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NEWS
von der AVA und aus der Branche
Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“
Der Weidezeitraum läuft von 1. April bis 31. Oktober.
Für die Weidehaltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) und Neuweltkamelen (Lamas, Alpakas…) wird eine Prämie gewährt. Die teilnehmenden Tiere müssen im Zeitraum von 1. April bis einschließlich 31. Oktober an mindestens 120 von den gesamt 214 Tagen geweidet werden. Für die Beweidung an mindestens 150 Tagen im vorgegebenen Zeitraum ist je Tierkategorie ein optionaler Zuschlag möglich. Der optionale Zuschlag kann jährlich gesondert je Tierkategorie in der Beilage “Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ des Mehrfachantrages unter www.eama.at beantragt werden.
Beantragung und Meldung der Tiere in der Beilage “Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ und in der Beilage “Tierliste“
Die Beantragung der teilnehmenden Tiere und des optionalen Zuschlags sind in der Beilage “Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ des Mehrfachantrages 2025 unter www.eama.at bis spätestens am 15. April 2025 vorzunehmen.
Weibliche Schafe und Ziegen ab 1 Jahr
Weibliche Schafe und Ziegen, welche im Weidezeitraum 1 Jahr alt sind oder 1 Jahr alt werden, sind in der Beilage “Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ des Mehrfachantrages 2025 einzutragen. Die Beantragung erfolgt einzeltierbezogen mit Angaben zur Tierart (Schaf oder Ziege), Ohrmarke, Geschlecht, Geburtsdatum und Zugangsdatum.
Hinweis
Weibliche Schafe und Ziegen, welche nach dem 1. April am Betrieb zugegangen sind, das erste Lebensjahr erst später erreichen oder vorzeitig den Betrieb verlassen, werden anteilig angerechnet.
Sämtliche Tierzugänge und Tierabgänge von prämienfähigen Schafen und Ziegen im Weidezeitraum 1. April bis 31. Oktober sind in der Beilage “Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ mittels Korrektur des Mehrfachantrages zu melden. Die Meldung von Zugängen (Zukauf oder in die Tierkategorie hineingewachsene Tiere) und Abgängen (Verkauf, Verendung, Schlachtung) ist innerhalb von sieben Tagen durchzuführen. Erfolgt die Zugangsmeldung später, werden maximal sieben Kalendertage vor Abgabe der tierbezogenen Meldung für die Berechnung des Weidezeitraums anerkannt. Wird die Abgangsmeldung nicht fristgerecht durchgeführt, kann dies im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle zu Beanstandungen führen.
Der vorübergehende Aufenthalt auf Zinsweiden, Almweideflächen oder Gemeinschaftsweiden stellt keinen Abgang vom Heimbetrieb dar. Dieser Umstand ist lediglich im Weidetagebuch zu dokumentieren.
Wird ein Abgang von Tieren am Heimbetrieb im Fall von Verkauf, Verendung oder Schlachtung gemeldet, dann bewirkt das automatisch auch die Meldung des tatsächlichen Abtriebs in der Beilage “Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ des Alm-/Gemeinschaftsweidebetriebes.
Befinden sich weibliche Schafe oder Ziegen ab 1 Jahr am Betrieb, welche die erforderliche Weidedauer von 120 oder 150 Tagen nicht erreichen, weil sie zum Beispiel die meiste Zeit im Stall gehalten werden, dürfen diese nicht beantragt werden oder sind bei bereits erfolgter Beantragung nicht abzumelden, sondern aus der Beilage “Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ zu löschen.
Equiden und Neuweltkamele
Bei Teilnahme mit Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) ab ½ Jahr und Neuweltkamelen ab 1 Jahr ist die Anzahl der teilnehmenden Tiere in der entsprechenden Kategorie bis spätestens am 15. April 2025 in der Beilage “Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ des Mehrfachantrages 2025 anzugeben.
Bei Nichterreichung der 120 oder 150 Mindestweidetage ist bei der entsprechenden Kategorie in der Beilage “Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ eine Korrektur der ursprünglich beantragten Anzahl auf die richtige Anzahl vorzunehmen.
Rinder
Die förderfähigen Rinder werden automatisch aus der Rinderdatenbank entnommen und müssen nicht gesondert beantragt werden.
Nur Rinder, welche die geforderten Weidetage nicht erreichen, müssen im Mehrfachantrag 2025 in der Beilage “Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ ohrmarkenbezogen abgemeldet werden.
Angabe aller Tiere in der Tierliste
Im Fall der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren (außer Rindern) am Betrieb ist in der Tierliste jedenfalls der Tierbestand zum Stichtag 1. April bis spätestens am 15. April 2025 anzugeben.
Angaben zum Jahresdurchschnitt sind dann erforderlich, wenn der Tierbestand im Jahresverlauf schwankt und sich dadurch eine Änderung gegenüber dem Stand zum Stichtag 1. April ergibt. Um die Berechnung des durchschnittlichen Jahrestierbestandes zu erleichtern, steht unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/listen ein Formular im Excel-Format zur Verfügung.
Nach dem 15. April 2025 dürfen in der Tierliste keine Korrekturen mehr zum Stichtag 1. April durchgeführt werden. Der durchschnittliche Tierbestand kann weiterhin mittels Korrektur zum Mehrfachantrag und Vorlage von Nachweisen (z.B. Viehverkehrsscheine, Pferdepässe, Lieferschein, Kaufvertrag…) angepasst werden. Diese Belege sind unter dem Dokumenttyp “Nachweis Tierliste“ hochzuladen.
Laufende Dokumentation im Weidetagebuch
Die Weidehaltung ist laufend in einem Weidetagebuch zu dokumentieren.
Das Weidetagebuch muss folgende Informationen enthalten:
- Tierkategorie/-gruppe
- Angaben zum Weideort (Feldstücke am Heimbetrieb, Fremdweiden und Almen)
- Beginn und Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort
- tageweise tierbezogene Hinderungs- und Unterbrechungsgründe wie z.B. bei Krankheiten, Geburten, Witterungsextreme etc.
Erleichternd kann, sofern immer alle Tiere einer Tierkategorie auf denselben Feldstücken weiden, anstatt der Anzahl der Tiere “alle“ vermerkt werden, auch wenn sich die Anzahl durch Zukauf, Verkauf, Hineinwachsen in und Hinauswachsen aus der Kategorie ändert.
Weidet eine Tiergruppe in einem zusammenhängenden Weidezeitraum auf mehreren Feldstücken, können die Feldstücke ebenfalls zusammengefasst werden.
Bei Schafen und Ziegen muss im Falle von Geburten keine einzeltierbezogene Dokumentation erfolgen, sofern die Tiere die geforderten Weidetage, trotz Abzug der Tage im Stall nach der Ablammung/Abkitzung, erreichen. Jedoch muss die Anzahl der wegen der Ablammung/Abkitzung im Stall stehenden Schafe/Ziegen dokumentiert werden. Werden zum Beispiel die Tiere jeweils 10 Tage zur Ablammung/Abkitzung im Stall gehalten, dann muss eine Gesamtweidedauer von 130 (120 + 10) Tagen beziehungsweise 160 Tagen (150 + 10 bei Beantragung des optionalen Zuschlags) für die gesamte Tierkategorie eingehalten werden.
Das Weidetagebuch wird im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Eine Aufzeichnungsvorlage steht online unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung. Auch andere Weideaufzeichnungen werden anerkannt, sofern die notwendigen Angaben enthalten sind.
Meldungen an das Verbrauchergesundheitsinformationssystem
Alle Personen, die Schafe, Ziegen und Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) halten, sind verpflichtet, die Tiere an das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) zu melden. Das VIS wird von der Bundesanstalt Statistik Österreich geführt.
Verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der an die AMA und an das VIS gemeldeten Tierinformationen sind die tierhaltenden Personen. Gemäß den Festlegungen der Europäischen Kommission muss ein Abgleich der an das VIS gemeldeten Tierinformationen mit den AMA-Daten erfolgen. Die AMA kann dadurch neben der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen die Antragsangaben bei Schafen, Ziegen und Equiden plausibilisieren und nachprüfen. Es ist daher bei diesen Tierarten auch auf die korrekte Meldung an das VIS zu achten. Die an das VIS gemeldeten Tierinformationen können unter https://vis.statistik.at/vis eingesehen werden.
Weitere Erläuterungen zur Maßnahme sind im Informationsblatt “Tierwohl - Weide“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter zu finden.
MKS: Österreicher sollen zu Ostern auf Reisen verzichten
Einen dramatischen Appell richten Johannes Schmuckenschlager, Präsident des Bauernbundes in Niederösterreich, und Bauernbundobmann Stefan Pernkopf an die Bevölkerung, in den kommenden Wochen auf nicht zwingend notwendige Reisen in von Maul- und Klauenseuche betroffene Gebiete zu verzichten. Ab Samstag sind 23 Grenzübergänge geschlossen, wie das Innenministerium am Donnerstag bekanntgab.
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) sorgt für Besorgnis unter Landwirten und Behörden. Die Ausbrüche in der Slowakei und Ungarn sind weiterhin nicht unter Kontrolle. Ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Österreich hätte schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen. Alle Tiere des betroffenen Bestandes müssten notgeschlachtet werden, und der Status Österreichs als MKS-freies Land ginge verloren. Dies hätte massive Auswirkungen auf den Export von Tieren und tierischen Produkten.
Grenzsperren Richtung Slowakei und Ungarn
Nach einem weiteren Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Süden der Slowakei, unmittelbar an der Grenze zu Österreich, sowie zwei neuen Verdachtsfällen in Ungarn werden vorerst kleinere Grenzübergänge in diese Länder geschlossen. Update: Am Donnerstag zu Mittag wurde bekannt, dass zwei Grenzübergänge in die Slowakei und insgesamt sogar 21 nach Ungarn ab Samstag aufgrund der Gefahr geschlossen werden (siehe unten). Das hat das Innenministerium per Verordnung beschlossen.
Neben den politischen Maßnahmen richtet Schmuckenschlager gemeinsam mit NÖ Bauernbundobmann Stephan Pernkopf auch einen dringenden Appell an die Eigenverantwortung der Bevölkerung: „Wir alle können einen Beitrag leisten. Bitte verzichten Sie in den kommenden Wochen auf nicht unbedingt notwendige Reisen in betroffene Gebiete. Jeder bestätigte Fall gefährdet unsere Tiere, unsere Umwelt und unsere bäuerliche Lebensgrundlage. Übernehmen wir bitte alle Verantwortung, bevor es zu spät ist.“… .
MKS: Warum es Grenzschließungen gegen das Virus braucht
Ab Samstag werden 23 Grenzübergänge zu Ungarn und der Slowakei geschlossen, um ein Einschleppen der Tierseuche zu verhindern. Gelingt das nicht, drohen auch hierzulande Massenkeulungen und Wirtschaftseinbußen
Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in der Slowakei und in Ungarn laufen in Österreich die Schutzmaßnahmen an. Im Burgenland startete am Mittwoch ein vorerst bis 17. Mai laufendes Überwachungsprogramm, das insgesamt 660 Betriebe umfasst. Das Innenministerium veröffentlichte am Donnerstag den Entwurf einer Verordnung, durch die – neben den bereits bestehenden verstärkten Kontrollen an größeren Grenzübergängen zu den Nachbarstaaten – 23 kleinere Grenzstellen ab Samstag vorübergehend geschlossen werden sollen. Welche Schritte sind noch geplant – und warum braucht es sie eigentlich?... .
Infektion mit dem Aujeszky-Virus: Jetzt ist der Erreger ein weiteres Mal in Gelnhausen nachgewiesen worden.
Was Tierhalter beachten müssen.
Philipp Buchenau richtet sich mit einer dringenden Warnung an Tierhalter in Gelnhausen. Wie der Jagdleiter im Stadtwald und im Gebiet der Jagdgenossenschaft Gelnhausen-Mitte informiert, hat das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärswesen des Main-Kinzig-Kreises einen positiven Befund mit dem Aujeszky-Virus festgestellt.
Der stammt aus dem Blut eines Wildschweins, das im Zuge der Afrikanischen Schweinepest kontrolliert wurde. „Die Blutproben werden stichprobenartig auch auf das Aujeszky-Virus getestet“, sagt Buchenau.
Tierseuche in Gelnhausen wurde bereits 2023 nachgewiesen
Bereits im Sommer 2023 war ein entsprechender Befund bei einem Wildschwein am Gelnhäuser Stadtrand entdeckt worden. Wie damals gilt für Tierhalter heute: „Achten Sie auf ihre Haustiere“, sagt Buchenau. Und: „Nehmen Sie ihre Hunde an die Leine.“
Das Virus, benannt nach dem ungarischen Tierbiologen Aladár Aujeszky (1869-1933), ruft die sogenannte Pseudowut hervor, eine anzeigepflichtige Seuche, betont der Jagdleiter. Das Aujeszky-Virus wird durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen… .
MKS im Anmarsch: Diese Regionen in Österreich sind jetzt Überwachungszonen
Aufgrund des Ausbruches der Maul- und Klauenseuche in der benachbarten Slowakei werden mit Samstag 23 Grenzübergänge, zwei davon in Niederösterreich, vorübergehend geschlossen.
Die betroffenen Übergänge seien in enger Abstimmung mit den Behörden in den betroffenen Bundesländern Niederösterreich und Burgenland, den Landwirtschaftskammern und dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft festgelegt worden, gab das Innenministerium am Donnerstag in einer Aussendung bekannt.
Die Landespolizeidirektionen seien dabei für die Sicherung und Kontrollen der Grenzübergänge zuständig. "Geschlossene Grenzübergänge stellen im Gegensatz zu Grenzkontrollen an geöffneten Übergängen eine weniger personalintensive Maßnahme dar und werden in unterschiedlicher Stärke und Intensität durchgeführt", teilte das Ministerium mit. In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass keine weiteren Details zu den Maßnahmen an den Grenzen bekanntgegeben würden.
Bereits seit Ende vergangener Woche unterstützt die Polizei im Rahmen der bestehenden Kontrollen an der slowakischen und ungarischen Grenze die Gesundheitsbehörden. Die Maßnahmen umfassen dabei die Anhaltung von Fahrzeugen, die Überprüfung von Dokumenten und Kontrolle der Fahrzeuge.
Unterdessen ist im Burgenland ein umfassendes Überwachungsprogramm angelaufen. In den kommenden Wochen werden alle 660 Betriebe im Nord- und Mittelburgenland kontrolliert, hieß es am Donnerstag aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner (Grüne). Zwölf Betriebe in Deutsch Jahrndorf, Nickelsdorf, Halbturn und Mönchhof werden wöchentlich beprobt. Vorerst läuft das Programm bis 17. Mai.
Die vier Gemeinden im Bezirk Neusiedl am See, in denen wöchentlich Proben genommen werden, bilden aufgrund ihrer Nähe zum ungarischen Ausbruchsort Levél eine Überwachungszone. Dort gilt auch ein Jagdverbot, damit Wildtiere nicht aufgescheucht werden und das Virus bei ihrer Flucht unter Umständen weitertragen. Zuletzt fielen sämtliche Tests in der Zone negativ aus.
Untersuchung auf klinische Symptome in 660 Betrieben
In den 660 Betrieben der Beobachtungszone, wie das Burgenland sie nennt, werden die Tiere in den kommenden Wochen nach und nach auf klinische Symptome untersucht und die Einhaltung der Maßnahmen zur Biosicherheit überprüft. In rund 150 Betrieben werden zusätzlich monatlich Proben genommen… .
Mostviertler Veterinäre setzen bei MKS-Tierseuche auf enge Zusammenarbeit
im NÖ-Viertelstreffen der Mostviertler Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im Rathaus Waidhofen an der Ybbs stand die Kooperation bei der Bekämpfung von Tierseuchen wie etwa Geflügelpest oder Maul- und Klauenseuche im Mittelpunkt.
Am 26. März fand im Rathaus von Waidhofen an der Ybbs das NÖ-Viertelstreffen der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte aus dem Mostviertel statt. Vertreterinnen und Vertreter der Bezirkshauptmannschaften Amstetten, Scheibbs, Lilienfeld, Melk und St. Pölten nutzten die Gelegenheit für ein gemeinsames Koordinationsmeeting.
In Vertretung des Bürgermeisters begrüßten Vizebürgermeister Mario Wührer sowie Bereichsleiter Franz Hörlesberger die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Unter der Leitung von Martin Deinhofer (Amtstierarzt der BH Scheibbs) stand anschließend die enge Zusammenarbeit in tierseuchenrechtlichen Belangen im Mittelpunkt. Inhaltlich ging es um aktuelle Entwicklungen und Strategien zur Bekämpfung von Geflügelpest, Blauzungenkrankheit, Pest der kleinen Wiederkäuer sowie Maul- und Klauenseuche.
„Der fachliche Austausch und die Abstimmung zwischen den Bezirken sind zentrale Elemente für ein funktionierendes Tiergesundheitswesen und werden in Waidhofen aktiv vorangetrieben“, betonte Vizebürgermeister Wührer… .
Sorgen wegen weiterer MKS-Fälle in Slowakei/Ungarn
Jetzt werden erst einmal die Hinterhofhaltungen erfasst.
In Ungarn und der Slowakei hat es in der letzten Märzwoche zwei weitere Fälle von Maul- und Klauenseuche (MKS) gegeben. Dadurch sind in den Ländern die Sorgen gewachsen, etwa um den Handel, die gesicherte Inlandsversorgung mit Fleisch und Milch sowie um die Seuchenbekämpfung. So blicken die Behörden nun genauer auf nicht gemeldete Hinterhofhaltungen etwa von Rindern und Schweinen. Nicht zuletzt ist die MKS durch die jüngsten Fälle näher an Österreich herangerückt.
So bestätigten die Behörden in Ungarn einen Fall in einem Betrieb mit 3.000 Rindern in Level. Der Ort ist knapp 8 Kilometer entfernt von der Grenze zu Österreich. Dementsprechend reicht die eingerichtete Sperrzone bis nach Österreich hinein. Die Abstände zu den weiteren Ausbruchsorten in Ungarn und der Slowakei betragen 40 Kilometer beziehungsweise 25 Kilometer. Insgesamt verzeichnet Ungarn jetzt zwei MKS-Fälle.
Ebenfalls am Dienstag berichteten die Behörden in der Slowakei von einem vierten MKS-Fall im Land. Der betroffene, 270 Rinder umfassende Tierbestand befindet sich wie die übrigen drei slowakischen Seuchenherde im Bezirk Dunajska Streda und innerhalb der bereits eingerichteten Überwachungszone.
Wichtige Handelspartner machen dicht
Der slowakische Premierminister Robert Fico zeigte sich auf einer Pressekonferenz besorgt. Zwar sei es bislang unmöglich, die Schäden abzuschätzen. Sie könnten aber „astronomische Werte“ erreichen. Die Slowakei und Ungarn fürchten Handelsbeschränkungen für Vieh und Fleisch. Diese wurden bereits von mehreren Ländern umgesetzt, darunter wichtige Handelspartner wie Polen, Österreich und die Türkei.
Auch wenn Agrarprodukte nicht zu den wichtigsten Exportgütern der Slowakei und Ungarns zählen, können diese Beschränkungen zum Beispiel Ungarns Schweinefleischexporteure hart treffen. Sie haben laut Zahlen der ungarischen Regierung in den ersten fünf Monaten 2024 insgesamt 70.000 Tonnen Schweinefleisch im Ausland geliefert. Fico schließt zudem nicht aus, dass das Seuchengeschehen zu einer Verknappung von Milch und Fleisch im Inland führen könnte.
Jetzt muss geschlachtet werden
Landwirtschaftsminister Richard Takác berichtete am Donnerstag, dass die EU-Kommission die Professionalität und Schnelligkeit der slowakischen Schutzmaßnahmen gelobt habe. Die Slowakei hat, ebenso wie Ungarn, unter anderem Schutzzonen eingerichtet sowie Tiertransporte, die Weidetierhaltung und Jagden verboten.
Gleichzeitig räumte Takác ein, dass nicht gemeldete Tierbestände ein ernstes Problem im Kampf gegen die Seuche seien. In Ungarn werden laut der Regierung derzeit die Tiere in Hinterhofhaltungen in der Schutz- und Überwachungszone gezählt. Die Halter sind angehalten, MKS-anfällige Tiere zu schlachten, allerdings nach einer Probenahme. Offiziell gibt es gemäß der Statistik der EU-Kommission in Ungarn 2,802 Millionen Schweine und 870.000 Rinder. In der Slowakei sind es 414.000 Schweine und 417.000 Rinder.
Hilferuf aus Slowakei und Ungarn nach MKS-Ausbrüchen
Sorgen machen vor allem die Handelsbeschränkungen von Drittstaaten.
Nach den jüngsten Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn und der Slowakei rufen beide Länder nach Unterstützung aus Brüssel. Beim Agrarrat reklamierten der ungarische Agrarressortchef István Nagy und sein slowakischer Amtskollege Richard Takáčeinerseits Beihilfen aus der EU-Agrarreserve. Gleichzeitig müssten die zuletzt gekürzten EU-Beihilfeprogramme zur Finanzierung von Veterinärmaßnahmen rückgängig gemacht werden. Zudem pochen beide Ressortchefs gegenüber der EU-Kommission darauf, dass die als Reaktion auf die MKS-Ausbrüche von einer Reihe von Drittstaaten pauschal erlassenen Handelsrestriktionen zurückgenommen werden müssen.
Nagy beklagte sich zudem darüber, dass auch eine Reihe von EU-Ländern Beschränkungen gegen Ungarn erwirkt habe. Zur Erinnerung: Erst beim Agrarrat im Januar hatte Bundesagrarminister Cem Özdemir Ungarn vorgeworfen, nach dem MKS-Ausbruch in Brandenburg einseitig und widerrechtlich Handelsrestriktionen gegen Deutschland erlassen zu haben. Das dabei eigentlich anzuwendende Regionalisierungsprinzip sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, lautete seinerzeit die Kritik des Grünen-Politikers Richtung Budapest.
Beim Agrarministertreffen sicherte Özdemir Ungarn und Slowaken nun „volle Solidarität“ zu. Bei seinem wohl letzten Agrarratstreffen bot er beiden Ressortchefs Impfdosen aus der deutschen Reserve an. Darüber hinaus forderte er die EU-Kommission auf, die Hilfen besser zu koordinieren.
Erklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen
Gemeinsame Erklärung mit 100 Verbänden
Die deutsche Wirtschaft ist in Sorge. Mehr als 100 Verbände appellieren in einer gemeinsamen Erklärung an die Koalitionäre, die Wirtschaft in den Verhandlungen in den Fokus zu rücken. In den vergangenen Wochen hat sich die wirtschaftliche Lage dramatisch zugespitzt. Handelskonflikte eskalieren, die Inflation steigt, das Wachstum schwächt sich weiter ab – überall verdichten sich die Krisensignale. Inzwischen ist die Arbeitslosigkeit bei der Drei-Millionen-Marke angekommen.
Während die Weltökonomie beständig wächst, verharrt Deutschland in der Rezession. Unternehmen und Betriebe geraten im Standortwettbewerb immer mehr ins Hintertreffen. Unser Land verliert an wirtschaftlicher Stärke. Stärke, die Deutschland braucht, um seinen Wohlstand, seinen sozialen Zusammenhalt und seine Sicherheit zu gewährleisten. Die Fakten sind unbestreitbar, Deutschland steckt in einer schweren wirtschaftlichen Krise. Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass diese Krise vor allem hausgemacht ist. Deutschland hat nicht nur ein vorübergehendes, konjunkturelles, sondern insbesondere strukturelle Probleme.
Doch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Koalitionsverhandlungen zeigen sich von diesen Entwicklungen scheinbar unbeeindruckt. Ihre bisherigen Zwischenergebnisse sind unzureichend und tragen der sich zuspitzenden Lage in den Unternehmen und Betrieben nicht Rechnung. Was bislang vorliegt, ignoriert in vielen Bereichen die wachsenden wirtschaftlichen Herausforderungen. Eines ist klar: Schulden allein lösen keine Probleme. Ohne tiefgreifende Reformen wird es keinen nachhaltigen Aufschwung geben. Und nur durch neues wirtschaftliches Wachstum können Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert werden. Jetzt ist daher entschlossenes Handeln gefragt.
Es darf in den Koalitionsverhandlungen nicht darum gehen, wer sich symbolisch durchsetzt. Es kommt vielmehr darauf an, für unser Land die Weichen für mehr Wachstum und Beschäftigung zu stellen. Vor allem in den folgenden Bereichen muss ein Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD deutlich mehr Ambition zeigen, als es bisherige Zwischenstände erwarten lassen:
- Deutschland nimmt bei der Höhe der Steuerbelastung für Unternehmen und Betriebe mit rund 30 Prozent international eine Spitzenposition ein, was sich zu einem erheblichen Standortnachteil entwickelt hat. Die Steuerbelastung der Unternehmen und Betriebe muss spürbar reduziert werden. Ziel muss es sein, die derzeitige Steuerbelastung der Unternehmen – zumindest schrittweise – auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von maximal 25 Prozent abzusenken.
- Die sozialen Sicherungssystememüssen dringend reformiert werden, um sie finanzierbar, zukunftsfest und generationengerecht zu gestalten. Für die Unternehmen und insbesondere lohnintensive Betriebe bedeuten steigende Beitragssätze ein Mehr an Belastung und eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit. Bei den Beschäftigten führen sie zu weniger Netto vom Brutto.
- Der deutsche Staat muss schneller und effizienter werden. Die künftigen Koalitionspartner müssen dem Abbau von Bürokratielasten für die Wirtschaft höchste Priorität einräumen. Berichts- und Dokumentationspflichten müssen systematisch abgebaut werden. Auch zeitraubende und umständliche Planungs- und Genehmigungsverfahren verhindern Investitionen und bremsen Innovationen in der Wirtschaft. Sämtliche Verfahren müssen über alle Fachgesetze hinweg vereinfacht und verkürzt werden.
- Hohe Energiekosten sind zu einem wesentlichen Wettbewerbsnachteil der deutschen Wirtschaft geworden. Der Standort Deutschland braucht daher wieder international konkurrenzfähige Energiepreise (Strom, Gas, Wasserstoff) und mehr Versorgungssicherheit. Neben kurzfristigen Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Energieverbraucher sind zudem massive strukturelle Reformen zwingend notwendig, um die Energiekosten dauerhaft zu senken.
Nur wirtschaftliches Wachstum sichert Arbeitsplätze und den sozialen Zusammenhalt. CDU, CSU und SPD müssen sich jetzt für wirksame, strukturelle Reformen entscheiden. Der Standort Deutschland muss dringend wieder attraktiver werden – für Investitionen, für Innovationen und für all jene, die mit unternehmerischem Mut Verantwortung übernehmen. Es muss sich lohnen, in diesem Land ein Unternehmen zu führen. Wenn die künftige Bundesregierung das nicht schnell und konsequent ermöglicht, wird sich der wirtschaftliche Abschwung in den kommenden Jahren nicht mehr aufhalten lassen.
Unterzeichner: 100 Verbände unter der Koordination von Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)… .
Pressemitteilung des DBV vom 02.04.2025
Agrarfinanztagung 2025: Wohin steuert die Agrarpolitik und welchen Einfluss hat das auf die Finanzierung der Branche?
Agrarfinanztagung am 08. April 2025 in Berlin
Die Agrarfinanztagung am 8. April 2025 in Berlin thematisiert die aktuellen Entwicklungen in der Agrarpolitik. Vielfältige Expertinnen und Experten diskutieren, welche Akzente in Brüssel und Berlin gesetzt werden und wie diese die Agrarfinanzierung beeinflussen. Ausrichter der Tagung sind der Deutsche Bauernverband und die Landwirtschaftliche Rentenbank.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Joachim Rukwied, eröffnet die Tagung und gibt einen Überblick zum Stand der Agrarthemen in den Koalitionsverhandlungen. Es folgt ein abwechslungsreiches Programm. Zum Auftakt analysiert der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Professor Marcel Fratzscher, die wirtschaftliche Situation in Deutschland und Europa. Gemeinsam mit dem Agrarökonom Professor Alfons Balmann und der Landwirtin Jana Gäbert diskutiert er anschließend über notwendige Weichenstellungen für eine wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft.
In einer Keynote referiert Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank, darüber, wie die Rentenbank partnerschaftlich den Wandel gestaltet und was für eine Strategie für die Zukunft der Agrarfinanzierung wesentlich ist, die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sinnvoll miteinander verbindet. Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer von QS Qualität und Sicherheit GmbH, stellt die QS-Klimaplattform als Lösung für das digitale Branchen-Datenmanagement vor. Am Nachmittag diskutieren Sandra Rostek (Geschäftsführerin, Bundesverband Erneuerbare Energien), Dr. Martin Altrock (Rechtsanwalt für Energierecht) und Vertreter aus der Banken- branche über Finanzierungsmöglichkeiten von Investitionen in erneuerbare Energien und tragfähige Geschäftsmodelle in einem sich wandelnden Marktumfeld.
Die hochkarätige Tagung richtet sich insbesondere an Bankberaterinnen und -berater, die in der Finanzierung landwirtschaftlicher Unternehmen tätig sind. Sie bietet eine einzigartige Gelegenheit, sich mit Expertinnen und Experten auszutauschen und sich fundiert über wirtschaftliche und regulatorische Entwicklungen zu informieren.
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung hier
Umsatzplus bei Boehringer (BI), neue Produkte angekündigt
Ein weiter wachsendes Geschäft mit seit Jahren etablierten Produkten hat dem Pharmakonzern Boehringer Ingelheim im Geschäftsjahr 2024 ein Umsatzplus beschert. Die Erlöse legten konzernweit und währungsbereinigt um 6,1 Prozent auf 26,8 Milliarden Euro zu, wie das Unternehmen mitteilte.
Gleichzeitig steckten die Ingelheimer 6,2 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung, davon 5,7 Milliarden allein in der Humanpharma, und kündigten für die kommenden Jahre eine Reihe neuer Produkte am Markt an, davon möglicherweise zwei bereits 2025.
In der Tiermedizin legte der Umsatz etwas weniger stark zu, um 1,9 Prozent auf 4,7 Milliarden Euro. Wichtigstes Produkt ist Nexgard, ein Mittel gegen Parasiten bei Haustieren, mit Erlösen von 1,35 Milliarden Euro, einem Plus von 14 Prozent…. .
