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NEWS
von der AVA und aus der Branche
Koalitionsvertrag: Agrardieselrückvergütung kommt
Etwas länger als der Entwurf der zuständigen Arbeitsgruppe, aber inhaltlich weitgehend deckungsgleich ist das Agrarkapitel im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, den die Parteivorsitzenden Friedrich Merz, Markus Söder sowie Lars Klingbeil und Saskia Esken am Mittwoch (9.4.) in Berlin vorgestellt haben. Neu eingeführt wurde in den Verhandlungen unter anderem ein Anspruch der Landwirte auf verlässlich Rahmenbedingungen, und zwar unabhängig von der Größe der Betriebe und der Bewirtschaftungsform. Dieser gelte "von kleinbäuerlichen strukturierten Betrieben bis zu regional verankerten Agrarbetrieben und Mehrfamilienbetrieben".
Ausgespart im Agrarkapitel haben die Koalitionäre das Thema Neue Züchtungstechniken (NZT). Nachdem sich die Arbeitsgruppe nicht auf eine gemeinsame Position verständigen konnte, wird das Thema nun im Wirtschaftskapitel behandelt. "Die Biotechnologie wird als Schlüsselindustrie gefördert und ihre Anwendungen werden regulatorisch erleichtert, auch mit Blick auf die neuen genomischen Techniken", heißt es dort. Geeinigt hat man sich darauf, in einem Naturflächenbedarfsgesetz die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erleichtern. Bei Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz sowie zur Klimaanpassung soll die Notwendigkeit des naturschutzrechtlichen Ausgleichs reduziert werden.
Bekräftigt wird im Koalitionsvertrag das bereits im Sondierungspapier verankerte Vorhaben, die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder einzuführen. Zudem wollen Union und SPD den Einsatz alternativer Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer befreien. Gleichzeitig bleibt es bei dem Ziel, den gesetzlichen Mindestlohn 2026 auf 15 Euro anzuheben. Offenbar ernst machen will die schwarz-rote Koalition mit ihrem Vorhaben, die Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) den Ländern zur Verwaltung zu übertragen. Dazu wird klargestellt, dass bestehende Pachtverträge in jedem Fall für ein weiteres Jahr wirksam bleiben.
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz praxistauglich machen
Nahezu unverändert geblieben sind die Ausführungen zur Tierhaltung. Für die werden verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit angestrebt. Genehmigungsrechtliche Hürden beim Stallbau sollen abgeschafft werden. Für neu- und umgebaute Tierwohlställe will Schwarz-Rot Bestandsschutz für mindestens 20 Jahre schaffen. Für den tierwohlgerechten Stallumbau sollen die notwendigen Mittel auf der Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereitgestellt werden. Union und SPD kündigen an, dass Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich zu reformieren, um es praxistauglich zu machen. Die von der Arbeitsgruppe in Aussicht gestellte Ausweitung auf weitere Tierarten, den gesamten Lebenszyklus und die Außer-Haus-Verpflegung taucht nicht mehr auf.
Eins zu eins übernommen haben die Koalitionäre die Formulierungen zum Pflanzenschutz. So will man die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln verbessern und für "transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit" sorgen. Bei dem Vorhaben, den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse zu erhöhen, betont der Koalitionsvertrag, dass dafür der Einsatz von Saisonarbeitskräften benötigt werde. Im Düngerecht bleibt es bei der angekündigten Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung. Besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe sollen in Roten Gebieten von Auflagen befreit werden.
Keinen Zweifel lassen CDU, CSU und SPD daran, dass sie die Förderung für den Wald über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) fortführen werden. In Brüssel will man sich dafür einsetzen, dass die hiesige Forstwirtschaft bei der Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) entlastet wird, indem eine Null-Risiko-Variante eingeführt wird. Laut Koalitionsvertrag will Schwarz-Rot die Mittel für die GAK deutlich erhöhen. Weiterhin geprüft werden soll, Mehrgefahrenversicherung über die GAK zu fördern.
Bürokratieabbau vorantreiben
Die künftigen Koalitionäre sprechen sich für ein starkes Agrarbudget in der kommenden EU-Förderperiode aus. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) will man als eigenständigen Politikbereich erhalten, und zwar mit der ländlichen Entwicklung als integralen Bestandteil. Geblieben ist auch die Formulierung der Arbeitsgruppe, dass die GAP in der Ersten Säule "einkommenswirksam, bürokratieärmer, transparenter und effizienter" werden soll. Das gilt auch für das Vorhaben, die Einkommensanreize für die Erbringung von Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen deutlich zu erhöhen sowie Jung- und Neulandwirte stärker zu fördern.
Gleichwertig sehen Schwarz und Rot konventionelle und ökologische Landwirtschaft an. Angekündigt wird, die Mittel für Forschung im Biobereich zu erhöhen, das Bundesprogramm Ökologischer Landbau zu stärken und Nachfrageimpulse zu setzen, etwa bei Gemeinschaftsverpflegungen.
Konkrete Fortschritte wollen Union und SPD beim Bürokratieabbau. Gemeinsam mit den Ländern und dem Berufsstand will man Agraranträge vereinheitlichen und digitale Anträge vorantreiben. Die vorgelegten knapp 200 Vereinfachungsvorschläge sollen neu bewertet werden. Neu einführen will man Bürokratie-Praxischecks. Das Agrarstatistikgesetz soll mit dem Ziel novelliert werden, Doppelmeldungen zu beenden.
Internationaler Pandemievertrag ohne die USA
Fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie haben sich zahlreiche Länder auf einen Pandemie-Vertrag geeinigt, der ein ähnliches Chaos wie während der damaligen Krise verhindern soll. Nach gut drei Jahren und zuletzt nächtelangen Diskussionen in Genf stimmten die Unterhändler einem Vertragstext zu. Er soll im Mai beim Jahrestreffen der 194 Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der Schweiz verabschiedet werden.
Ohne die USA
Die USA haben sich seit dem Regierungswechsel in Washington nicht mehr an den Verhandlungen beteiligt. Der neue Präsident Donald Trump ordnete den Austritt aus der WHO an, der im Januar 2026 wirksam wird. Der nun ausgehandelte Vertrag gilt aber ohnehin nur für Länder, deren Parlamente ihn ratifiziert haben. Die WHO kann auch nach Inkrafttreten keine Lockdowns, Reisebeschränkungen oder Impfungen anordnen. Nötig sind 60 Ratifizierungen, was nach Expertenmeinung einige Jahre dauern könnte.
«Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Welt nach der Ratifizierung viel besser auf eine weitere Pandemie vorbereitet sein wird und diese besser und gerechter überstehen wird», sagte Gian-Luca Burci, Professor im Zentrum für globale Gesundheit der Genfer Universität Graduate Institute, der Deutschen Presse-Agentur. Was der Vertrag neu regelt:
Prävention
Länder verpflichten sich, ihre Gesundheitssysteme und die Überwachung des Tierreichs so zu stärken, dass Krankheitsausbrüche schnell entdeckt und möglichst im Keim erstickt werden. Den Europäern war es ein Anliegen, dass auch Antibiotika-Resistenzen bekämpft werden.
Lieferketten
Was im Falle einer Pandemie gebraucht und geliefert wird, soll für alle Länder gleichermaßen zugänglich sein. Gesundheitspersonal soll zuerst versorgt werden. In der Corona-Pandemie hatten Länder Masken oder Impfstoffe gehortet und teils die Ausfuhr verhindert. Während in reichen Staaten schon die dritte Impfung verabreicht wurde, warteten Menschen in armen Ländern noch auf die erste Spritze.
Forschung und Entwicklung
Wichtige Informationen wie die DNA-Sequenz über Pathogene sollen frei ausgetauscht werden, damit Medikamente und Impfstoffe entwickelt werden können. Im Gegenzug sollen Pharmaunternehmen der WHO zehn Prozent ihrer Produktion als Spende zur Verteilung in ärmeren Ländern abtreten (Pabs-System). Weitere Produktionsanteile sollen zumindest günstig zur Verfügung gestellt werden. Die Modalitäten müssen noch ausgehandelt werden und sollen in einem Anhang zum Vertrag stehen.
Technologietransfer
Firmen sollen ihr Know-how zur Herstellung von Medikamenten und Impfstoffen teilen, auch um Produktionen in anderen Ländern zu ermöglichen. Den europäischen Unterhändlern war es wichtig, dass die Beteiligung der Firmen freiwillig bleibt. Der Text hat viele schwammige Formulierungen. Verpflichtungen gelten etwa «je nach nationalen Gesetzen», bei Auflagen gibt es Einschränkungen wie «in gegenseitigem Einvernehmen». «Der Vertrag ist ein Anfang und kein Ende», sagt Burci dazu. Mit einem solchen Abkommen entwickele sich eine Dynamik, wie etwa beim 2005 in Kraft getreten WHO-Vertrag zur Tabakkontrolle. Zudem gebe es Druck, weil Länder bei Vertragsstaatenkonferenzen alle paar Jahre aufzeigen müssen, wie sie vorankommen.
Signal für Solidarität
Die medizinische Leiterin der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen, Maria Guevara, lobte das Vertragswerk trotz Kompromissen und teils schwammiger Sprache. Sie betrachtet es als «starkes Signal der globalen Solidarität».
Rötelmaus sorgt für mehr Hantavirus-Infektionen in Bayern
Bisher haben sich 29 Menschen in Bayern in diesem Jahr bereits mit Hantaviren infiziert.
29 Menschen haben sich in Bayern in diesem Jahr bereits mit Hantaviren infiziert. In den drei Jahren zuvor habe es in dem Zeitraum nur drei bis neun Fälle gegeben, teilte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit.
Als Hauptüberträger der Viren gelten demnach Rötelmäuse. Diese können grippeähnliche Symptome hervorrufen, es sind aber auch schwere Verläufe möglich. «Die Häufigkeit der Erkrankung unterliegt jährlichen Schwankungen und hängt stark von der Populationsgröße der Rötelmaus ab, die unterschiedlich ausfallen kann», erläuterte LGL-Präsident Christian Weidner. «Daher sind Jahre, in denen es vermehrt zu Erkrankungsfällen kommt, nicht ungewöhnlich.» In der Regel häufen sich die Infektionen laut dem LGL alle zwei bis drei Jahre.
Überträger ist die Rötelmaus
Die meisten Fälle verzeichnete das LGL in diesem Jahr im Bayerischen Wald. Betroffen sind aber auch die Regionen um Würzburg und Aschaffenburg sowie der Schwäbischen Alb. Infizierte Nagetiere übertragen die Hantaviren nach LGL-Angaben über Speichel, Urin und Kot. Der in Bayern vorkommende Virustyp (Puumala-Orthohantavirus) wird von der Rötelmaus übertragen. Menschen können sich anstecken, indem sie zum Beispiel virushaltige Stäube einatmen, über Schmierinfektionen über die Hände oder über kontaminierte Lebensmittel. Eine Infektion von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt.
Keine Impfung gegen Hantaviren
«Gegen Hantavirus-Infektionen gibt es derzeit keine Impfung», sagte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Deshalb sei gute Hygiene etwa bei der Gartenarbeit und dem Frühjahrsputz im Gartenhaus wichtig. Handschuhe und Atemmasken reduzierten das Infektionsrisiko deutlich.
Infektionen mit Hantaviren können dem LGL zufolge abhängig vom Virustyp unterschiedlich schwer verlaufen, manchmal unbemerkt ohne Symptome. Es können aber auch grippeähnliche Beschwerden wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen auftreten. In schweren Fällen können die Nieren beeinträchtigt werden, bis hin zu akutem Nierenversagen.
Alle reden vom Wolf - Hat Rheinland-Pfalz einen Problemluchs?
Vier Wolfsrudel mit acht erwachsenen Tieren gibt es inzwischen in Rheinland-Pfalz. Aber was machen eigentlich die Luchse? Schätzungsweise 20 der sogenannten Pinselohren leben mittlerweile im Bundesland - in der Grenzregion zu Frankreich.
Vier Geburten von Luchskätzchen seien 2024 nachgewiesen worden, berichtet das Umweltministerium in Mainz. Wissenswertes über die Tiere:
Luchse sind Grenzgänger
Die genaue Zahl der Luchse (lateinisch Lynx) soll bei einem grenzüberschreitenden Kamera-Monitoring in der Region erfasst werden.
Auf Basis dieser Untersuchung sollen Modellierungen erstellt werden, die die wahrscheinlich zukünftige Populationsentwicklung und mögliche Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen. Thomas Wulff vom Jagdverband sieht bei den Luchsen «einen regen Grenzwechsel» nach Frankreich. Einer halte sich meist im Donnersbergkreis auf.
Im Westerwald, wohin der Wolf zurückgekehrt sei, gebe es bislang keine Luchse. Die seien eben im südlichen Pfälzerwald seit 2016 wieder angesiedelt worden. Ein Projekt, das der Jagdverband unterstütze. Es sei für jeden Jäger immer noch eine Besonderheit, eines der Tiere zu Gesicht zu bekommen. Die Jäger sähen sich weiterhin in der Verantwortung, die bestehende Luchs-Population zu schützen.
Aus dem neuen Bericht des vom Umweltministerium eingerichteten Koordinationszentrums Luchs und Wolf (Kluwo) mit Sitz in Trippstadt im Kreis Kaiserslautern gehe jedoch hervor, dass der Luchs-Bestand seit einiger Zeit stagniere und mit vier geschlechtsreifen Weibchen ein langfristiger Erhalt nicht zwangsläufig gesichert sei, heißt es im Ministerium.
Angriffe auf Nutztiere
«Der Luchs ist im Vergleich zum Wolf ein Einzelgänger und als Pirschjäger darauf bedacht, immer nur ein Tier zu reißen, welches er mehrere Tage hintereinander als Nahrungsquelle nutzt», erläutert Wulff. Der Wolf sei dagegen ein Hetzjäger und Rudeltier, das im Familienverband lebe.
Luchse sind nach Erkenntnissen des Kluwo deutlich seltener an Übergriffen auf Nutztiere beteiligt als Wölfe. Der männliche Luchs Alfi ist jedoch aufgefallen: «Im Winter 2025 kam es binnen kurzer Zeit zu drei Übergriffen durch den Luchskuder Alfi», sagt Kluwo-Leiter Julian Sandrini. Darunter ist ein Fall mit acht toten Schafen oder Ziegen in Hofstätten vom 3. Februar 2025.
Hindernis Elektroweidezaun
Weder für Sandrini noch für Jäger Wulff ist das ein Grund, von einem «Problem-Tier» zu sprechen. Alfi, der über die Jahre für einige der registrierten Übergriffe verantwortlich war, hat Sandrini zufolge bisher keine Schutzmaßnahmen wie etwa Elektroweidezäune überwunden. «Er ist daher nicht als Problemluchs zu bezeichnen.»
Übergriffe von Luchsen auf Schafe, Ziegen oder Gehegewild wie Rehe seien in Land insgesamt selten, sagt Sandrini. Betroffene Weidetierhalter bekämen vom Land eine «umfangreiche Förderung von Herdenschutzmaßnahmen» in solchen Fällen, wodurch weitere Übergriffe auf betroffene Herden verhindert werden könnten. «Im gesamten Pfälzerwald wurden seit Beginn der Wiederansiedlung des Luchses pro Jahr zwischen null und fünf Luchs-Übergriffe registriert», sagt Sandrini. 2022 gab es keinen einzigen, 2023 zwei und 2024 einen.
Zeichen für ein gesundes Ökosystem
«Luchse sind ein wichtiger Teil des Ökosystems Wald. Als Spitzenprädator - ein Tier, das an der Spitze der Nahrungskette steht - tragen Luchse zur Regulation der Wildbestände bei», sagt Umweltministerin Katrin Eder (Grüne). «Das Wild verhält sich bei der Anwesenheit des Luchses vorsichtiger und damit geht der Verbiss im Wald zurück.» Zugleich seien Luchse Indikatoren für ein gesundes Ökosystem. «Sie werden nur bei guten Umweltbedingungen heimisch.»
Mit Hilfe des Kluwo solle eine tragfähige Population den Pfälzerwald besiedeln und sich nach und nach weiter ausbreiten. Einzelne Luchse sind mutmaßlich bereits abgewandert und auf Reviersuche und dabei in verschiedenen Landesteilen nachgewiesen worden, zum Beispiel an der Mosel.
Aldi-Nachhaltigkeit-Chefin zum Tierwohl: „Wir meinen es ernst“
Julia Adou treibt bei dem Discounter die Umstellung des Sortiments zu besseren Haltungsbedingungen für Nutztiere voran. Welche Hürden sie dabei sieht.
Frau Adou, Sie haben zuletzt bekannt gegeben, mit dem geplanten Umbau Ihres Fleisch- und Milchsortiments zu mehr Tierwohl schneller voranzukommen als geplant. Heißt das, die Bereitschaft der Verbraucher, einen Aufpreis für bessere Tierhaltung zu bezahlen, ist größer als oft beklagt?
JULIA ABOU: Wir kommen unserem Ziel, das Frischfleisch, die Trinkmilch und die gekühlten Fleisch- und Wurstwaren bis 2030 auf die Haltungsformen 3, 4 und 5 umzustellen, Stück für Stück näher. Bei der Eigenmarken-Trinkmilch haben wir zum Beispiel seit dem letzten Jahr bereits ausschließlich die höheren Haltungsformen im Sortiment - gleiches gilt für das Putenfrischfleisch und das Rinderfrischfleisch. Dass wir so gut vorankommen, liegt auch an der steigenden Nachfrage unserer Kundinnen und Kunden nach Tierwohl-Produkten. Dabei ist es uns in unserer Funktion als Grundversorger wichtig, dass Tierwohl für alle leistbar ist. Das bedeutet gute Qualität zum besten Preis - auch bei Lebensmitteln aus den höheren Haltungsformen.
Was sind die größten Hindernisse für eine rasche Umstellung?
ABOU: Wir verstehen uns als engen Partner der deutschen Landwirtschaft. Unsere Eigenmarken-Trinkmilch, die wir bereits komplett umgestellt haben, stammt vollständig aus Deutschland. Auch beim Frischfleisch beziehen wir zu 90 Prozent deutsche Ware. Mit Blick auf die höheren Haltungsformen ist es wichtig, mehr und mehr heimische Landwirte und Landwirtinnen dafür zu gewinnen, ihre Höfe umzustellen. Durch unser landwirtschaftliches Team, das im Jahr viele Betriebe besucht, bekommen wir aber auch mit, welchen Herausforderungen die Bäuerinnen und Bauern dabei gegenüberstehen. Daher ist es essenziell, dass schnellstmöglich verlässliche politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Landwirtinnen und Landwirten Sicherheit bieten.
Viele Landwirte beklagen, ihnen fehle Planungssicherheit, um die hohen Investitionen für einen Stallumbau zu tätigen. Wie lange können die Bauern mit Ihren Zusagen planen?
ABOU: Gemeinsam mit Aldi Nord waren wir die Ersten, die sich 2021 verbindliche Ziele für mehr Tierwohl gesetzt haben – das war ein klares Signal an die Landwirtschaft. Wir meinen es ernst und wollen die Nutztierhaltung in Deutschland langfristig verbessern. Mit unserem Vorstoß haben wir auch den Wettbewerb animiert, nachzuziehen – das hat marktseitig Planungssicherheit geschaffen. Zusammen mit unseren Lieferantinnen und Lieferanten arbeiten wir stetig daran, wie wir den Landwirtinnen und Landwirten zusätzliche Sicherheit bieten können, zum Beispiel durch längerfristige Abnahmeverträge von bis zu sieben Jahren. Wichtig ist jetzt, dass die Politik notwendige Rahmenbedingungen für die Umstellung schafft, unter anderem mit einem langfristig angelegten Finanzierungsinstrument. Das Ziel muss sein, dass die Landwirte und Landwirtinnen möglichst einfach und unbürokratisch Unterstützung erhalten.
BW: Kontrolluntersuchungen von Rindern auf IBR/IPV
Minister Peter Hauk MdL: „Aufgrund des hohen Tiergesundheitsniveaus im Land können Kontrolluntersuchungen von Rindern auf IBR/IPV reduziert werden“
„Das EU-Tiergesundheitsrecht Animal Health Law (AHL) hat die bisherigen nationalen Regelungen zur Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen abgelöst. Da Baden-Württemberg bereits seit dem 30. September 2015 als Zone mit dem Status ,seuchenfrei‘ in Bezug auf IBR/IPV anerkannt ist, müssen zukünftig die Kontrolluntersuchungen nicht mehr bei allen über 24 Monate alten Rindern im Abstand von maximal 12 Monaten durchgeführt werden. Der Zeitraum der bisher jährlich durchzuführenden Blutentnahmen in Mutterkuhbetrieben und auch in Aufzuchtbetrieben, die Rinder zur weiteren Nutzung in andere Betriebe abgeben, kann aufgrund des hohen Tiergesundheitsniveaus in Baden-Württemberg auf drei Jahre verlängert werden und in Form einer repräsentativen Stichprobenuntersuchung durchgeführt werden. Das entlastet viele rinderhaltenden Betriebe und senkt die bürokratischen Auflagen für die Landwirtschaft“ sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (16. April) in Stuttgart.
Mutter-/ Ammenkuhkuhhaltungen (inkl. extensive Weidehaltungen von Boviden wie Bison, Wisent, Wasserbüffel, Rind, etc.) sind zukünftig alle drei Jahre blutserologisch über eine Stichprobe auf IBR/IPV zu untersuchen. Aufzuchtbetriebe, die Rinder zur weiteren Nutzung in andere Betriebe abgeben, sind ebenfalls alle drei Jahre mittels einer Stichprobe zu untersuchen.
Fresseraufzuchtbetriebe, d. h Betriebe, die zu mehr als 50 Prozent aus bis zu 9 Monate alten Rindern bestehen, müssen dagegen jährlich mittels Stichprobe untersucht werden.
Für die Überwachung von Milchviehbetrieben wird weiterhin unverändert das bisherige Verfahren mittels Sammelmilchuntersuchungen angewendet (zwei Sammelmilchuntersuchungen pro Jahr im Abstand von mindestens drei Monaten).
In Endmastbetrieben, in denen die gehaltenen Rinder keinen Kontakt zu gehaltenen Rindern aus anderen Beständen haben und die ausschließlich unmittelbar zur Schlachtung abgeben werden, erfolgen keine weiteren Untersuchungen.
Die entnommenen Proben werden neben IBR/IPV immer auch auf Brucellose und Leukose untersucht.
Die Stichprobengröße ist anhand der Gesamtzahl der im Bestand gehaltenen, über 12 Monate alten Rinder zu ermitteln und beträgt maximal 29 Tiere. Die Berechnung des tatsächlichen Stichprobenumfangs (Sicherheit 95 Prozent / Prävalenz 10 Prozent) kann online unter durch Eingabe der Anzahl über 12 Monate alter Rinder unter der Registerkarte ,Erhebungen zum Nachweis einer Krankheit‘ über den Menüpunkt ,Berechnung Stichprobe Krankheitsnachweis‘ erfolgen.
Hintergrundinformationen
Die IBR/IPV (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis/Infektiöse Pustulöse Vulvovagenitis) ist eine gelistete Seuche der Kategorie C, die für einige Mitgliedstaaten relevant ist und für die Maßnahmen getroffen werden müssen, damit sie sich nicht in anderen Teilen der Union ausbreitet, die amtlich seuchenfrei sind oder in denen es Tilgungsprogramme für die jeweilige gelistete Seuche gibt. Deutschland hat unverändert den Status ,seuchenfrei‘ in Bezug auf IBR/IPV.
Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr bei IBR/IPV (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis/Infektiöse Pustulöse Vulvovagenitis), früher BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1). Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
Informationen zur IBR/IPV in Baden-Württemberg sind hier abrufbar.
Informationen zur Tierseuchenkasse Baden-Württemberg finden Sie hier .
Neue Gefahr für Türkei-Urlauber: Vier Regionen auf keinen Fall besuchen
Trotz politischer Spannungen bleiben beliebte Badeorte in der Türkei sicher. Urlauber sollten dennoch einige Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen kennen.
Dortmund – Die Türkei zählt zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen. Während aktuelle Unruhen in Großstädten wie Istanbul und Ankara für Schlagzeilen sorgen, sind touristische Hochburgen an der Mittelmeerküste davon kaum betroffen. Für eine unbeschwerte Reise sollten Urlauber diese wichtigen Hinweise beachten.
Gesundheitsrisiken in der Türkei: Darauf müssen Urlauber achten
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Dennoch empfehlen Experten, den Standard-Impfschutz gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu überprüfen. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Grundsätzlich gilt:
- Nur Flaschenwasser trinken, nie Leitungswasser
- Auf gründliche Lebensmittelhygiene achten
- In Großstädten bei Luftverschmutzung ggf. Aktivitäten im Freien einschränken
- Vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen
Die medizinische Versorgung in Touristengebieten und Großstädten ist gut, besonders in privaten Kliniken. In Privatkliniken müssen Reisende oft vor Behandlungsbeginn eine Kreditkarte hinterlegen, und die Kosten können deutlich höher sein als in Deutschland. Kosten unbedingt vorher abklären und schriftlich festhalten lassen.
- Nur Flaschenwasser trinken, nie Leitungswasser
- Auf gründliche Lebensmittelhygiene achten
- In Großstädten bei Luftverschmutzung ggf. Aktivitäten im Freien einschränken
- Vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen
Die medizinische Versorgung in Touristengebieten und Großstädten ist gut, besonders in privaten Kliniken. In Privatkliniken müssen Reisende oft vor Behandlungsbeginn eine Kreditkarte hinterlegen, und die Kosten können deutlich höher sein als in Deutschland. Kosten unbedingt vorher abklären und schriftlich festhalten lassen… .
Was ist der Gesellschaft beim Thema Ernährung wichtig?
Studienergebnisse der Robert Bosch Stiftung
„Meine, Deine, unsere. Was uns als Gesellschaft beim Thema Ernährung wichtig ist”, so lautet der Titel einer Studie der Robert Bosch Stiftung, die in Zusammenarbeit mit der gemeinnützigen Organisation More in Common entstanden ist und Ende März 2025 in Berlin vorgestellt wurde. Zentrale Fragen waren: Wie sieht die Zukunft der Ernährung aus? Was ist Bürgerinnen und Bürgern dabei wichtig? Welche gesellschaftlichen Spannungsfelder, soziale Hürden gibt es? |
und hier bei der BZfE
Falsch deklarierte Produkte im Handel - Deutscher Viehvermarkter soll Lieferpapiere von 1100 Rindern manipuliert haben
Einer der größten deutschen Viehvermarkter steht im Verdacht, die Lieferpapiere von mehr als 1100 Rindern vor deren Einlieferung in Schlachthöfe manipuliert zu haben.
Mehr als drei Monate lang soll die genossenschaftlich organisierte Raiffeisen Viehzentrale (RVZ) Tiere mit dem Etikett „Haltungsstufe 3“ versehen haben, obwohl sie aus schlechterer Haltung kamen. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. In der Folge kamen so mutmaßlich mehrere Hundert Tonnen falsch deklariertes Fleisch und falsch deklarierte Wurst in den Handel. Die RVZ gibt „Fehler“ zu und spricht von „Widersprüchlichkeiten bei Lieferungen von Großvieh“.
Dem Bericht zufolge deckten Kontrolleure der bundesweit für Qualitätssicherung in der Fleischwirtschaft zuständigen QS Qualität und Sicherheit GmbH die Manipulationen auf. Sie sollen sich zwischen November 2023 und Januar 2024 abgespielt haben. Die SZ zitiert aus einem internen Rundschreiben, in dem QS-Geschäftsführer Alexander Hinrichs den Vorgang als „sehr schwerwiegenden Verstoß“ und „Sanktionsfall von erheblicher Tragweite“ einstuft…. .
MKS: Landwirte sehen Gefahr für erneuten Ausbruch von Tierseuche
Der Deutsche Bauernverband sieht Risiken für einen möglichen erneuten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche. „Die Gefahr einer Wiedereinschleppung der Seuche ist durch die aufgetretenen Fälle in Ungarn und der Slowakei gestiegen“, sagte Generalsekretär Bernhard Krüsken der Deutschen Presse-Agentur. Das müsse aufmerksam beobachtet werden. Er riet zu Vorsicht: „Insbesondere durch Reiseverkehr, Lebensmittel- und Tiertransporte kann es bei Nachlässigkeit zu einem erneuten Ausbruch kommen.“
Deutschland gilt rund drei Monate nach dem Ausbruch der Seuche in Brandenburg wieder als frei von der für Tiere hoch ansteckenden Viruserkrankung. Sie wurde im Januar in einer Büffel-Herde in Hönow im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg entdeckt. Zahlreiche Tiere wurden gekeult, es kam zu Millionen-Schäden für Betriebe. Die Weltorganisation für Tiergesundheit hob nach Untersuchungen und Sicherheitsmaßnahmen alle Beschränkungen auf, auch eine Sperrzone.
Neue Fälle in Ungarn und der Slowakei
Im März wurde nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums in einem Rinderbetrieb im Nordwesten Ungarns die Maul- und Klauenseuche nachgewiesen. Seitdem seien im Umkreis weitere Fälle in Ungarn sowie in der angrenzenden Slowakei gemeldet worden. Der geschäftsführende deutsche Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) hatte an Reisende appelliert, keine Produkte aus betroffenen Gebieten mitzubringen.
Der Bauernverband sieht auch eine Verantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher: „Jeder kann etwas tun, indem zum Beispiel Essensreste nur in geschlossenen Abfallbehältern entsorgt werden“, sagte Generalsekretär Krüsken. Außerdem hält der Verband die Einhaltung der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen auf den Höfen für wichtig. Dazu zählen Zutrittsbeschränkungen, Reinigung und Desinfektion.