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NEWS
von der AVA und aus der Branche
Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus – wie Praxispersonal und Tierhaltende verantwortungsvoll handeln
Multiresistente Bakterien sind nicht nur in Krankenhäusern immer häufiger ein Problem. Auch in der Tiermedizin verbreitet sich die Resistenz gegenüber vielen gängigen Antibiotika. Wie können sowohl Besitzer*innen als auch tierärztliches Personal dazu beitragen, eine weitere Verbreitung dieser Bakterien zu verhindern?
Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus
Staphylococcus aureus ist ein gram-positives Bakterium, welches unter anderem auf der Haut und den Schleimhäuten vorkommt. Unter bestimmten Umständen kann es pathogen sein und Hautinfektionen verursachen. Hauptsächlich ist es ein humanpathogenes Bakterium. Aber auch bei Haustieren hat das Bakterium Relevanz und kommt sowohl bei Nutztieren als auch bei Pferden, Hunden und Katzen vor. Durch eine Genmutation des mecA-Gens hat der Erreger eine Resistenz gegen Penicilline und Beta-Lactam-Antibiotika entwickeln können. Der Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) wurde erstmals in den 1960er-Jahren nachgewiesen und breitet sich seither sowohl in der Human- als auch in der Tiermedizin immer weiter aus.
MRSA in der Nutztiermedizin
S. aureus spielt bei Nutztieren vor allem eine Rolle als Erreger von Mastitiden. In konventionellen Milchviehbetrieben werden die Kühe deshalb in der Trockenstehzeit meist einheitlich mit Beta-Lactam-Antibiotika behandelt. Eine Resistenzentwicklung erscheint deshalb nicht verwunderlich. Dass sich der MRSA immer weiter ausbreitet und vor allem in konventionellen Betrieben häufiger verbreitet ist als in Biobetrieben, hat ein Forschungsteam um Professor Annemarie Käsbohrer, Tierärztin und Fachgruppenleiterin am Institut für Risikobewertung in Berlin, herausgefunden. Es wurden Milchproben entnommen und kultiviert. Bei MRSA-Verdacht wurden die Proben mithilfe von PCR-Verfahren differenziert und einem antibiotischen Resistenztest unterzogen. Die Forscher stellten eine Resistenz gegenüber Penicillin, Cefoxitin und Tetrazyklinen fest. Um eine weitere Verbreitung des MRSA zu verhindern, empfiehlt das Institut für Risikobewertung Landwirten, einen MRSA-Test in ihrem Routine-Gesundheitscheck aufzunehmen…. .
Weiterer Fall (der 5.) von MKS in Ungarn
Somit sind es inzwischen elf Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei
Ungarn hat am Donnerstag einen fünften Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) gemeldet. Die Tiere des betroffenen Betriebs seien noch in der Nacht auf Freitag getötet worden. Es handelt sich dabei um einen Milchkuhbetrieb mit 874 Tieren in Rábapordányi - etwa eine Autostunde östlich von Oberpullendorf. Das Burgenland habe sofort Kontakt mit den ungarischen Behörden aufgenommen, teilte das Landesmedienservice mit.
Damit sind es inzwischen elf Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei. Die frühe Lockerung der strengen MKS-Maßnahmen in Österreich sorgt weiterhin für Kritik.
Die Tiere des betroffenen Betriebs seien bereits gekeult und nahe des ungarischen Orts Pereszteg vergraben worden. Eine Vorab-Information von ungarischer Seite habe es nicht gegeben. Entsprechend einer ersten Einschätzung des Burgenlandes ist von einer unmittelbaren Gefährdung des Grundwassers in Österreich derzeit nicht auszugehen.
Prüfung des Grundwasserzustandes
Um auch weiterhin eine Übertragung des MKS-Virus durch verunreinigtes Grundwasser aus Ungarn ausschließen zu können, wurden Amtssachverständige des Hauptreferats Wasserwirtschaft im Amt der Burgenländischen Landesregierung beigezogen. Sie sollen prüfen, ob eine Verschlechterung des Grundwasserzustandes auf österreichischem Gebiet auszuschließen ist, hieß es weiters.
"Wir werden weiter großes Augenmerk darauflegen, dass Einwirkungen auf unser Grundwasser ausgeschlossen werden können. Dazu werden wir alle Möglichkeiten der laufenden Überprüfung und Zusammenarbeit im Rahmen der grenzüberschreitenden Gewässerkommission nutzen", erklärte Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ). Er kritisierte auch die Vorgangsweise und Informationspolitik auf ungarischer Seite.
Kadaver in Sandgrube vergraben
Laut Angaben der ungarischen Behörden seien die Tierkadaver in einer ehemaligen Abbaufläche - einer Sandgrube - vergraben worden. Die Ablagerung erfolgte demnach auf einem weitgehend dichten, lehmigen Untergrund. Die Behörde habe auch die Annahme der burgenländischen Sachverständigen bestätigt, dass die Fließrichtung des Grundwassers von Nordwesten nach Südosten verläuft. Deshalb sei derzeit von keiner unmittelbaren Gefährdung des Grundwassers in Österreich auszugehen. Die weiteren Details werden in den nächsten Tagen mit ungarischen Fachkollegen abgeklärt, berichtete das Landesmedienservice.
Als Reaktion auf diesen neuerlichen Ausbruch hat Ungarn die Restriktionszone erweitert. Aus den betroffenen Gebieten dürfen keine Tiere oder Waren ins Ausland gebracht werden.
Im Burgenland sind aktuell 21 kleine Grenzübergänge gänzlich gesperrt. An den größeren im Nordburgenland, wie etwa jenem in Nickelsdorf, sind Seuchenteppiche ausgelegt. Die bestehenden Maßnahmen und etwaige Änderungen aufgrund der neuen Situation werden laufend evaluiert, hieß es auf APA-Anfrage.
Maul- und Klauenseuche: Verstoß gegen das Einfuhrverbot kann teuer werden
Das Osterwochenende bringt viel Reiseverkehr. Was man wissen sollte, um ein Einschleppen der Tierseuche zu verhindern und um Strafen zu entgehen
Seit März grassiert in den Nachbarländern Slowakei und Ungarn die hochansteckende und unbehandelbare Viruserkrankung Maul- und Klauenseuche (MKS). Seither gilt ein Einfuhrverbot für lebende Tiere von für das Virus empfängliche Arten wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen sowie für frisches Fleisch und Rohmilch, Gülle und Mist und für Jagdtrophäen und Wildfleisch. Für Menschen ist das MKS-Virus zwar ungefährlich, aber sie tragen den Erreger weiter – etwa an Schuhen, Fahrzeugreifen oder Kleidung. Auch Haustiere wie Hunde und Katzen können das Virus weitertragen, und sogar eine Übertragung über die Luft ist über Distanzen von bis zu 60 Kilometern über Land möglich.
Ungarn hat am Donnerstag einen fünften Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) gemeldet. Die Tiere des betroffenen Betriebs seien noch in der Nacht auf Freitag getötet worden. Es handelt sich dabei um einen Milchkuhbetrieb mit 874 Tieren in Rábapordányi – etwa eine Autostunde östlich von Oberpullendorf. Das Burgenland habe sofort Kontakt mit den ungarischen Behörden aufgenommen, teilte das Landesmedienservice mit.
Um das Risiko eines Ausbruchs zu minimieren, hat Österreich seit Wochen 23 kleinere Grenzübergänge zu den betroffenen Ländern geschlossen; an den weiterhin geöffneten großen Grenzübergängen wird verstärkt kontrolliert. Die Maßnahmen waren bislang erfolgreich – Österreich verzeichnete noch keinen einzigen Fall von MKS.
Weil am kommenden Wochenende nicht nur die westliche, sondern auch die orthodoxen Kirchen Ostern feiern, ist nicht nur mit besonders viel Reiseverkehr zu rechnen, von den Familienfeiern und Festessen werden von Osturlaubern auch gerne Nahrungsmittel mitgebracht. Was ist erlaubt, was verboten, was gilt es zu beachten?
Das lesen im Beitrag.
Jetzt auch Hasenpest (Tularämie- nach Hessen) bei Feldhasen in Rheinland-Pfalz festgestellt
Bei einem Feldhasen in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ist die Hasenpest nachgewiesen worden. Das Landesuntersuchungsamt in Koblenz habe den Erreger der Tularämie Anfang April festgestellt, teilte die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit.
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Tierschützer schlagen Alarm: Schwere Vorwürfe gegen Schäferei
Das Veterinäramt hat einer Schäferei im Landkreis Nordhausen untersagt, weiter Tiere zu halten und zu betreuen.
Das Verbot sei aufgrund "der Schwere der festgestellten Verdachtsmomente gegen das Tierschutzgesetz" ausgesprochen worden, teilte das Landratsamt mit.
Das Veterinäramt habe sich am Donnerstag gemeinsam mit der Polizei ein Bild von der Lage vor Ort gemacht. Zuvor hatte eine Tierschutzorganisation Hinweise auf die Zustände in dem Betrieb gegeben.
Die gemeinnützige Gesellschaft Team Tierschutz mit Sitz in Berlin erklärte, ihr seien Aufnahmen aus dem Betrieb im Südharz zugespielt worden. Diese Fotos und Videos zeigten demnach unter anderem nicht nach Vorschrift entsorgte Kadaver, vernachlässigte und verletzte Schafe.
Bereits im Februar hatten die Tierschützer auf den Betrieb aufmerksam gemacht, wie die Organisation und das Landratsamt übereinstimmend angaben. Auch damals sei das Veterinäramt mit der Polizei vor Ort gewesen und habe Verstöße festgestellt. Das Amt habe Auflagen erteilt, und der Schäfer habe seitdem regelmäßig Kontakt zum Veterinäramt gehabt, hieß es aus dem Landratsamt.
Parallel nahmen den Angaben nach die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren etwa wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auf. Diese dauern laut Landratsamt an.
Essverhalten: Vagusnerv reagiert unterschiedlich
Forscher der Durham University haben in einer Studie sozioökonomische Einflüsse nachgewiesen
Physiologische Signale, vor allem jene, die vom Vagusnerv übertragen werden, interagieren mit sozioökonomischen Faktoren, die das Essverhalten prägen. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher der Durham University. Sie haben untersucht, wie sich sozioökonomische Einflüsse darauf auswirken, wie der Körper das Essverhalten reguliert. Ihre Forschungsergebnisse sind kürzlich im Fachjournal "Food Quality and Preference" erschienen.
Schokoladenverkostung als Test
An der Studie nahmen 96 Studierende mit verschiedenen sozioökonomischen Hintergründen an einer Schokoladenverkostung teil. In einer kontrollierten Laborumgebung erhielt jeder Teilnehmer eine Platte mit 70 Stückchen Vollmilchschokolade, die verkostet und dann bewertet werden sollten. Dabei diente die Herzratenvariabilität (HRV) als Stellvertreter für die Aktivität des Vagusnervs, also eines Teils des Nervensystems, der Appetit und Verdauung reguliert.
Der Vagusnerv spielt eine entscheidende Rolle bei der Übertragung von Signalen zwischen Darm und Gehirn. Das Ausmaß, in dem diese Signale das Essverhalten steuern, kann jedoch laut dem Forschungsleiter Mario Weick unterschiedlich sein: "Diese internen Signale dürften bei Personen mit einem höheren sozioökonomischen Hintergrund enger mit dem Essverhalten abgestimmt sein."
Theorien überprüft
Die Studie der Forscher aus Durham baut auf langen bestehenden Theorien hinsichtlich der Auswirkungen von sozioökonomischen Faktoren auf die Gesundheit und die Ernährungsgewohnheiten auf. Traditionell wurden verschiedene Ernährungsweisen auf Unterschiede beim Zugang zu Lebensmitteln und auf externe Faktoren zurückgeführt.
Es zeigte sich nun, dass Probanden mit einem besseren sozioökonomischen Hintergrund entsprechend ihrem Vagustonus mehr oder weniger Schokolade konsumierten. Dieser Tonus kann Hunger und Sattheit signalisieren. Bei Personen mit einem weniger guten sozioökonomischen Hintergrund war diese physiologische Regulierung nicht so offensichtlich ausgeprägt.
Nicht nur bei Schokolade
Laut Co-Autorin Milica Vasiljevic bedeuten diese Ergebnisse aber nicht, dass Menschen mit niedrigeren sozioökonomischen Hintergründen mehr essen oder von Natur aus impulsiver sind. "Vielmehr dürfte die interne Regulierung des Essens unterschiedlich funktionieren." Daher könnten die neuen Forschungsergebnisse für das Verstehen weiter gefasster gesundheitlicher Ungleichheiten von Bedeutung sein. Sie dürften zudem nicht nur für Schokolade gelten.
Einigung im Koalitionsvertrag – was ist für die Tiermedizin relevant?
Arbeitszeitgesetz, Mutterschutz, Bürokratieabbau, Tiergesundheitsdatenbank: Diese und weitere geplante Maßnahmen betreffen auch Tierärztinnen und Tierärzte.
Unter dem Motto „Verantwortung für Deutschland“ steht der Koalitionsvertrag, den CDU, CSU und SPD am 9. April präsentierten. Vetline.de hat das 144-Seiten lange Dokument gesichtet und für Sie die relevanten Fragen der Branche beantwortet.
Welche Änderungen plant die Koalition für die Nutztierhaltung?
Haltungssysteme und Kennzeichnung
Die Koalition plant, den Neubau von tiergerechten Haltungssystemen und Umbau von Ställen finanziell zu fördern – aus welchen Mitteln ist allerdings noch nicht klar. Zudem sollen die neu- und umgebauten Tierwohlställe einen Bestandsschutz von mindestens 20 Jahre erhalten und ein unkomplizierter Tierartenwechsel im Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht werden.
Reformiert werden soll auch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Im Vordergrund stehen die praxistaugliche Gestaltung und eine Ausrichtung auf das Tierwohl.
Weidehaltung und Herdenschutz
Zugunsten des Herdenschutzes wird der Schutzstatus des Wolfes herabgesetzt. Durch Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird somit eine rechtssichere Entnahme von Wölfen gewährleistet. Außerdem wird der Wolf umgehend ins Jagdrecht aufgenommen und das Bundesjagdgesetz (BJagdG) an den entsprechenden Stellen erneuert. In erster Linie soll es dabei um den Abschuss von „Problem-Wölfen“ gehen, die wiederholt Weidetiere reißen oder häufig in der Nähe von Siedlungen gesichtet werden.
Insgesamt sollen die Weidetierhaltung gefördert sowie die Alp- und Almwirtschaft geschützt und erhalten werden.
Mehr Tierwohl durch Einkommenssicherung der Landwirte
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein zentrales Förderinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung der Landwirtschaft. Auch in der nächsten Legislaturperiode sollen angemessene GAP-Mittel bereitgestellt und die Entwicklung des ländlichen Raums weiter vorangetrieben werden. Über die Einkommenssicherung von Landwirten und Landwirtinnen soll Einfluss auf die Tiergesundheit und das Wohlergehen von Nutztieren genommen werden.
Was ist in puncto Tierschutz geplant?
Das Tiergesundheitsrecht soll praxistauglicher werden: Dazu zählen die Weiterentwicklung und Vernetzung vorhandener Datenbanken – dies könnte den Weg für eine einheitliche Tiergesundheitsdatenbank ebnen, wie sie von der Tierärzteschaft wiederholt gefordert wurde. Weiterhin ist eine Anpassung der Entschädigungssätze im Tierseuchenfall geplant.
Eine Videoüberwachung in Schlachthöfen soll geprüft werden, um vermehrt Tierschutzverstöße aufzudecken und letztlich zu verhindern.
Der Handel mit Haus- und Heimtieren im öffentlichen Raum (ausgenommen sind Tierbörsen und -märkte) sowie der anonyme Onlinehandel sollen verboten werden. Tierheime werden bei Investitionen unterstützt.
Tierversuche sollen laut Koalitionsvertrag zukünftig in einem eigenständigen Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche geregelt werden.
Kommt mit der neuen Koalition auch der Bürokratieabbau?
Bezüglich der Erfassung und Überwachung von Tierarzneimitteln in der Tierarzneimitteldatenbank sind Entlastungen geplant: Doppelte Meldungen und Aufzeichnungspflichten sollen abgeschafft und Datenbanken zusammengeführt werden. Notwendige Daten müssen weiterhin erhoben werden, entbehrliche Berichte allerdings abgeschafft oder zusammengefasst, um die Behörden zu entlasten.
Insgesamt sollen bürokratische Anforderungen im Agrarbereich vereinheitlicht und vereinfacht werden, z. B. durch Digitalisierung der Antragstellung und -bearbeitung und die Einführung von Bürokratie-Praxischecks.
Sonstige Vorhaben für einen Bürokratieabbau
Bürokratierückbau für kleine bis mittlere Unternehmen: Im Rahmen des nationalen „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“ sollen bestimmte Auflagen bis Ende 2025 reduziert werden. Dazu zählen die Bestellung eines Betriebsbeauftragten und der Dokumentationsaufwand von Schulungen und Weiterbildungen.
Digitales Bürokratieportal: Hierüber können Verbesserungsvorschläge zum Bürokratieabbau mitgeteilt werden. Zudem sind mehrere Praxischecks pro Jahr geplant.
Welche Pläne hält der Koalitionsvertrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit?
Als konkretes Ziel beinhaltet der Koalitionsvertrag eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Mindestlohnkommission soll sich bei der Abwägung an der Tarifentwicklung und an 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Angestrebt wird ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026.
Außerdem sollen Überstunden lohnender werden: Mehrarbeit, die über die vereinbarte Vollzeitarbeit von mindestens 34 Stunden (tariflich) oder 40 Stunden (nicht tariflich) hinausgeht, soll steuerfrei vergütet werden. Ebenso sollen Prämien, die Teilzeitbeschäftigte zur Ausweitung ihrer Arbeitszeit vom Arbeitgeber erhalten, steuerlich begünstigt werden.
Eine weitere Anpassung sieht der Koalitionsvertrag bei Höchstarbeitszeiten vor: Angelehnt an die europäische Arbeitszeitrichtlinie soll anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit von derzeit acht bzw. zehn Stunden auch eine wöchentliche maximale Arbeitszeit ermöglicht werden. Diese Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes könnte hinsichtlich der Notdienstproblematik und Dienstplangestaltung neue Freiräume schaffen.
Was tun Union und SPD gegen den Fachkräftemangel?
Die Koalition will Arbeitsgenehmigungen für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland schneller voranbringen. Mithilfe einer sogenannten „Work-and-stay-Agentur“ sollen Anerkennungen von Berufs- und Studienabschlüssen zentralisiert und beschleunigt werden. Außerdem sollen Bürokratie und Dokumentationspflichten abgebaut werden.
Auch die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist ein Faktor, über welchen die Koalition dem Fachkräftemangel entgegenwirken will. Deshalb sollen Familien verstärkt unterstützt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. Union und SPD planen außerdem, analog zum Mutterschutz für Beschäftigte, auch einen Mutterschutz für Selbstständige einzuführen.
Wie unterstützt die Koalition die mentale Gesundheit der Bürger?
#mentalhealthmatters auch im Koalitionsvertrag: CDU, CSU und SPD wollen sich für die psychische Gesundheit von jungen Menschen und Arbeitnehmern stark machen. Dabei stehen die Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen, Aufklärungsarbeit und Fortbildungen von Pädagogen und Fachkräften auf dem Plan.
Sonstige Vorhaben der Koalition
- Studienfinanzierung: Das BAföG soll in einer großen Novelle modernisiert werden. Der Grundbedarf Studierender soll schrittweise an das Grundsicherungsniveau angepasst werden.
- Energiekosten: Die Koalition setzt sich dauerhaft niedrige und planbare, international wettbewerbsfähige Energiekosten zum Ziel.
- Weiterentwicklung der Nationalen Pharmastrategie: Die Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln, Wirkstoffen und Medizinprodukten sollen darin weiterhin verbessert werden.
- E-Mobilität: Die steuerliche Förderung von E-Dienstwagen wird durch eine Anhebung der Bruttopreisgrenze auf 100.000 Euro ausgeweitet.
Ungarn bestätigt Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in fünfter Rinderfarm
Ungarn bestätigte, dass eine fünfte Rinderfarm in dem Dorf Rabapordany mit der Maul- und Klauenseuche infiziert ist, wo 600 Kühe getötet werden müssen, teilte Landwirtschaftsminister Istvan Nagy am Donnerstag in einem Facebook-Video mit.
Im vergangenen Monat meldete Ungarn den ersten Fall von Maul- und Klauenseuche seit über 50 Jahren auf einer Rinderfarm im Nordwesten des Landes nahe der Grenze zu Österreich und der Slowakei.
Geplante Jagdgesetz-Reform: Aiwanger weist BN-Kritik zurück
Nach der Kritik des Bundes Naturschutz (BN) an der geplanten Novelle des Jagdgesetzes in Bayern spricht Jagdminister Hubert Aiwanger von Stimmungsmache.
Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) weist die Kritik des Bundes Naturschutz an der geplanten Novelle des Jagdgesetzes zurück. Diese sei reine Stimmungsmache, teilte er mit.
Dem Entwurf zum neuen Jagdgesetz nach sollen weder alle europarechtlich geschützten und streng geschützten Tierarten ins Jagdrecht aufgenommen noch sollen sie bejagt werden, so Aiwanger. Auch sollen Verstöße gegen das Artenschutzrecht nicht straffrei gestellt werden, entgegnete er.
Einer der Kritikpunkte des Bundes Naturschutz war, dass dem Entwurf nach künftig „bestimmte“ Verstöße gegen den Artenschutz straffrei gestellt werden sollen - nämlich dann, wenn sie eine „unerhebliche Menge der Exemplare betrifft und unerhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand hat“. Zudem führte der BN aus, dass dem Referentenentwurf nach künftig bestimmten geschützten Tierarten ins Jagdrecht aufgenommen werden könnten.
Aiwanger sagte, der BN hintertreibe „die dringend nötige Bejagung des Wolfes“ und gefährde damit den Tierschutz von Weidetieren und Ökosysteme wie die Bergweide, so der Minister. „Wolf und Goldschakal müssen endlich ins Jagdrecht, nur hier ist ein echtes Bestandsmanagement möglich. Der Weg dorthin ist aufgrund der Initiativen der EU absehbar.“
Bioterrorismus? Österreich verstärkt wegen Seuchengefahr die Grenzkontrollen
AVA: Fake News? Schwurbler? Verschwörungstheorie? Lüge? Verunsicherung“ „Kriegshetze“? Verunsicherung schaffen? oder ist doch was dran?
In Ungarn und der Slowakei häufen sich Fälle der Maul- und Klauenseuche. Politiker vermuten Bioterrorismus, jedoch fehlen Beweise. Experten warnen vor Spekulation, während die EU den Fall untersucht. Österreich verstärkt Grenzkontrollen – die Angst vor einem neuen Seuchen-Szenario wächst.
Ein alter Erreger ist zurück – mit neuer Wucht: Die Maul- und Klauenseuche (MKS) breitet sich in Ungarn und der Slowakei aus. Während Tierärzte impfen und Behörden Grenzen schließen, schüren Politiker einen Verdacht auf Bioterror. Die Wissenschaft mahnt zur Besonnenheit. Doch die Unsicherheit bleibt – und mit ihr die Frage: Wie verletzlich ist Europa wirklich?
Am Anfang stand ein Routinefall in Kisbajcs, Ungarn. Innerhalb weniger Tage weitete sich der Ausbruch aus: Drei ungarische und sechs slowakische Betriebe sind inzwischen betroffen. Die Reaktionen kamen prompt: Notstand, mobile Desinfektionsstationen, verstärkte Kontrollen – sogar militärische Einheiten wurden mobilisiert.
Was diesen Fall jedoch besonders macht, ist nicht nur die Rückkehr der Seuche, sondern der Ton, den die Politik anschlägt. Ungarns Kabinettschef Gergely Gulyás sprach in einer Pressekonferenz von einem "künstlich hergestellten Erreger". Er stützte sich dabei auf Hinweise eines ausländischen Labors – ein Befund, der bislang jedoch nicht unabhängig bestätigt wurde. Auch aus der Slowakei kamen ähnliche Töne: Landwirtschaftsminister Richard Takáč erklärte, man ermittle auch in Richtung der vorsätzlichen Einschleppung.
Während sich die Politik in Spekulationen übt, mahnt die Fachwelt zur Nüchternheit. Der renommierte tschechische Virologe Jiří Černý sagte gegenüber Politico, es gebe derzeit keinerlei Beweise für eine gezielte Manipulation oder Ausbringung des Erregers. Stattdessen sei eine Einschleppung über kontaminierte Kleidung, Transportmittel oder Zugvögel wesentlich plausibler.
Auch das EU-Referenzlabor schaltet sich ein: Der identifizierte Serotyp O sei genetisch mit einem pakistanischen Stamm aus dem Jahr 2018 verwandt – ein Hinweis, aber kein Beweis für ein absichtlich verbreitetes Virus. Dass sich Seuchen dieser Art entlang globaler Handelsrouten oder über Tiertransporte verbreiten, ist historisch belegt.
In der aufgeheizten Nach-Corona-Zeit wirken Andeutungen von Bioterrorismus wie ein Brandbeschleuniger: Schlagzeilen entstehen schnell, Ängste noch schneller. Doch auch wenn der Verdacht aktuell kaum belastbar ist, so zeigt der MKS-Fall doch, wie sensibel Europas Agrarsysteme geworden sind – und wie leicht sich Panik sich verbreitet.
Mehrere Länder haben reagiert: Österreich und Tschechien kontrollieren ihre Grenzen strenger. Großbritannien hat den Import von Fleisch- und Milchprodukten aus der EU temporär gestoppt. Die Schweiz meldet bislang keine Fälle, beobachtet aber die Entwicklung genau.
Unabhängig von der Ursache legt der Vorfall die Achillesferse der europäischen Landwirtschaft offen: hohe Tierdichten, lange Transportwege, geringe Redundanzen – all das macht das System anfällig. Was fehlt, ist eine gemeinsame Krisenstrategie, die zwischen Panik und Prävention unterscheidet, und schnell, aber faktenbasiert reagiert.
Ob Bioterror oder blinder Zufall – dieser Ausbruch ist eine Warnung. Die nächste Krise könnte schneller kommen, als Europa reagieren kann.