werden Hunde mit gefälschten EU-Heimtierausweisen eingeschleust, wie das wohl auch in diesem Fall geschah.
Konsequenzen für Käufer/Halter
Hohe Kosten: Die Kosten für Quarantäne, Tierarzt, Tötung/Entsorgung oder Rücktransport müssen vom Käufer/Halter getragen werden.
Strafverfolgung: Illegale Einfuhr ist kein Kavaliersdelikt; es können Bußgelder oder strafrechtliche Verfolgungen drohen.
Blauzungenkrankheit (BTV) erreicht Hessen - riesige Sperrzone
Eine winzige Mücke sorgt für Alarm: Warum jetzt in fast ganz Hessen besondere Regelungen gelten und was das für Rinder, Schafe, Ziegen und Landwirte bedeutet.
BTV-8 bei einer KUh
Nach dem Ausbruch eines neueren Typs der Blauzungenkrankheit hat die Tierseuche nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums nun erstmals auch Hessen direkt erfasst.
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Umstrukturierung im Bundeslandwirtschaftsministerium: Das sind die neuen Zuständigkeiten
Die Neustrukturierung im BMLEH sieht keine eigene Abteilung für den Umbau der Tierhaltung mehr vor
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer will das Landwirtschaftsministerium (BMLEH) umstrukturieren: Ab März 2026 reduziert das BMLEH seine Struktur von derzeit acht auf sieben Abteilungen und ordnet zentrale Politikbereiche neu zu. Dadurch werden u.a. die Bereiche Agrarexport und Ernährungsnotfallvorsorge mehr priorisiert. Das dem Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung gewidmete Referat ist im neuen Organigramm nicht mehr als eigene Abteilung vorgesehen, berichtet Agra Europe.
ISN: Dass der Agrarexport künftig wieder stärker priorisiert und zentral gebündelt wird, ist ein wichtiger Schritt – zugleich darf der Umbau der Tierhaltung thematisch trotz Wegfall der zuständigen Abteilung nicht unter den Tisch fallen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) wird künftig nur noch sieben statt acht Abteilungen haben. Wie das Berliner Agrarressort am Dienstag (10.2.) mitteilte, werden die Politikbereiche und Aufgaben ab März 2026 neu verteilt und auf politische Schwerpunkte ausgerichtet. Mit der Neuaufstellung des Ministeriums schärfen wir die politischen Prioritäten des Hauses und bündeln Zuständigkeiten dort, wo sie Wirkung entfalten, betonte Ressortchef Alois Rainer anlässlich der Bekanntgabe in Berlin.
Konkret werden die neuen Abteilungen so aussehen:
- Abteilung 1: Zentralabteilung mit Verantwortung für Personal, Haushalt, IT, Krisenmanagement und Forschung
- Abteilung 2: Ernährung, Ernährungssicherung, Gesundheitlicher Verbraucherschutz
- Abteilung 3: Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit
- Abteilung 4: Heimat, Ländliche Räume, Agrarsozialpolitik, Innovation
- Abteilung 5: Wald, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Nachwachsende Rohstoffe
- Abteilung 6: Agrarhandelspolitik, EU-Angelegenheiten, Internationale Zusammenarbeit
- Abteilung 7: Agrarpolitik, Märkte, Fischerei
Agrarexport gewinnt Priorität
Wie aus der Aufteilung ersichtlich ist, wird es eine Heimatabteilung geben. Die neue Abteilung 4 wird sich neben der Heimatpolitik um ländliche Räume, Agrarsozialpolitik und Innovation kümmern. Auch der Agrarexport wird, wie bereits durch die neue Agrarexportstrategie klar wurde, nun Chefsache und damit im Ministerium zentral in der Abteilung 6 gebündelt. Bisher lagen die Zuständigkeiten für Exportfragen in mehreren Abteilungen des Ministeriums verteilt.
Umbau der Tierhaltung wird Abteilung 3 untergeordnet
Mit der Neuorganisation fällt zudem das eigens dem Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung gewidmete gleichnamige Referat weg, das in der alten Struktur der Abteilung 7 zugeordnet war. Unter den neuen Strukturen dürften entsprechende Zuständigkeiten beim Referat namens Tierhaltung und Tierzucht liegen, das im Verantwortungsbereich der Abteilung 3 eingerichtet wird. Vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage hat dem BMLEH zufolge die Ernährungsnotfallvorsorge ebenfalls eine neue Bedeutung erhalten. Im künftigen Organigramm findet sich der Bereich in der dafür prädestinierten Abteilung 2, die sich bereits jetzt den Ernährungsfragen widmet.
Die ISN meint:
Eine Reduzierung von Abteilungen muss nicht negativ sein – im Gegenteil: Entscheidend ist, dass die neuen Strukturen politische Schwerpunkte stärken und Prozesse effizienter machen.
Dass der Agrarexport künftig wieder stärker priorisiert und zentral gebündelt wird, ist aus Sicht der ISN ein wichtiger Schritt. Die Exportförderung und die Erschließung neuer Märkte sind sowohl für die Wertschöpfung in der Produktionskette Schweinefleisch als auch im Sinne der Nachhaltigkeit von zentraler Bedeutung. Man darf nicht vergessen, dass bestimmte Teilstücke des Schweines hierzulande kaum vermarktbar sind und nur über den Export verwertet werden können. Besonders mit Blick auf China gilt es, ein Regionalisierungsabkommen entschlossen voranzutreiben.
Der Umbau der Tierhaltung darf durch den Wegfall der Abteilung allerdings thematisch nicht unter den Tisch fallen. Der Umbau bleibt eine der zentralen Zukunftsaufgaben und riesige Herausforderung der Branche und kann nicht ohne politische Unterstützung gelingen – weder finanziell noch strukturell. Gerade mit Blick auf das Thema Versorgungssicherheit ist klar: Wir müssen die Schweinehaltung in Deutschland halten. Eine Abwanderung der Produktion ins Ausland wäre weder ökonomisch noch gesellschaftlich sinnvoll.
Regelungen zur Schädlingsbekämpfung: Minister Rainer gegen weitere Verschärfung

"Nur eine tote Ratte ist eine gute Ratte"
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat sich gegen eine Einschränkung der sogenannten bedarfsunabhängigen Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien in der Lebensmittelwirtschaft ausgesprochen. Die Bekämpfung von Ratten und Mäusen dürfe nicht unnötig bürokratisch erschwert werden. Betriebe dürften zudem nicht durch neue Pflichten bezüglich Sachkundenachweisen belastet werden, berichtet Agra Europe.
ISN: Richtig so. Wir brauchen praktikable Lösungen zur Schädlingsbekämpfung in der gesamten Lebensmittelwirtschaft ohne unnötige neue Bürokratie.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat sich gegen strengere Regelungen zur Schädlingsbekämpfung in der Land- und Ernährungswirtschaft ausgesprochen. Verschärfungen sehe ich sehr kritisch, denn die Betriebe brauchen Entlastung, nicht zusätzliche Bürokratie, sagte Rainer gegenüber AGRA Europe.
EU‑Pläne zum Verbot der Dauerbeköderung
Hintergrund ist das auf EU-Ebene geplante Verbot der sogenannten bedarfsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien. Diese gerinnungshemmend wirkenden Giftstoffe werden zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen eingesetzt, stellen jedoch zugleich eine Gefahr für die Umwelt dar, wie das Umweltbundesamt (UBA) feststellt. Insbesondere die hocheffektiven Rodentizide der zweiten Generation können laut UBA über lange Zeiträume in der Umwelt verbleiben und dort vor allem wasserlebende Organismen schädigen.
Vor einem generellen Verbot der BUD hatten im Januar dennoch Verbände der Lebensmittelwirtschaft gewarnt. Denn Köder mit Antikoagulanzien seien die wirkungsvollste Methode, um einen Befall mit Schadnagern in hygienesensiblen Betriebsstätten zu verhindern. Alternativen wie Schlagfallen hätten in Versuchen dagegen nicht den gewünschten Effekt gezeigt. Die Ausnahmeregelung für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich müsse daher auch künftig bestehen bleiben, forderten sie.
Rainer fordert praxisgerechte Lösungen für Landwirte
Agrarminister Rainer zufolge hat sich sein Ministerium bereits im vergangenen September gegenüber der zuständigen Bundesarbeitsministerin sowie dem Bundesumweltminister ausdrücklich für unbürokratische und praxisgerechte Lösungen eingesetzt. Ein pauschales Verbot der BUD sei nicht angebracht, vielmehr solle auf die Qualifikation der Fachleute in der Land- und Ernährungswirtschaft vertraut werden. Problematisch ist laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium daher auch, dass Landwirte künftig einen gesonderten Sachkundenachweis erbringen müssen, um Rodentizide der zweiten Generation anwenden zu dürfen.
Neue Schulungen könnten mehrere Tausend Betriebe belasten
Die derzeitige Regelung, wonach der Pflanzenschutz-Sachkundenachweis für die Anwendung im eigenen Betrieb anerkannt wird, läuft im Sommer 2027 aus. Nach Schätzungen des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) müssten infolgedessen mehr als 100.000 Landwirte mehrtägige Schulungen absolvieren, die mehrere Hundert Euro kosten. Der CSU-Minister fordert nun, den bestehenden rechtlichen Spielraum voll auszuschöpfen, um diese Zusatzkosten zu vermeiden.
Die ISN meint:
Wir begrüßen den Einsatz von Bundeslandwirtschaftsminister Rainer für praxistaugliche Regelungen bei der Schadnagerbekämpfung. Für die Betriebe ist es entscheidend, dass der wirksame Einsatz von Rodentiziden weiterhin möglich bleibt – ohne zusätzliche bürokratische Hürden, die den Alltag unnötig erschweren. Tierhalter brauchen praktikable und zuverlässige Lösungen zur Schädlingsbekämpfung. Die Anerkennung vorhandener Qualifikationen ist dabei sinnvoll und richtig.
Gruppenhaltung statt Kastenstand – Die zukünftigen Anforderungen an das Deckzentrum

Umbau der Sauenhaltung: Das sind die Fristen im Überblick
Bereits zum 9. Februar 2029 müssen alle abgesetzten Sauen in einem entsprechenden Deckzentrum untergebracht werden
In einer vierteiligen Web-Seminarreihe für ISN-Mitglieder wurden in den vergangenen Wochen sowohl die grundlegenden Anforderungen als auch funktionale und wirtschaftliche Fragestellungen rund um den Umbau von Deckzentrum und Abferkelstall thematisiert. Ergänzt wurden die Fachbeiträge durch Praxisberichte aus Betrieben, die ihre Stallkonzepte bereits umgesetzt haben.
Das große Interesse an den Web-Seminaren verdeutlichte die Brisanz des Themas und den entsprechenden Informationsbedarf. Im Folgenden möchten wir daher die wesentlichen fachlichen Inhalte der Web-Seminare noch einmal aufgreifen und als Informationen zu den zukünftigen Anforderungen an den Deckstall zur Verfügung stellen. Ein zweiter Teil zum Abferkelstall folgt.
Mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Februar 2021 ändern sich die Vorgaben hinsichtlich Haltung, Platzbedarf und Stallstruktur grundlegend. Wo nach dem Absetzen der Ferkel bislang die Einzelhaltung in Kastenständen zulässig war, dürfen die Sauen ab dem 9. Februar 2029 nur noch in Gruppen gehalten werden. Eine Fixierung der Tiere darf dann nur noch kurzzeitig zum Zeitpunkt der Rauschekontrolle, zur künstlichen Besamung oder bei medizinisch notwendigen Behandlungen erfolgen.
Mehr Platz für jede Sau
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft das Platzangebot: Ab dem Absetzen der Ferkel bis hin zur Besamung muss jeder Sau eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens fünf Quadratmeter pro Tier zur Verfügung stehen. Hierbei handelt es sich um die reine Netto-Bodenfläche abzüglich der Stalleinrichtung, sodass das tatsächlich erforderliche Platzangebot nochmal größer ausfällt. Damit ist der Platzbedarf im Deckzentrum zukünftig mehr als doppelt so hoch wie im Wartebereich. Ein Teil dieser Bodenfläche von mindestens 1,3 m² muss dabei als Liegebereich mit einem Perforationsgrad von maximal 15 % ausgestaltet werden.
Auch die Flächen innerhalb von Fress-Liegebuchten können als Liegebereich anerkannt werden, sofern entsprechende Anforderungen erfüllt werden.
Rückzugsmöglichkeiten schaffen
Darüber hinaus muss den Sauen die Möglichkeit gegeben werden, sich bei der Neugruppierung und bei Rangkämpfen aus dem Weg gehen zu können. In den Ausführungshinweisen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden Sichtblenden, Abliegebretter oder auch Strohballen beispielhaft als Rückzugsmöglichkeiten genannt. Fress-Liegebuchten oder sonstige Fressplätze werden ausdrücklich nicht als Rückzugsmöglichkeit akzeptiert.
Gleiche Anforderungen für alle – Vom Zuchtläufer bis zur Altsau
Zu beachten ist, dass die Vorgaben für den Zeitraum vor der Besamung gleichermaßen für Jung- und Altsauen sowie für Zuchtläufer gelten. Somit muss auch den Zuchtläufern bereits ab einer Woche vor der geplanten Besamung eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens 5 m² sowie eine Liegefläche von 1,3 m² pro Tier angeboten werden.
Betriebsindividuelle Umsetzungsmöglichkeiten
Wie die zukünftigen Haltungsanforderungen umgesetzt werden, ist sehr individuell und hängt von den jeweiligen bestehenden Stallanlagen ab. Grundsätzlich lassen sich jedoch drei Umsetzungsvarianten unterscheiden:
- Zwei-Flächen-Bucht: Zusammenfassung von Fress- und Liegebereich mit einem dahinter befindlichem Aktivitätsbereich.
- Drei-Flächen-Bucht: Trennung aller Funktionsbereiche mit Fress- und Besamungsständen, anschließendem Aktivitätsbereich und separatem Liegebereich.
- Arena: Zusammenfassung von Liege- und Aktivitätsbereich in einer Arena oder einem Auslauf mit vorgeschalteten Fress- und Besamungsplätzen.
Ab 2029 dürfen Sauen nur noch kurzzeitig zum Zeitpunkt der Rauschekontrolle, zur künstlichen Besamung oder bei medizinisch notwendigen Behandlungen fixiert werden ©ISN.
Stress und Verletzungen vermeiden – Besamungserfolg sichern
Die Zeit zwischen Absetzen der Ferkel und Besamung ist ein entscheidender Abschnitt in der Ferkelerzeugung. Um einen hohen Besamungserfolg zu erzielen ist es wichtig, unnötigen Stress für die Sauen zu vermeiden. Dies ist angesichts des Absetzens, der hormonellen Umstellungen sowie der Gruppenbildung nicht immer ganz einfach zu vermeiden.
Eine wichtige Hilfe zur Stressvermeidung bieten die vorgeschriebenen Rückzugsmöglichkeiten. Besonders rangniedrige Sauen können sich hierdurch schneller aus stressigen Situationen zurückziehen. Dabei ist darauf zu achten, dass durch zusätzliche Sichtblenden oder Trennwände keine Sackgassen entstehen. Beschäftigungsmaterialien sowie zusätzliche Raufuttergaben können zudem für Ablenkung und Ruhe sorgen.
Auch die Bodengestaltung spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Verletzungen. Gerade während der Rausche, wenn die Sauen aufeinander aufspringen, besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Sauen wegrutschen oder mit den Klauen hängen bleiben. Daher muss besonders darauf geachtet werden, dass der Boden trittsicher ist, keine scharfen Kanten oder andere Verletzungsquellen aufweist. In diesem Zusammenhang haben sich besonders Ställe mit Stroheinstreu bewährt.
Planung Besamungsplätze: Produktionsrhythmus beachten
Bei der Planung des zukünftigen Deckzentrums ist außerdem der Produktionsrhythmus zu beachten, aus dem sich die notwendige Anzahl an Plätzen im Deckzentrum ergibt. Gerade in Betrieben mit einem einwöchigen Produktionsrhythmus kann es zu Überschneidungen bei der Stallbelegung kommen. In solchen Fällen muss ausreichend Platz für zwei Sauengruppen eingeplant werden. Eine mögliche Lösung hierbei wäre die Errichtung eines Auslaufs, der an zwei Deckzentren angrenzt und jeweils der aktuellen Gruppe zur Verfügung steht, um das erforderliche Platzangebot von 5 m² zu sicherzustellen.
Erfahrungen aus der Praxis
Erste praktische Erfahrungen mit dem neuen Deckzentrum zeigen, wie wichtig ein trittsicherer Boden und die Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten für die Sauen in dieser Phase sind, um Verletzungen durch Rangkämpfe oder bei Aufspringversuchen während der Rausche zu vermeiden. Die Installation von Separations- bzw. Krankenbuchten ist in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung, um verletzte Tiere schnell separieren zu können. Hinsichtlich der Leistungsdaten sind die ersten Berichte von Praktikern als sehr positiv zu bewerten. Einbrüche beispielsweise bei den Umrauschquoten sind nicht festzustellen.
Frist zum Einreichen eines Bauantrags endet heute
Bis zur finalen Umsetzung der Haltungsanforderungen ist nicht mehr viel Zeit. Bereits zum 9. Februar 2029 müssen alle abgesetzten Sauen in einem entsprechenden Deckzentrum untergebracht werden. Sofern hierfür genehmigungspflichtige bauliche Maßnahmen erforderlich sind, muss der entsprechende Bauantrag bereits bis zum 9. Februar 2026 – also bis heute – bei der zuständigen Behörde eingereicht werden! Angesichts des hohen Planungs- und Genehmigungsaufwands sowie des noch bestehenden Umsetzungsstands in vielen Betrieben ist der Handlungsbedarf derzeit besonders hoch. Jetzt gilt es, die noch zur Verfügung stehende Zeit für eine fundierte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Umsetzungsvarianten zu nutzen. Der Blick in andere Betriebe, die fachliche Beratung und ein Besuch der Versuchsstationen und Baulehrschauen können bei der Orientierung helfen.
Schwanz- und Ohrenbeißen in der Schweinehaltung: Früherkennung durch KI-gestützte Videoanalyse
Schwanz- und Ohrenbeißen gehören zu den größten Tierschutzproblemen in der Schweinehaltung und verursachen zudem erhebliche wirtschaftliche Schäden. Oft werden diese Verhaltensstörungen erst erkannt, wenn bereits sichtbare Verletzungen auftreten.
Eine Studie der Universität Wageningen (Niederlande) hat ein automatisiertes Videosystem entwickelt, das mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) solche Verhaltensweisen frühzeitig und zuverlässig erkennt – ganz ohne ständige menschliche Beobachtung.
KI-gestützte Verhaltenserkennung von Schwanz- und Ohrenbeißen bei Schweinen
Die Studie von Guo et al. (2026) beschäftigt sich mit der Entwicklung und Erprobung eines innovativen, KI-basierten Videosystems zur automatisierten Erkennung von Schwanz- und Ohrenbeißen bei Schweinen. Diese Verhaltensstörungen stellen eines der größten Tierschutzprobleme in der Schweinehaltung dar und führen häufig zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten. Ein zentrales Problem ist, dass solche Verhaltensauffälligkeiten oft erst erkannt werden, wenn bereits sichtbare Verletzungen vorhanden sind.
Im Rahmen der Studie wurde ein computergestütztes System entwickelt, das mithilfe künstlicher Intelligenz und Computer-Vision-Technologie das Verhalten der Tiere kontinuierlich überwacht und problematisches Beißen frühzeitig erkennt. Die Untersuchung erfolgte unter praxisnahen Bedingungen in einem kommerziellen Mastbetrieb. Dort wurden die Schweine in Buchten mit voll perforiertem Boden gehalten, und jede Bucht war mit einer Decken-Kamera ausgestattet. Zur individuellen Identifikation der Tiere erhielten diese eine Farbspray-Markierung auf dem Rücken.
Die KI analysierte die aufgenommenen Videodaten und konnte zuverlässig zwischen normalem Sozialverhalten und schädlichem Schwanz- und Ohrenbeißen unterscheiden. Die Ergebnisse zeigen, dass das System Verhaltensstörungen frühzeitig und ohne ständige menschliche Beobachtung erkennen kann. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für die Entwicklung von Frühwarnsystemen, die den Tierschutz verbessern und gleichzeitig den Arbeitsaufwand für Landwirte nicht erhöhen.
Langfristig könnte der Einsatz solcher KI-gestützten Überwachungssysteme dazu beitragen, Tierleid deutlich zu reduzieren und eine gezielte tierärztliche Betreuung zu ermöglichen. Die Studie unterstreicht damit das Potenzial moderner Technologien, nachhaltige und tiergerechte Landwirtschaft zu fördern… .
Hier die niederländische Studie von Guo Q, Orsini CAEM, Langenhuizen PPJH, Sun Y, Huo S et al. (2026)
Brauchen wir den Führerschein für die Haustierhaltung? (Hund, Katze, Maus,...)
Sachkunde ist für Tierhaltende Pflicht, aber zu häufig nicht vorhanden.
Ein Heimtier ist schnell angeschafft – sei es das Kätzchen aus der Kleinanzeige, der Hamster aus dem Zooladen oder ein Tütchen voller Fische von der Aquarienbörse. Inzwischen lebt in 44 Prozent der Haushalte mindestens ein Tier, neben Hund und Katze gerne auch Kleinsäuger, Exoten und sogar Nutztiere. In über einer halben Million Privathaushalten werden Hühner, Wachteln und Co. gehalten.
Fehlendes Wissen sorgt für Tierleid, hohe Kosten und Gesundheitsrisiken
Gerade Spontankäufer wissen oft wenig über die Bedürfnisse ihrer tierischen Mitbewohner. Das Resultat: nicht artgerechte Haltungsbedingungen, Überforderung und Tierleid. Die Tierheime sind voll und für die Unterbringung und Behandlung der abgegebenen Tiere fallen hohe Kosten an. Das fehlende Wissen zur Tierhaltung stellt auch für die öffentliche Gesundheit ein zunehmendes Risiko dar. Hier sind nicht nur Zoonosen zu nennen, auch die Anzahl an Beißvorfällen steigt. Eine bundesweite Statistik gibt es nicht, aber pro Jahr werden in Deutschland etwa 20.000 Kinder und Jugendliche aufgrund von Bissverletzungen ärztlich untersucht… .
Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2025 jetzt erhältlich
Mit über 280 Tabellen stellt das neue Jahrbuch umfangreiche Daten und Zeitreihen zu allen Bereichen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bereit. Neu aufgelegt wurde beispielsweise die Tabelle zum durchschnittlichen Bruttoverdienst der Beschäftigten in Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei.

Das Jahrbuch kann ab sofort unter: www.bmel-statistik.de/jahrbuch heruntergeladen und bestellt werden.
Die neu aufgelegte Tabelle zeigt, dass der durchschnittliche Bruttoverdienst (inklusive Sonderzahlungen) von 2022 bis 2024 in allen Arbeitergruppen/Anforderungsniveaus und sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Beschäftigten der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei angestiegen ist.
Weiterführende Tabellen und Auswertungen online
Die Tabellen des Jahrbuchs, darunter 32 über die EU-Mitgliedstaaten, stellen die Entwicklung wichtiger Kennzahlen im Agrar-, Ernährungs- Forst- und Fischereibereich dar. Über einen QR-Code unter dem Tabellenverzeichnis im Jahrbuch gelangen Interessierte zu einer Übersicht mit weiteren Tabellen und Zeitreihen, die ausschließlich online zur Verfügung stehen.
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Ab sofort kann das Statistische Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2025 HIER heruntergeladen oder über diesen LINK bestellt werden.
Die umfassende Datenaktualisierung und lange Zeitreihen machen das Jahrbuch zu einem bewährten, auch international anerkannten Standardwerk für Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Medien und Agrarwirtschaft. Herausgeber ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), das BZL erstellt das Jahrbuch redaktionell.
Die Treibhausgasminderungsquote soll erhöht werden
Die Bundesregierung will die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) anheben. Das sieht der Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (21/4083) vor, über den der Bundestag am 25. Februar in erster Lesung beraten will.
Konkret ist geplant, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 59 Prozent steigen zu lassen. Dies entspräche gemäß der Berechnungsmethode der Richtlinie (EU) 2023/2413, der sogenannten RED III, einem Anteil von rund 62 Prozent erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch, heißt es im Entwurf.
Zudem soll eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs eingeführt werden, wie etwa grüner Wasserstoff, der mit Wind- und Solarstrom erzeugt wurde. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus Reststoffen wie Stroh, Gülle oder Biomasse aus Algen hergestellt werden, soll nach dem Willen der Bundesregierung angehoben werden.
Allerdings soll die Doppelanrechnung entfallen. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe soll nur dann auf die THG-Quote anrechenbar sein, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Dies soll Betrug mit Klimazertifikaten oder Palmölimporten vorbeugen, wie er in der Vergangenheit vorgekommen ist. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote soll beendet werden.
Die THG-Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken und somit die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Sie legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge.
Mit der nun eingebrachten Gesetzesnovelle setzt die Bundesregierung die Vorgaben von RED III als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission um.
hib-Meldung über Expertenanhörung zu gefälschten Klimazertifikaten:
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Klimaforscher warnen vor nahen Kipppunkten
Kipppunkte im Klimasystem: Droht der Erde eine unumkehrbare Hitzephase? Forscher warnen vor Kettenreaktionen - und zeigen, wie wir den Kurs noch ändern können.
Ein internationales Forscherteam warnt eindringlich vor einer beschleunigten Erderwärmung, die zu einer dauerhaften Hitzephase führen könnte.
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