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NEWS
von der AVA und aus der Branche
Ärztin behandelt deutlich weniger Patienten: Zulassungsentzug?
Aber mehr als 10 % als der Fachgruppendurchschnitt - nur Entziehung der halben Zulassung erlaubt: Bayerisches Landessozialgericht 31-01-2024
Behandelt eine praktische Ärztin über sechs Quartale hinweg nur zwischen 12 und 15 % der Zahl an Patienten, die ihre Fachkollegen durchschnittlich behandeln, so rechtfertigt dies nicht die Entziehung ihrer vollen Zulassung. Vielmehr ist der Zulassungsausschuss dann nur berechtigt, der Ärztin die Hälfte ihrer Zulassung zu entziehen wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 31. Januar 2024 – L 12 KA 8/23). In einem solchen Fall konnte die Ärztin also zumindest die Hälfte ihrer Zulassung bewahren.
Dabei ist es ohne Belang, dass die Ärztin psychosomatisch tätig sei - dies verringere nicht die Anforderungen an die Mindestfallzahl. Günstig wirkte sich dagegen aus, dass die Ärztin rege am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilgenommen hatte.... .
Diese 14 Punkte lehrt uns das Covid-19-Pandemie-Experiment
Für die Forschung war der Lockdown ein einmaliges Experiment, um menschliches Verhalten zu studieren.
Die Pandemie war wie ein globales Labor. Forscher konnten das menschliche Verhalten unter ganz besonderen Bedingungen beobachten. Die «New York Times» kam auf 14 Erkenntnisse aus der Pandemie-Forschung. Nicht alles ist neu, aber es ist ein guter Überblick.
1. Die Grippe war verschwunden und ist jetzt wieder da
Die strengen Massnahmen zur Eindämmung der Covid-Viren erwiesen sich als Allzweckwaffe gegen sämtliche Atemwegsviren. Für das Verschwinden der normalen Influenza-Grippe brauchte es keinen völligen Lockdown. Ein paar präventive Verhaltensweisen genügten: In Menschenansammlungen Masken tragen, Vorsichtsmassnahmen am Arbeitsplatz einhalten, Hände waschen, soziale Kontakte einschränken und Niesen in der Nähe von Kollegen vermeiden.
Weil diese Vorsichtsmassnahmen nicht mehr beachtet werden, war die Grippe in diesem Jahr zurück.
2. Heimteams spielten ohne Zuschauende schlechter
3. Jugendliche sollten am Morgen nicht so früh zur Schule müssen
4. Fernunterricht kann das Klassenzimmer nicht ersetzen
…und weitere 10 Punkte.... .
Frontallappen-Theorie auf Tiktok: Wird man mit 25 plötzlich vernünftig?
Eine Theorie aus dem Internet bietet eine Erklärung für jugendlichen Leichtsinn: Erst mit Mitte 20 sei der vordere Teil des Gehirns fertig entwickelt. Die These im Faktencheck.
Das Internet ist voll von jungen Menschen, denen es wie Schuppen von den Augen fällt. Plötzlich wird ihnen klar: Unter der Woche auszugehen, wenn am nächsten Tag Arbeit wartet, rächt sich. Was andere von einem denken, ist eigentlich gar nicht so wichtig. Und die Eltern würden sich sicher über einen Anruf am Sonntag freuen. Werte und Prioritäten ordnen sich, Erlebtes fügt sich zusammen, das Puzzle des Lebens ergibt auf einmal einen Sinn. »Everything is clicking«, schallt es auf Tiktok…. .
Machen Antidepressiva gute Laune?
Antidepressiva sollen die Stimmung heben. Seltsamerweise werden sie aber nicht als Glückspillen auf dem Schwarzmarkt gehandelt. Wieso eigentlich?
Die Partydroge Ecstasy kann starke Euphorie auslösen, dank der psychoaktiven Substanz Methylendioxymethylamphetamin, kurz MDMA: Diese sorgt dafür, dass das Gehirn förmlich mit dem Neurotransmitter Serotonin überschwemmt wird. Wenn Drogen Glücksgefühle auslösen, tun das dann auf mildere Weise auch Antidepressiva?
Denn sie setzen ebenfalls an Serotonin an. Die meisten Antidepressiva hemmen eine Art Pumpe, die den Botenstoff normalerweise nach seiner Freisetzung aus dem synaptischen Spalt entfernt. So kann das Serotonin seine Wirkung länger entfalten. Zwar ist unumstritten, dass der Neurotransmitter die Laune wesentlich beeinflussen kann, doch die Formel »viel Serotonin gleich Hochstimmung« wäre zu einfach… .
Maul- und Klauenseuche: Landwirte in Österreich beunruhigt
In Österreich gibt es noch keinen Fall von Maul- und Klauenseuche. Laut Gesundheitsministerium ist ein Ausbruch aber durchaus wahrscheinlich. Dementsprechend beunruhigt sind die Landwirte und Tierzüchter.
Christoph Haller ist Tierarzt und besitzt einen der größten Rindermast-Betriebe in Österreich. Rund 1.400 Rinder hält Haller in Markt Allhau (Bezirk Oberwart). Im Gespräch mit dem ORF Burgenland gibt sich Haller trotz der schwierigen Lage zweckoptimistisch: „Aktuell sind wir natürlich wirklich ganz nahe am Geschehen und wir hoffen natürlich, dass mit diesen besonderen Zonen und Beobachtungszonen an der Grenze im Osten Österreichs die Gefahr – sollte sie wirklich eintreten – schnell gebannt werden kann“, so Haller.
Verstärkte Maßnahmen
Der Landwirt hat in seinem Betrieb einige Sicherheitsvorkehrungen getroffen. „Wir haben natürlich unsere Biohygienemaßnahmen verstärkt. Alles, was den Tierverkehr von und zum Betrieb betrifft, haben wir auf das Notwendigste beschränkt. Zukäufe haben wir momentan ausgesetzt. Den Zutritt von betriebsfremden Personen zum Betrieb haben wir zur Gänze eingestellt“, so Haller.
Auch in Christoph Hallers Betrieb gilt: Erkrankt ein Tier, müssen alle getötet werden. Haller betreibt darüber hinaus ein Steak-Restaurant samt Erlebniswelt, auch hier hat er mehrere Millionen Euro investiert. Mit einem einzigen Fall käme in Markt Allhau also einiges ins Wanken. „Ehrlich gesagt haben wir noch nicht so weit gedacht bis jetzt. Das ist ein Fall, den man eben doch vor sich her schiebt. Es ist mit Sicherheit eine existenzielle Grundfrage, wenn im Betrieb ein positiver Fall auftreten würde“, so Haller.
1973 hielt die Maul- und Klauenseuche das Land in Atem
Über 50 Jahre ist es bereits her, dass die Maul- und Klauenseuche im Burgenland ausgebrochen ist. Tausende Tiere wurden notgeschlachtet, dutzende Orte in Österreich wurden unter Quarantäne gestellt. Auch damals wurden Sicherheitsvorkehrungen getroffen. „Erste Symptome beim Rind sind Fieberschübe, Bläschenbildung am und im Mund, an der Zunge, an den Zitzen und an den Eutern. Ein weiteres Symptom sind Änderungen an den Klauen“, so Haller…. .
Opposition sieht Systemversagen beim Tierschutz in Bayern
Nach einem erneuten Fall von misshandelten und toten Tieren auf einem Hof bei Rosenheim spitzt sich die Debatte um die Kontrollen zu. Ministerium sieht dagegen alles gut geregelt.
Aufnahmen zeigen Arbeiter, die Tiere mit Knüppeln schlagen, auf sie mit Teppichmessern einstechen, sie bewegungsunfähig über den Boden schleifen und brutal treten. Diese von Tierrechts-Aktivisten gefilmten Szenen lösten bei den Behörden Alarm aus. Gegen den verantwortlichen Landwirt, der bereits zum zweiten Mal in einen Tierschutzskandal verwickelt ist, ermittelt inzwischen der Staatsanwalt; es soll ein Tierhalteverbot verhängt werden.
Der Fall aus dem Unterallgäu, über den unsere Redaktion mehrfach berichtet hat, ist der größte von mehreren, die zuletzt ans Licht kamen. Erst vergangene Woche fanden Kontrolleure im Kreis Rosenheim elendiglich vor sich hin vegetierende Rinder, 14 von ihnen waren schon tot. Dort hatte eine anonyme Anzeige zur Kontrolle geführt. Insgesamt gab es „fast ein halbes Dutzend Tierschutzskandale in Bayern allein im laufenden Jahr“.… .
Auch abends noch zum Tierarzt: Notversorgung wird erheblich ausgeweitet
Tierbesitzer aufgepasst: Ab dem 1. April gibt es in Lüdenscheid und Umgebung eine tierärztliche Notversorgung von 8 bis 22 Uhr – nicht nur an den Wochenenden wie bislang, sondern auch an Wochentagen. Für manche Tierbesitzer mag das wie ein Aprilscherz klingen, denn in der Region war man bisher anderes gewohnt.
Wer abends an einem Wochentag einen tierischen Notfall hatte, dem blieb allenfalls die Fahrt in die nächste Klinik. Ein Umstand, der sowohl Tierbesitzern als auch dem Klinikpersonal jahrelang viel abverlangte. Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe will nun Abhilfe schaffen. Was das für Lüdenscheider und ihre Vierbeiner bedeutet, erklären die Tierärztinnen Delia Regus-Selve und Anja Schmidt, die auch am neuen Notdienstring beteiligt sind… .
EU-Schlachtschweinemarkt: Die Preise sprießen
Das Frühlingswetter, das nahende Osterfest und die Lockerung der seuchenbedingten Exportrestriktionen Deutschlands haben die europäischen Schlachtschweinemärkte zuletzt belebt. Flächendeckend wurden zum Teil kräftige Preisanstiege gemeldet.
Mit 13 Cent am höchsten fielen sie in Deutschland aus. Und selbst in Italien, wo die lange Talfahrt der Preise erst in der Vorwoche beendet worden war, gingen die Notierungen nach oben.
Hierzulande hob die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) ihren Leitpreis für Schlachtschweine am Mittwoch (26.3.) nach zehn Wochen erstmals an, und zwar um ganze 13 Cent auf 1,85 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht (SG). Auf dem deutschen Schlachtschweinemarkt würden die verfügbaren Stückzahlen zunehmend rege geordert, begründet die VEZG den Preissprung.
Die Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI) sprach von einem „durchweg flotten“ Handel mit Schlachtschweinen. Das Angebot nehme weiter ab. Nicht immer könne der Bedarf zeitnah gedeckt werden. Für die kommenden Wochen rechnet die AMI mit einer Beschleunigung des Handels. Durch die wärmere Witterung komme es inzwischen zu einer Belebung der Nachfrage nach Schweinefleisch.
Auf die Lockerungen der Exportbeschränkungen infolge der Maul- und Klauenseuche (MKS) gingen die VEZG und die AMI nicht ein. Der österreichische Verband landwirtschaftlicher Veredelungsproduzenten (VLV) wertete den Wegfall der Handelsbeschränkungen indes als Basis für den Preisanstieg in Deutschland und diesen wiederum als „Impulsgeber für den gesamten Binnenmarkt“.
Mit Blick auf Österreich berichtete der Verband von einem schwächer tendierenden Angebot und einer lebhafteren Nachfrage. Vor diesem Hintergrund hob der VLV seine Notierung am Donnerstag um 8 Cent auf 1,89 Euro/kg SG an. Allerdings seien die Preisgespräche aktuell stark überlagert von der Entwicklung der MKS in Ungarn und der Slowakei. Noch bestehe aber die Hoffnung, dass die strikten behördlichen Maßnahmen das Schlimmste abwenden könnten.
Alle Teile gefragt
Die belgische Danis-Gruppe hob den Schlachtschweinepreis abermals an. In der 13. Woche zahlt sie 1,330 Euro/kg Lebendgewicht (LG) und damit 6 Cent mehr als in der Vorwoche. Danish Crown (DC) legte den Schlachtschweinepreis bei umgerechnet 1,50 Euro/kg SG fest; das waren umgerechnet 11 Cent mehr als zuvor. Die Käufer seien damit beschäftigt, sich insbesondere für Ostern Ware zu sichern, erklärte DC den Preisanstieg. Es gebe gute Verkäufe von fast allen Teilen des Schweins.
Am Marché du Porc Français ging die Notierung um 2,9 Cent auf 1,712 Euro/kg SG nach oben, in Spanien an der Agrarbörse von Bellpuig zwischen Barcelona und Saragossa um 2,1 Cent auf 1,706 Euro/kg LG. In Italien entwickelte sich der Preis für frei vermarktete Schlachtschweine mit einem Gewicht von 144 bis 152 Kilogramm am Donnerstag um 2,1 Cent auf 1,531 Euro/kg LG nach oben. Die Notierung für Vertragsschweine derselben Kategorie bewegte sich ebenfalls um 2,1 Cent aufwärts, auf nun 1,706 Euro/kg LG.
EU-Durchschnittspreis steigt weiter
Auf europäischer Ebene stieg der Durchschnittspreis weiter an. In der Woche zum 23. März wurden Schlachtschweine der Handelsklasse E im Mittel der meldenden Mitgliedstaaten nach Angaben der EU-Kommission für 184,61 Euro/100 kg SG gehandelt; das waren 1,17 Euro oder 0,6% mehr als in der Woche zuvor. Das Vorjahresniveau wurde allerdings um 15,4% verfehlt.
Preisabschläge gab es kaum. Am größten fielen sie in Malta mit 0,8% aus. Seitwärts ging der Preis zum Beispiel in Dänemark. Preisaufschläge waren häufig, aber meist nur gering ausgeprägt. Mit 3,2% am stärksten war der Anstieg in der Slowakei. In Spanien ging der Preis um 1,1% nach oben, in Polen um 1,5% und in Deutschland um 0,3%.
Inforeihe Biosicherheit Teil 1 - Zutrittsbeschränkungen und Einfriedung
ISN - Zutrittsbeschränkungen zum Betriebsgelände sind ein wesentlicher Aspekt der Seuchenprävention
Die Umsetzung eines funktionierenden Biosicherheitskonzepts ist unverzichtbar, um den eigenen Schweinebestand vor der Bedrohung durch Tierseuchen zu schützen. Welche Maßnahmen zum Schutz der Schweine biologischen Gefahren erforderlich sind und wie diese umgesetzt werden können, darüber möchten wir in dieser Serie berichten. In diesem Teil geht es um die Vorgaben hinsichtlich Zutrittsbeschränkungen und Einfriedung.
Zutrittsbeschränkungen und Einfriedung
Nach europäischem Recht sind alle Tierhalter dazu verpflichtet, ihren Tierbestand mit geeigneten Maßnahmen vor biologischen Gefahren zu schützen. Dies gilt unabhängig von der Betriebsgröße, sodass auch Hobby- oder Kleinsthaltungen entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. In diesem Zusammenhang sind Zutrittsbeschränkungen zum Betriebsgelände inklusive des Tierbereichs ein wesentlicher Aspekt der Seuchenprävention.
Hiermit wird gewährleistet, dass unbefugte bzw. betriebsfremde Personen, Transport- und Lieferfahrzeuge sowie Wildtiere das Betriebsgelände nicht ungehindert betreten können. Zudem muss verhindert werden, dass Schweine vom Betriebsgelände entweichen können. Vor diesem Hintergrund kommt der Einfriedung des Betriebes eine große Bedeutung zu.
Die Einfriedung muss unter anderem auch Futtersilos einschließen
Vorgaben zur Einfriedung
Gemäß Schweinehaltungshygiene-Verordnung sind Schweine haltende Betriebe ab einer gewissen Bestandsgröße dazu verpflichtet, alle Funktionsbereiche zu umzäunen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schweinehaltung stehen. Die Pflicht zur Umzäunung gilt für folgende Betriebsgrößen:
- Mast- bzw. Aufzuchtbetriebe mit einer Bestandsgröße von mehr als 700 Tierplätzen
- Ferkelerzeugerbetrieb mit mehr als 150 Sauen
- Gemischtbetriebe mit mehr als 100 Sauenplätzen
Die Einfriedung muss nicht nur die Stallgebäude, sondern unter anderem auch Verladerampen, Treibwege, Futterlager (Fahrsilos, Futtersilos), Lager für Einstreu und Beschäftigungsmaterial sowie Umkleideräume einschließen. Geschlossene Stallaußenmauern, die nicht unmittelbar an einen Funktionsbereich angrenzen oder über eine verschließbare Stalltür verfügen, können als Teil der Einfriedung akzeptiert werden. Der Zutritt zum Gelände darf nur über verschließbare Tore erfolgen, welche nur bei Bedarf geöffnet werden.
Anforderungen an die Einfriedung
Um sicherzustellen, dass keine fremden Tiere auf das Betriebsgelände gelangen können, muss der Zaun einige Anforderungen erfüllen:
- Höhe: etwa 1,50 m.
- Engmaschiges Drahtgeflecht, vor allem im unteren Drittel, sodass keine kleineren Wildtiere hindurchschlüpfen können. Geeignete Zaunarten sind beispielsweise Maschendraht-, Gitter, Stabmatten- oder Wildzäune. Instabile Bauzäune oder sonstige Zäune ohne bodennahen Abschluss und enges Maschengeflecht eigenen sich nicht als sichere Einfriedung.
- Maschenweiten von maximal 6 x 6 cm bzw. maximal 5 x 20 cm.
- Der Zaun muss gegen das Hochdrücken oder Untergaben geschützt werden. Dies kann zum Beispiel über Bodenanker, Pflaster, einer Stromlitze, das Umlegen des Drahtgeflechts oder durch das Eingraben in den Boden (ca. 30 - 50 cm tief) erfolgen.
Für Ställe mit Außenklima bzw. einem Auslauf gelten besondere Anforderungen
Außenklima- und Auslaufställe
Für Ställe mit einer geöffneten Außenwand bzw. mit einem Auslauf gelten besondere Anforderungen: Hierbei muss zusätzlich in einem Abstand von mindestens 2,0 m eine doppelte Umzäunung zur geöffneten Stallwand bzw. zur Begrenzung des Auslaufs errichtet werden. Außerdem muss die Einfriedung alle weiteren Funktionsbereiche wie unter anderem Treibwege, Verladeplätze und die Futterlager einschließen. Auch der Bereich der Ein- und Ausgänge muss nach dem Prinzip der doppelten Umzäunung gestaltet werden. Die äußere Einfriedung sollte dabei eine Höhe von mindestens 1,50 m aufweisen und im unteren Drittel ebenfalls engmaschig und mit einem Schutz vor Unterwühlen oder Hochdrücken ausgestaltet sein.
Planung Einfriedung
Bei der Planung einer sinnvollen Zaunlinie für den eigenen Betrieb ist es hilfreich, sich einen Lageplan sowie die Unterstützung von dem bestandsbetreuenden Tierarzt oder einem Berater zu holen. Zu beachten ist: Entsprechend den rechtlichen Vorgaben müssen auch die Funktionsbereiche von der Einfriedung erfasst werden, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Tierbereich stehen. Darunter fallen somit auch Bereiche wie die Verladerampen, aber auch Futtersilos, Fahrsilos und Lager für Einstreu und Beschäftigungsmaterialien. Hierbei ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Zufahrtswege zu den Verladeplätzen oder Futtersilos nicht über die Wirtschaftsbereiche führen, sondern außerhalb über definierte Verkehrswege, um eine Erregereinschleppung zu vermeiden. Daher sollten diese Bereiche nach Möglichkeit am äußeren Betriebsrand liegen bzw. verschlossen werden können. Die Zuleitungen für die Beschickung der Futtersilos sollten daher nach außen auf die äußere Zaunseite gelegt werden. Auch Strohmieten und Fahrsilos müssen eingefriedet und mit einem Tor versehen werden, um zu verhindern, dass beispielsweise Wildschweine an das Futter oder die Einstreu gelangen können.
Einige Beispielgrafiken, die das Prinzip der Einfriedung verdeutlichen sollen, finden Sie im Leitfaden "Einfriedung Schweine haltender Betriebe" | Tierseucheninfo
Lesen Sie auch zu diesem Thema: Keine Kompromisse bei der Biosicherheit – Informationsreihe startet
Koalitionsverhandlungen: Streit um EU-Richtlinien
Landwirte werden künftig womöglich weniger Zeit am Schreibtisch verbringen müssen. Zumindest lassen darauf die Ankündigungen von Union und SPD im Koalitionsvertragsentwurf der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz“ schließen.
Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat zu stärken, brauche es eine „ernsthafte und konsequente Bereitschaft zu Reformen“, heißt es einleitend in dem Dokument. Darin versprechen die Koalitionspartner in spe grundlegende Modernisierung, eine Verwaltungsreform und einen „umfassenden Rückbau der Bürokratie“.
So sollen unter anderem die Bürokratiekosten bis zur Mitte der Wahlperiode für die Wirtschaft um ein Viertel gesenkt und in Bundesministerien jährlich sogenannte „Praxischecks“ durchgeführt werden. Dokumentations- und Statistikpflichten, Datenerhebungen und Meldungen sollen insbesondere in Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und der Hotellerie reduziert werden. Statt auf Nachweise zu setzen wolle man künftig vor allem Verstöße sanktionieren, so Union und SPD.
Klar ist aber auch: In vielen wichtigen Detailfragen konnte auf Arbeitsgruppenebene noch kein Konsens hergestellt werden. Die Chefverhandler der Sozial- und Christdemokraten müssen nun die strittigen Punkte ausräumen.
Union will Green-Deal-Projekte streichen
So sind sich CDU/CSU und SPD zwar darüber einig, „die von der EU-Ebene ausgehende Bürokratie „umfassend und wirkungsorientiert“ zurückbauen zu wollen. Unklarheit besteht aber offenbar noch über das Maß an Ambition, das dabei an den Tag gelegt werden solle. So pocht die Union darauf, dass die Bundesregierung eine Reihe von EU-Regelungen „verhindern“ müsse.
Darunter auch zentrale Vorhaben des europäischen Green Deals, wie die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten für unternehmerische Nachhaltigkeit (CSDDD) sowie Regelungen bei der Taxonomie zur Bestimmung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. Eine Absage fordert die Union zudem an den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).
Ähnlich verhält es sich bei der Umsetzung von EU-Regelungen. Verständigen konnten sich die Verhandlungspartner darauf, Vorgaben künftig „Eins-zu-eins“ umzusetzen. Die Union bringt darüber hinaus aber auch ein sogenanntes „Anti-Gold-Plating-Gesetz“ ins Spiel. Mit diesem sollen „überschießende bürokratische Regelungen, die nicht der Sicherung der Kohärenz der deutschen Rechtsordnung dienen“, zurückgenommen werden.
Auch will die Union den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in den nachgeordneten Behörden bis 2029 um mindestens 15% reduzieren. Auch die „Rekordanzahl“ von über 950 Bundesbehörden soll durch Zusammenlegung und „Abbau von Redundanzen“ verringert werden. Überzeugen konnten die Unionspolitiker ihre Kollegen von der SPD davon anscheinend noch nicht.
