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Aktueller Bericht der Ärztezeitung – Regress gegen Arzt in Höhe von 1,24 Millionen Euro

- 01.09.2025
In dem berichteten Fall wurde seitens der Prüfstelle wegen eines „sonstigen Schadens“ zunächst im Jahr 2019 ein Totalregress festgesetzt. Dabei ging es erst einmal um immerhin schon 487.000 Euro für Q I/2015 bis II/2018. Dazu kommen dann aber noch weitere Verfahren und insgesamt entsteht die existentielle Rückforderungssumme von 1,24 Mio Euro… .
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AVA-Kommentar: Wir wissen, dass auch - ab und an- Tierärzte gerne verklagt werden, sei es,um einen Kunstfehler nachzuweisenoder gar die Behandlungskosten zu reduzieren.. .
Uns sind Fälle aus der Pferdepraxis bekannt, wo die Kläger (Tierbesitzer) klagen, weil Sie vorher nicht über mögliche "Nebenwirkungen" der OP aufgeklärt worden seien.
Tierarztpraxen sollten sich immer über "Formulare" absichern. Wir kennen dies doch alles aus den Krankenhäusern, wo wir immer zustimmen müssen, dass "wir Patienten an allem, was pssieren kann, Schuld sind".



