Die Agrarministerkonferenz (AMK) drückt bei der anstehenden Änderung des Düngegesetzes aufs Tempo. Notwendig sei, umgehend eine Monitoringverordnung zu erarbeiten, heißt es in einem Beschluss, den die 16 Ministerinnen und Minister bei ihrem Herbsttreffen am Freitag (26.9.) in Heidelberg gefasst haben. Darin wird der Bund aufgefordert, die notwendigen Änderungen zügig im Düngegesetz umzusetzen.
| In ihrem Beschluss betont die AMK den Stellenwert einer Monitoringverordnung. Mit ihr komme Deutschland seinen Verpflichtungen gegenüber der Brüsseler Administration zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie nach. Gleichzeitig schaffe man dadurch eine Grundlage, das Verursacherprinzip zu stärken. Kein Einvernehmen besteht zwischen den Ländern, ob die im Gesetz enthaltene Ermächtigungsgrundlage zur Erstellung einer Stoffstrombilanzverordnung ersatzlos gestrichen werden soll. Die drei grünen Ressortchefs lehnen das ab, die übrigen 13 Minister fordern genau das in einer Protokollerklärung. Einigen konnte man sich lediglich auf die Formulierung, dass im Sinne einer Entbürokratisierung „unnötige Doppelstrukturen“ vermieden werden sollen. Einmütig plädieren die Länderagrarministerinnen und -minister dafür, ein Konzept zur Maßnahmendifferenzierung insbesondere in Roten Gebieten zur erarbeiten. Angestrebt werden sollen pragmatische Lösungen, um gewässerschonend wirtschaftende Betriebe zu definieren und zu entlasten. Mit einem solchen Ansatz will man in Gespräche mit der EU-Kommission treten, um Erleichterungen bei den Auflagen für diese Betriebe zu erreichen. | | |
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