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Allgemeinverfügung zum Tausalzeinsatz in Berlin vom Verwaltungsgericht Berlin nach BUND-Klage aufgehoben
Flächendeckende Verwendung von Auftaumitteln mangels gesetzlicher Grundlage und fehlender Begründung untersagt

- 05.02.2026
Allgemeinverfügung zum Tausalzeinsatz in Berlin aufgehoben: Flächendeckende Verwendung von Auftaumitteln mangels gesetzlicher Grundlage und fehlender Begründung untersagt
Auf Berliner Straßen darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin weiter kein Tausalz zur Glättebekämpfung eingesetzt werden.
Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) ist die Verwendung von Auftaumitteln zur Bekämpfung der Winterglätte grundsätzlich verboten… .
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AVA-Komentar: Ist der NABU, der geklagt hatte, „menschenfeindlich“?
Bauer Willi dazu:
"Aktuell: Der NABU gegen den gesunden Menschenverstand"
In Berlin wurde für einen begrenzten Zeitraum der private Einsatz von Streusalz erlaubt. Dagegen hat der NABU e.V. geklagt und Recht bekommen.
Der Versuch des NABU nach Schadensbegrenzung (siehe Link) dürfte nicht jeden überzeugen.
Hierzu auch der Beitrag auf der Homepage von Bauer Willi

