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NEWS
von der AVA und aus der Branche
Labor: Blutuntersuchungen bei Schlangen
Ob Routinecheck oder Krankheitsabklärung – Schlangen kommen aus vielen Gründen in die Tierarztpraxis. Oft gehört eine Blutuntersuchung dazu. Doch wie wird sie durchgeführt?
Eine Vielzahl verschiedener Schlangenarten wird in privaten Haushalten gehalten. Am beliebtesten sind Nattern, zum Beispiel Kornnattern sowie diverse Pythons und Boas. Gründe für eine Vorstellung in der tierärztlichen Praxis sind neben der Abklärung von Erkrankungen auch zunehmend Routinechecks und die Untersuchung von neu zugekauften Tieren. Teil dieser Untersuchung ist häufig eine Blutanalyse.
Wo entnehme ich das Blut?
V. coccygealis ventralis
Aufgrund der Anatomie der Tiere sind die Entnahmemöglichkeiten bei Schlangen begrenzt. Die häufigste und sicherste Methode für eine Blutentnahme stellt die ventrale Schwanzvene, V. coccygealis ventralis [Abb. 1], dar. Diese wird im Bereich von 25–50 % der Schwanzlänge distal der Kloake punktiert. Ein gewisser Abstand zur Kloake ist wichtig, damit die Hemipenestaschen, die in unterschiedlicher Ausprägung bei beiden Geschlechtern vorhanden sind, nicht punktiert werden. Zur Blutentnahme wird die Kanüle medial angesetzt und im 45–60° Winkel kraniodorsal Richtung Wirbelsäule eingestochen…. .
Historisches Urteil in Spanien: „Massentierhaltung“ gegen Grundrecht
Der Oberste Gerichtshof in Galizien fällte vergangene Woche ein wegweisendes Urteil gegen die spanische Tierhaltung. Ein Präzedenzfall für ganz Europa?
Am spanischen Gerichtshof fiel in der vergangenen Woche ein historisches Urteil, das zum Präzedenzfall für ganz Europa werden könnte. Hintergrund, so das Urteil, sei die enorme Umweltbelastung, die die intensive Schweinehaltung in der Region A Limia in der Provinz Galizien im Nordwesten von Spanien herbeigeführt haben soll. Spanien ist der größte Schweineproduzent Europas. Allein in Galizien ist ein Drittel der gesamten spanischen Schweinehaltung angesiedelt. Dadurch seien, laut den Umweltschutzorganisationen ClientEarth und Amigos de la Tierra España (Friends of the Earth) sowie dem spanischen Verbraucherschutz CECU und sechs weiteren Klägern, grundlegende Menschenrechte verletzt worden.
Dieses Urteil schaffe, so CECU, einen Präzedenzfall – also einen neuen Maßstab für zukünftige, ähnliche Fälle – für den Schutz verfassungsrechtlich garantierter Grundgesetze, die durch industrielle Tierhaltung verletzt werden würden. Die Klägerseite wolle den Weg für weitere Klagen gegen Massentierhaltung in ganz Europa ebnen.… .
Hessen verstärkt wegen ASP Schutz an Grenze zu NRW
Nach einem Fall der Afrikanischen Schweinepest nahe der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen befürchten die Behörden eine Ausbreitung von Norden her. Zäune sollen das verhindern.
Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus Nordrhein-Westfalen verstärkt Hessen seine Maßnahmen an der Landesgrenze zu dem Bundesland. Wie das hessische Umweltministerium mitteilte, haben die Regierungspräsidien Kassel und Gießen Allgemeinverfügungen erlassen, die den Bau von festen Zäunen und mobilen Elektrozäunen entlang zahlreicher Straßen im Grenzgebiet zu Nordrhein-Westfalen rechtlich weiter absichern.
Die Zäune sollen demnach in Nord- und Westhessen in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill verlaufen. „Die betroffenen Strecken liegen in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze und dienen dem Ziel, eine Ausbreitung aus den Gebieten jenseits der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen möglichst zu verhindern“, teilte das Ministerium mit.
Schutzzäune sollen schnell errichtet werden
Die schnelle Errichtung von Schutzzäunen sei für eine Verhinderung der Ausbreitung von zentraler Bedeutung, hieß es. „Die Behörden setzen bei den laufenden Zaunbauarbeiten auf das Verständnis und die Unterstützung der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.“
Damit die Barrieren möglichst schnell errichtet werden können, regeln die Allgemeinverfügungen der Regierungspräsidien den Angaben zufolge, dass in einem Korridor von bis zu 500 Metern zu definierten Straßenzügen im Außenbereich mobile oder feste Schutzzäune aufgestellt und dauerhaft unterhalten werden dürfen.
Die betroffenen Bundes-, Land- und Kreisstraßen seien in den Verfügungen aufgeführt. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Nutzungsberechtigte sowie andere Personen müssten diese Maßnahmen auf diesen eng definierten Flächen zum Zweck einer effektiven Bekämpfung der Tierseuche dulden, betonte das Ministerium.
Regelungen gelten ab sofort
Aufgrund der akuten Gefahrenlage gelten die Regelungen demnach ab sofort. Die Maßnahme diene dem Schutz vor einer möglichen Ausbreitung des Virus und der Vermeidung von Tierleid sowie wirtschaftlichen Schäden für schweinehaltende Betriebe, so das Ministerium. Gleichzeitig setze das Land gemeinsam mit den betroffenen Landkreisen die intensiven Maßnahmen zur Eindämmung des Seuchengeschehens fort.
„Bereits in den vergangenen vier Wochen wurden im Grenzgebiet zu Nordrhein-Westfalen Suchtrupps mit speziell ausgebildeten Hunden sowie Drohnen eingesetzt, um tote Wildschweine frühzeitig zu entdecken“, erläuterte die Behörde. Parallel sei eine mobile Dekontaminationsstelle im Landkreis Marburg-Biedenkopf eingerichtet worden.
Bislang sei es in Nordhessen zu keinem Eintrag der ASP gekommen. Weitere Schritte seien in enger Abstimmung zwischen den betroffenen Landkreisen, den Regierungspräsidien und dem Führungsstab ASP in Vorbereitung.
Virus für Menschen ungefährlich
Vor gut einem Jahr war in Hessen der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest bestätigt worden. Seither starben Tausende Schweine an dem Virus oder mussten getötet werden. Die Fälle betrafen bislang vor allem Südhessen. Im Juni war ein ASP-Fall in Nordrhein-Westfalen unweit von Hessen nachgewiesen worden.
Für Menschen und andere Tiere ist das Virus ungefährlich. Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion jedoch fast immer tödlich. Bei einem Ausbruch in einer Schweinehaltung muss in der Regel der gesamte Bestand getötet werden. Dies kann erhebliche wirtschaftliche Schäden für betroffene Landwirte verursachen.
"One Health"-Ansatz: Globaler Kurswechsel gefordert
Die Lancet-Kommission fordert einen globalen Kurswechsel und sieht den "One Health"-Ansatz als Schlüssel für die Zukunft.
Die Welt steht vor einer vernetzten Gesundheitskrise: Zoonosen, antimikrobielle Resistenzen, Umweltzerstörung und Klimawandel bedrohen Millionen Menschenleben.
Eine internationale Expertengruppe, die Lancet-One-Health-Kommission, warnt in ihrem ersten Bericht vor gravierenden Folgen, wenn Regierungen, Wirtschaft und internationale Organisationen nicht sofort umsteuern. Das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) war als führender Partner beteiligt. Der Kern der Botschaft: Nur ein konsequenter „One-Health“-Ansatz, der die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt gemeinsam betrachtet, kann die eskalierende Kette von Gesundheitskrisen durchbrechen.
Die COVID-19-Pandemie hat drastisch gezeigt, wie eng die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen miteinander verflochten ist. Doch Infektionskrankheiten sind nur die Spitze des Eisbergs. Antibiotikaresistenzen, die jährlich Millionen Todesfälle verursachen, schmutzige Luft, kontaminierte Gewässer und der Verlust biologischer Vielfalt bedrohen nicht nur die globale Gesundheit, sondern auch Ernährungssicherheit, Wirtschaft und soziale Stabilität. Bislang haben politische Strategien diese Zusammenhänge kaum berücksichtigt.
“One Health“ setzt genau hier an: Es ist ein integrierter Ansatz, der die Verbindungen zwischen humaner Gesundheit, Tiergesundheit und Umwelt systematisch in Forschung, Politik und Praxis einbezieht. Die Kommission fordert, diesen Ansatz verbindlich in alle relevanten Politikfelder zu integrieren – von der Landwirtschaft über die Klima- und Umweltpolitik bis hin zur Wirtschaft. Zugleich erfordert One Health einen fairen und gleichberechtigten Umgang zwischen Ländern mit hohem und niedrigem Einkommen. Die Lehre aus der Pandemie ist eindeutig: im globalen Wettbewerb um Impfstoffe, Schutzausrüstung und Diagnostik dürfen Länder mit begrenzten Ressourcen nicht das Nachsehen haben. Globale Gesundheitssicherheit gelingt nur, wenn Ressourcen gerecht verteilt und Kapazitäten überall gestärkt werden.
Vorgehen: Wer steht hinter dem Bericht?
Die Lancet-One-Health-Kommission wurde 2019 ins Leben gerufen und vereint 40 internationale Expertinnen und Experten aus Medizin, Veterinärwissenschaften, Umweltforschung, Sozialwissenschaften und Ökonomie. Der Bericht basiert auf einer umfassenden Auswertung aktueller Daten, Fallstudien und Szenarioanalysen. Ziel war es, wissenschaftliche Evidenz zusammenzutragen, Risiken zu quantifizieren und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Zwei Wissenschaftler des BNITM brachten ihre Expertise in Global Health, Infektionsepidemiologie, Tropenmedizin und Krankheitsüberwachung ein: Prof. Dr. John Amuasi, Leiter der Global One Health Research Group, ist Co-Vorsitzender der Kommission, BNITM-Vorsitzender und Leiter der Abteilung für Infektionskrankheiten Prof. Dr. Jürgen May ist Kommissionsmitglied.
Ergebnisse: Bedrohungen sind systemisch – und menschengemacht
Die Analyse ist eindeutig: Zoonosen spielen eine zentrale Rolle. Von allen bekannten Infektionserregern, die beim Menschen Krankheiten auslösen, stammen rund 60 % ursprünglich von Tieren. Bei neu auftretenden Infektionskrankheiten ist der Anteil sogar noch höher: Über 70 % dieser “Emerging Diseases“ – wie Ebola, SARS-CoV-1 oder SARS-CoV-2 – gehen auf Erreger zurück, die vom Tier auf den Menschen übergesprungen sind.
Zugleich sterben jeden Tag Hunderte Kinder an vermeidbaren Durchfallerkrankungen, weil sauberes Wasser fehlt. Luftverschmutzung fordert Millionen vorzeitige Todesfälle jährlich. Hinzu kommen Kipppunkte im Ökosystem: Die Korallenriffe sind seit dem 19. Jahrhundert um die Hälfte geschrumpft, zwischen 2010 und 2015 gingen 32 Millionen Hektar Tropenwald verloren.
Die Kommission zeigt auch die wirtschaftlichen Folgen: Allein die Afrikanische Schweinepest führte in China zum Verlust von 40 Prozent der Schweinepopulation und verursachte Schäden von über 140 Milliarden US-Dollar. Zugleich könnten integrierte Überwachungssysteme nicht nur Leben retten, sondern auch Kosten sparen: In Italien etwa wird das West-Nil-Virus nicht nur bei Menschen, sondern auch bei Stechmücken, Wildvögeln und Pferden überwacht. Dieser integrierte Ansatz ermöglichte frühzeitige Gegenmaßnahmen – und sparte in sechs Jahren mehr als 160.000 Euro im Vergleich zu einer rein humanmedizinischen Überwachung.
„Das Zeitfenster schließt sich“ – Stimmen aus der Kommission
„Gesundheit ist kein isoliertes medizinisches Problem. Sie entsteht in komplexen Ökosystemen“, sagt Prof. Jürgen May, Vorstandsvorsitzender und Leiter der Abteilung Infektionsepidemiologie am BNITM und Mitglied der Kommission. „Wenn wir weiter in Schubladen denken, riskieren wir Pandemien, resistente Erreger und den Kollaps unserer Ernährungssysteme.“
Prof. John Amuasi: „Regierungen und internationale Organisationen müssen One-Health-Ansätze in nationale Strategien und Budgets integrieren. Die Umsetzung kann allerdings nur funktionieren, wenn die verschiedenen Interessensgruppen auf Augenhöhe miteinander arbeiten. Das gilt auch für das kürzlich vereinbarte Pandemie-Abkommen. Nur dann können wir weltweit Vertrauen stärken und Pandemien verhindern.“ Amuasi ist Leiter der BNITM-Arbeitsgruppe Globale Gesundheit und korrespondierender Autor des Berichts.
Ausblick: Eine Roadmap für die Zukunft
Die Kommission legt eine klare Agenda vor. Sie fordert eine internationale Governance-Struktur für One Health, vergleichbar mit dem Pariser Klimaabkommen. Nationale Regierungen sollen One Health in Gesetze und Strategien aufnehmen, Budgets umschichten und Frühwarnsysteme für Krankheiten an den Schnittstellen zwischen Mensch, Tier und Umwelt einrichten. Ebenso wichtig ist ein Paradigmenwechsel in der Ökonomie – weg vom reinen Wachstumsdenken hin zu Modellen, die Wohlbefinden, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit in den Mittelpunkt stellen.
One Health soll in die Lehrpläne von Universitäten, in Entwicklungsprogramme und in internationale Handels- und Klimaverträge integriert werden. Die Kommission betont: Der Schutz der menschlichen Gesundheit beginnt im Stall, im Wald, in der Luft und im Wasser. Nur dann können die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen – von Gesundheit über Klima bis hin zur Biodiversität – erreicht werden. Die Verantwortung liegt bei allen UN-Mitgliedstaaten, unterstützt durch die vier Organisationen Weltgesundheitsorganisation (WHO), Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH), Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP).
Kürzung von Leistungen bei Verstößen - Konsequenzen bei Verstößen gegen Tierseuchenrecht
Wenn die rechtlichen Verpflichtungen nicht eingehalten werden, hat dies auch Auswirkungen auf die Leistungen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (Nds. TSK), denn es entfällt dann grundsätzlich der Anspruch auf die Entschädigungen und Beihilfen. Abhängig von der Art des Verstoßes kann allenfalls eine teilweise Leistung gewährt werden. Diese Vorschrift aus dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) hat bewusst einen sanktionierenden Charakter, denn Ziel der Tierseuchenkasse als Teil der staatlichen Tierseuchenbekämpfung ist, dass Seuchenausbrüche möglichst verhindert werden und die Tierhalterinnen und Tierhalter durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen daran aktiv mitarbeiten.
Wichtig für die Gewährung von Leistungen ist u. a. der Schutz der Tierhaltungen vor biologischen Gefahren, also auch vor Tierseuchenerregern. Neben dem nationalen Recht fordert dies seit dem Jahr 2021 auch der Tiergesundheitsrechtsakt der EU (AHL), der direkt in den Mitgliedstaten gilt. Für Tierhalterinnen und Tierhalter bedeutet dies u. a., dass sie einen Biosicherheitsmanagementplan zum Schutz ihrer Tiere erstellen, umsetzen und dokumentieren müssen. Hintergrund dieser Vorgaben ist, dass die EU erhebliche Teile der Tierseuchenbekämpfung mitfinanziert. Auch das Land Niedersachsen trägt neben der Nds. TSK erhebliche Kosten der Bekämpfung. Aus diesem Grund wird ab dem 01.01.2026 für Schweine und Geflügel haltende Betriebe (bei Rinder haltenden Betrieben ab dem 01.01.2027) das Fehlen eines Biosicherheitsmanagementplanes im Seuchenfall zu Kürzungen von bis zu 25 % führen.
Im Zusammenhang mit dem HPAI-Seuchengeschehen 2016 - 2017 hatte der Vorstand der Nds. Tierseuchenkasse bereits aufgrund der festgestellten Verstöße gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften in einigen betroffenen Geflügelbetrieben beschlossen, Verstöße nach dem Risiko des Viruseintrags zu beurteilen; d. h. je höher das ausgelöste Seuchenrisiko durch das Fehlverhalten der Tierhalterin oder des Tierhalters zu bewerten war, desto höher wurde die Leistung der Nds. Tierseuchenkasse gekürzt. Dieser Beschluss wurde im Winter 2016/2017 direkt umgesetzt und führte in einigen Fällen zu Kürzungen der Entschädigung um bis zu 95 % bzw. um 6-stellige €-Summen.
Die Nds. TSK kategorisiert seitdem Verstöße, die ihr zusammen mit dem Entschädigungsantrag vom zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden, im Rahmen einer Risikobewertung. Die Kürzungen der Leistungen erfolgen entsprechend dieser Risikoeinstufung; d. h. je höher das ausgelöste Seuchenrisiko oder die Verschleppungsgefahr durch das Fehlverhalten ist, desto geringer wird die Leistung der Nds. TSK sein. Bei mehreren Verstößen addieren sich die Risiken und somit auch die angesetzten Kürzungen.
Für Verstöße gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften in Schweine haltenden Betrieben wurde von der Nds. TSK ein ähnliches Vorgehen festgelegt. Die Risikokategorisierung von Verstößen gliedert sich dabei nach den wesentlichen Punkten der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) und legt damit einen Schwerpunkt auf das Thema Biosicherheit. Folgende Punkte werden dabei berücksichtigt:
Bauliche Einrichtungen
Dokumentation
Futterlagerung
Personenkontakte
Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
Tierkontakte
Tierkörperbeseitigung.
Beispiel:
Ein Schweinehalter, der über keine geeignete Kadaverlagerung verfügt, würde bei Ausbruch der Schweinepest in seinem Bestand im Regelfall nur 40 % der Entschädigungen für den Wert seiner Tiere sowie für die Beihilfen zur Reinigung und Desinfektion erhalten.
Da die Regelungen der SchHaltHygV häufig erst ab einer bestimmten Größenklasse Anwendung finden, ist in der letzten Spalte der Tabelle 1 (siehe unten) der jeweilige Geltungsbereich für die Kürzung aufgeführt. Sollten diverse Verstöße vom Veterinäramt festgestellt werden, werden auch hier die Prozentsätze der einzelnen Tatbestände addiert, so dass in bestimmten Fällen keine Leistungen für die Entschädigungen und Beihilfen gezahlt würden. Die Liste soll die wesentlichen Auswirkungen der Verstöße im Vorfeld festlegen. Für den Fall, dass nicht aufgeführte Verstöße von den zuständigen Veterinärämtern mitgeteilt werden, erfolgt eine entsprechende Bewertung des konkreten Falls. Im Seuchenfall kann es zudem bei der Einzelfallentscheidung auch immer einen Ermessensspielraum geben.
Tierzahlmeldungen und Beitragszahlungen
Eine weitere Voraussetzung für die Leistung der Nds. TSK ist die korrekte Meldung der Tierzahlen und die vollständige und fristgerechte Zahlung der Beiträge. Nicht nur im Sinne des Solidargedankens, sondern auch für eine effiziente Tierseuchenbekämpfung ist eine korrekte und fristgerechte Angabe der Daten erforderlich.
Hier möchten wir insbesondere darauf hinweisen, dass es neben der Pflicht zur Meldung der vorhandenen Tierzahlen jeweils zum 03. Januar eines Jahres auch Nachmeldeverpflichtungen gibt, wenn sich die Tierzahlen im laufenden Jahr erhöhen. Dies gilt auch dann, wenn nur kurzzeitig mehr Tiere im Bestand sind, z. B. wenn Küken oder Aufzuchttiere schon eingestallt werden, während sich die älteren Masttiere noch im Bestand befinden. Über den Online-Zugang können Sie jederzeit die Tierzahlerhöhung aktualisieren. Da sich der Tierseuchenkassenbeitrag jeweils auf ein Kalenderjahr bezieht, empfehlen wir, bereits zum Meldestichtag 03. Januar den erwarteten Höchstbestand des Jahres bei der Tierseuchenkasse zu melden und dabei auch zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Tiere auf der Rechnung häufig nicht der Tierzahl auf dem Lieferschein entspricht.
Fehlerhafte Tierzahlmeldungen haben in der Vergangenheit im Seuchengeschehen immer wieder zu ganz erheblichen Leistungskürzungen geführt, denn jeder Meldeverstoß wird geahndet.
Der Ausbruch der Tierseuche stellt für die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter eine hohe wirtschaftliche und psychische Belastung dar. Um dann zu einer zügigen und vor allem vollständigen Zahlung der Kosten für die Tötung, Reinigung und Desinfektion sowie der Entschädigung des Tierwertes kommen zu können, möchten wie Sie dringend darauf hinweisen, dass Sie die rechtlichen Vorgaben einhalten müssen. Dies gilt auch für die Melde- und Beitragspflicht.
Problematische Zustände in Allgäuer Schweinemastbetrieb
Wurden kranke Schweine nicht behandelt? Das werfen Tierschutzaktivisten einem schwäbischen Landwirt vor. Die zuständige Kontrollbehörde hat nun Strafanzeige gestellt.
Ein Ferkel robbt durch den Stall. Es kann nur noch die Vorderbeine bewegen, die beiden anderen zieht es samt Hinterteil nach. Veröffentlicht hat das Video neben vielen anderen Aufnahmen der Verein "Soko Tierschutz". Entstanden ist es dem Verein zufolge zwischen Anfang Mai und Mitte Juni dieses Jahres in einem Mastbetrieb im Allgäu. Das Ferkel ist allerdings nicht das einzige Problem auf dem Hof mit rund 2.500 Tieren.
Vorwurf: Unhygienische Ställe
Die Ausscheidungen der Schweine sollten eigentlich über den Spaltenboden ablaufen, doch der ist vom Kot teilweise zugesetzt. "Sie müssen in ihren eigenen Fäkalien stehen und schlafen, viel Gülle bedeutet auch Ammoniakdämpfe und die sind Gift für die Lunge", sagt Friedrich Mülln vom Verein Soko Tierschutz. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, dass Kadaver in Gängen liegen, Schweine Eiter an den Augen oder starke Nabelbrüche haben, also Ausstülpungen am Bauch. "Es ist für das Schwein nicht nur schmerzhaft beim Liegen, andere Tiere ziehen daran, eine Wunde oder Verletzung wird so blutig und infiziert", sagt Mülln.
Kontrollgänge ohne wirkliche Kontrolle?
Laut Betriebsprotokoll fanden sowohl morgens als auch abends Kontrollgänge durch die Ställe statt. Dabei hätten den Landwirten die Probleme eigentlich auffallen müssen. Sie sollten kranke Tiere von den gesunden Tieren trennen, sie in eine Krankenbucht bringen und entsprechend von einem Veterinär behandeln lassen. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, müssen die Schweine notfalls auch getötet werden, um sie vor langem Leiden und Schmerzen zu bewahren. Die Aktivisten sehen zudem mit Sorge, dass Kabel offenbar nicht fachgerecht im Stall verlegt worden sind. "Jedes Jahr sterben viele Tiere bei Stallbränden, jeder dritte wird durch fehlerhafte Elektrik verursacht", sagt Mülln.
Veterinäramt verhängte Bußgelder
Seit Dezember 2024 ist die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) für den Betrieb zuständig, weil er die Schwelle von 2.000 Tieren überschritten hat. Die Behörde hat den Hof im Februar erstmals kontrolliert. Dabei waren bauliche Probleme und Mängel im Bereich des Kadaverlagers aufgefallen. "Die Betreiber hatten in der Folge die Mängel nachweislich fristgerecht behoben", teilt ein Pressesprecher der KBLV mit. In den Jahren zuvor hatte das Veterinäramt den Betrieb bereits mehrfach geprüft. "Hier wurden Mängel bei den Haltungsumständen, in Einzelfällen auch beim Umgang mit erkrankten Tieren festgestellt und seinerzeit mehrere Bußgelder verhängt", so die Pressestelle des zuständigen Landratsamts.
Der Betrieb schweigt zu den Vorwürfen… .
Die Förderung der Vielfalt in der Agrarlandschaft
Die Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft ist eines der Ziele des aktuellen deutschen GAP-Strategieplans. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/910) auf die Kleine Anfrage (21/528) der AfD-Fraktion zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Die dazu vorgesehenen Maßnahmen und Mittel seien im Zuge der Erstellung des Strategieplans für die laufende fünfjährige Förderperiode der Jahre 2023 bis 2027 festgelegt. Die Wirkung der Maßnahmen werde von der Bundesregierung evaluiert und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft geprüft.
Die Wiederherstellung beziehungsweise Instandsetzung der agrarischen Ökosysteme sei auch ein wesentliches Ziel der am 18. August 2024 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur. Der in dieser Verordnung geforderte Nationale Wiederherstellungsplan werde auch Maßnahmen zur Instandsetzung agrarischer Ökosysteme enthalten. Weitere Maßnahmen seien in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt enthalten, die von der Bundesregierung am 18. Dezember 2024 beschlossen wurde, heißt es weiter in der Antwort.
Gefragt, ob die Bundesregierung an den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) festhalte, die unter anderem die bisherigen flächengebundenen Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP im Laufe von zwei Förderperioden schrittweise und vollständig in einkommenswirksame Zahlungen für gesellschaftliche Leistungen umzuwandeln, beantwortet die Regierung damit, dahingehend, dass die Umsetzung der Empfehlungen ganz wesentlich davon abhänge, welche Ausgestaltungsmöglichkeiten der zukünftige Mehrjährige EU-Finanzrahmen und auch die GAP nach 2027 zulassen würden. Die Bundesregierung werde sich gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag noch zu den zu erwartenden Vorschlägen der Europäischen Kommission zur GAP aktiv einbringen. Die Verhandlungen dazu würden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte beginnen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Masernschutz bei kleinen Kindern oft mangelhaft
Eine aktuelle Auswertung der hkk Krankenkasse zeigt: Auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes haben viele Kinder in Deutschland keinen vollständigen Impfschutz. Besonders betroffen sind Zweijährige. Die hkk spricht von einem deutlichen Warnsignal an Politik und Gesellschaft.
Trotz geltender gesetzlicher Vorgaben fehlt vielen Kindern in Deutschland weiterhin der vollständige Impfschutz gegen Masern. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der hkk Krankenkasse, der Handelskrankenkasse, hervor. Demnach waren zum Jahresende 2024 fast 13 Prozent der bei der hkk versicherten zweijährigen Kinder nicht vollständig gegen Masern geimpft. Bei den vier- und sechsjährigen Kindern lag der Anteil der unvollständig Geimpften bei rund 8 Prozent.
Impflücken bei einem erheblichen Teil der Kinder unter sechs Jahren
Die hkk bezieht sich bei ihrer Analyse auf Daten von Kindern, die seit ihrer Geburt durchgehend bei der hkk versichert sind. Bewertet wurde der Impfstatus am Stichtag 31. Dezember 2024. Dabei wurde geprüft, ob die von der STIKO empfohlenen zwei Masernimpfungen erfolgt waren: die erste zwischen elf und 23 Monaten, die zweite ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. Die Ergebnisse zeigen, dass ein erheblicher Teil der Kinder bis zu ihrem zweiten Geburtstag noch nicht ausreichend geschützt ist. Auch im Alter von vier und sechs Jahren bleiben bei vielen weiterhin Impflücken bestehen.
Masernschutzgesetz schreibt vollständigen Schutz bis zum sechsten Lebensjahr vor
Die Zahlen stehen in deutlichem Widerspruch zum Ziel des im März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes. Dieses schreibt vor, dass Kinder beim Eintritt in Kindertagesstätten oder Schulen einen vollständigen Impfnachweis oder eine ärztliche Bestätigung über eine durchgemachte Masernerkrankung vorlegen müssen. Die Daten der hkk werfen daher die Frage auf, wie konsequent die gesetzliche Regelung in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird – und welche Faktoren zu den anhaltenden Impflücken beitragen.
Nach Angaben der hkk lassen sich die Lücken nicht allein durch Impfskepsis erklären. Vielmehr könnten auch organisatorische Gründe, wie verpasste Vorsorgetermine oder Unsicherheit über den Impfstatus, eine Rolle spielen. Auch eine unzureichende Kontrolle durch die zuständigen Einrichtungen könnte dazu beitragen, dass ungeimpfte Kinder weiterhin Einrichtungen besuchen, obwohl dies dem Gesetz widerspricht.
RKI gibt Masern-Impfquote mit 93 Prozent der Gesamtbevölkerung an
Dr. Cornelius Erbe, Leiter des Versorgungsmanagements der hkk, bezeichnet die Ergebnisse der Analyse als besorgniserregend. Masern seien keine harmlose Kinderkrankheit, sondern könnten schwerwiegende Komplikationen verursachen. Der vollständige Impfschutz sei ein Beitrag zur öffentlichen Gesundheit.
WHO: Zahl der Infektionen in Europa wie seit 30 Jahren nicht mehr
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass mindestens 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geimpft sein müssen, um Ausbrüche zuverlässig zu verhindern. In Deutschland liegt die Impfquote laut Robert Koch-Institut (RKI) derzeit im Durchschnitt bei etwa 93 Prozent. Die hkk-Daten legen nahe, dass dieser Wert in bestimmten Altersgruppen deutlich unterschritten wird.
Die hkk-Zahlen gewinnen vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionszahlen an Brisanz. Für Europa meldet die Weltgesundheitsorganisation (WHO-Angaben) mehr als 127.000 Masernfälle im vergangenen Jahr. Das ist die höchste Zahl seit fast drei Jahrzehnten. Auch in Deutschland ist die Zahl der registrierten Fälle gestiegen: 785 Masernerkrankungen wurden für das Jahr 2024 gemeldet, im ersten Halbjahr 2025 bereits 209 weitere. Das Robert Koch-Institut warnt vor der wachsenden Gefahr lokaler Ausbrüche, insbesondere in Regionen mit geringer Durchimpfungsrate. Gleichzeitig mahnen WHO und die Kinderschutzorganisation UNICEF, dass globale Impfprogramme durch Budgetkürzungen und Desinformation gefährdet sind.
hkk: Masernschutz strenger kontrollieren und Impfangebote besser kommunizieren... .
Neue Waffe gegen Antibiotikaresistenzen
Moleküle auf Bakterienfang: «Die neu entwickelten Moleküle werden bereits in einer Partnerschaft mit dem Zürcher Start-up Rqmicro eingesetzt»
Mit dem schnellen Nachweis von Bakterien können Antibiotikabehandlungen optimiert werden. Eine vom SNF unterstützte Forschungsgruppe der Universität Zürich hat Moleküle entwickelt, die bestimmte Bakterien erkennen und einfangen.
Die Entdeckung der Antibiotika im 20. Jahrhundert bedeutete für die Medizin eine Revolution und hat unzähligen Menschen das Leben gerettet. Doch schon bald stellte sich mit dem Auftreten dagegen resistenter Bakterien eine neue Herausforderung. Ein Schlüssel im Kampf gegen dieses beunruhigende Problem ist, herauszufinden, mit welchen Bakterien man es bei einer Infektion genau zu tun hat. Denn dies ermöglicht einen gezielten und wirksamen Einsatz von Antibiotika, was wiederum das Risiko senkt, dass sich neue Resistenzen entwickeln.
Mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) haben Forschende Moleküle entwickelt, die bestimmte Bakterien schneller als bisher erkennen. Die Ergebnisse wurden vor Kurzem in der Fachzeitschrift Communications Biology veröffentlicht. Sie ebnen den Weg für schnellere diagnostische Methoden, insbesondere auch bei Blutvergiftungen. «Die neu entwickelten Moleküle werden bereits in einer Partnerschaft mit dem Zürcher Start-up Rqmicro eingesetzt, das Tools zur Überwachung der Wasserqualität entwickelt», freut sich der Biochemiker Markus Seeger, der die Studie am Institut für Medizinische Mikrobiologie der Universität Zürich durchgeführt hat.
Schnellere Diagnosen
«Im Wettlauf zwischen der Entstehung von Antibiotikaresistenzen bei Bakterien und der Entwicklung neuer Antibiotika sind wir chancenlos», erklärt der Forscher. «Denn Bakterien befinden sich seit Jahrmillionen im Krieg mit Viren und sind es gewohnt, sich anzupassen, um neuen Gefahren zu entgehen.» Die derzeit einzige Lösung ist deshalb ein sorgfältiger Einsatz von Antibiotika. Dies sorgt dafür, dass Bakterien nicht ständig mit Rückständen oder Spuren von Antibiotika in ihrer Umgebung in Kontakt kommen, damit sie möglichst unvorbereitet und wehrlos sind, wenn sie diesen während einer Behandlung ausgesetzt werden. Eine solche Strategie erfordert möglichst schnelle und genaue medizinische Diagnosen… .
Fertigpizza & Co.: Wie Fast Food das Gehirn schädigt
Ultrahochverarbeitet ist ultraschlecht
Der internationale „World Brain Day“ am 22. Juli 2025 stellt die Prävention von neurologischen Erkrankungen wie Parkinson, Demenz oder Schlaganfall in den Vordergrund. Allein 45% aller Demenzfälle und fast 90% aller Schlaganfälle wären vermeidbar. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Hirnstiftung möchten anlässlich des Aktionstags auf bislang wenig bekannte Risikofaktoren hinweisen - in diesem Jahr auf die Problematik ultrahochverarbeiteter Lebensmittel. Denn die Hinweise mehren sich, dass sie die Hirngesundheit schädigen, indem sie Schlaganfälle begünstigen und das Demenz- und Parkinson-Risiko erhöhen.
Im 15. Ernährungsbericht von 2023 definiert die Deutsche Ernährungsgesellschaft ultrahochverarbeitete Lebensmittel („ultraprocessed foods“/UPF) als „Lebensmittel und Getränke, bei deren Herstellung die eingesetzten Rohstoffe einem umfangreichen industriellen Verarbeitungsprozess unterzogen wurden, und die in der Regel eine Vielzahl von zusätzlichen Zutaten, insbesondere Zusatzstoffe (z. B. Aromen, Konservierungsmittel, Farbstoffe) und energiereiche Inhaltsstoffe mit geringer Essenzialität (gesättigte Fettsäuren, Zucker), enthalten.“
Der Bericht zeigt einen Zusammenhang zwischen UPF und Übergewicht/Adipositas, Hypertonie, Typ-2-Diabetes und kardiovaskuläre Erkrankungen auf. Zu letzteren gehört auch der Schlaganfall, der wiederum häufig in Folge von Übergewicht, Bluthochdruck und Diabetes auftritt. Allein deshalb sollte man den Verzehr dieser energiedichten, verarbeiteten Lebensmittel auf ein Minimum begrenzen. Aktuelle Daten zeigen allerdings, dass es noch weitere Gründe gibt: UPF erhöhen auch das Demenz- und Parkinson-Risiko und können Depressionen begünstigen.
Deutsche konsumieren viele ultrahochverarbeitete Lebensmittel
Fast Food, Fertigpizza, Dosenravioli, Instantsuppe oder Mikrowellengerichte – wir alle kennen die Vorteile: In wenigen Minuten steht das Essen auf den Tisch, und zwar ganz ohne die „lästige“ Kocharbeit. Die Nachteile wie hohe Energiedichte, wenig Vitamin- und Ballaststoffgehalt, viele künstliche Zusatzstoffe – und daraus resultierend ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bei häufigem Verzehr dieser Produkte – werden wenig wahrgenommen. Zumindest ist der Konsum von UPF hoch: Deutschland liegt mit fast 39 Prozent der gesamten Energieaufnahme aus hochverarbeiteten Lebensmitteln (Nahrung und Getränke) weit oben im europäischen Vergleich [2]. Das Geschäft boomt: 2025 sollen etwa 6,58 Mrd. € allein mit Fertiggerichten umgesetzt werden, und es wird in den Folgejahren mit einem jährlichen Umsatzplus von mehr als 5% gerechnet [3].
Beworben werden vermeintliche gesunde Aspekte des Produkts und damit wird suggeriert, es handele sich insgesamt um ein gesundes Lebensmittel. Beispiel Fertigpizza: Mit einer 400 g-Salamipizza nimmt man 857 Kalorien zu sich, 28 g Fett, 14 g Zucker und 5,8 g Salz, das übrigens den empfohlenen Tagesbedarf nahezu deckt (97%) [4]. Die vegane Alternative enthält 100 Kalorien weniger, gleich viel Zucker, zwar weniger Salz („nur“ 58% des Tagesbedarfs), dafür aber mit 35 g mehr Fett [4]. Unterm Strich kein großer Unterschied also. Lobenswert ist allerdings, dass der Nutri-Score auf beiden Pizzen dieses Herstellers Aufschluss gibt und den Verbrauchern einen schnellen Vergleich ermöglicht. „Es wäre wünschenswert, wenn diese Nährstoff-Ampel auf allen Verpackungen verpflichtend wäre“, erklärt Prof. Peter Berlit, Generalsekretär der DGN… .
