Änderung des Arbeitszeugnisses: Was Sie über die Streichung der Dankes- und Wunschformel wissen müssen

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie unter bestimmten Umständen ein Recht auf die Änderung ihres Arbeitszeugnisses haben – insbesondere wenn es um die sogenannte „Dankes- und Wunschformel“ geht. In einem aktuellen Urteil (Az. 9 AZR 272/22) stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, diese Formel in ein Arbeitszeugnis aufzunehmen.

Dankes- und Wunschformel – rechtlich erforderlich?

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitgeber gemäß § 109 I 3 GewO und § 241 II BGB keine Pflicht haben, Dankes- und Wunschformeln in ein Zeugnis einzufügen. Diese Formulierungen sind Ausdruck persönlichen Wohlwollens, aber rechtlich nicht zwingend notwendig. Was bedeutet dies konkret für Arbeitnehmer?... .

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