Allge­mein­ver­fügung zum Tausalzeinsatz in Berlin vom Verwaltungsgericht Berlin nach BUND-Klage aufgehoben

Flächendeckende Verwendung von Auftaumitteln mangels gesetzlicher Grundlage und fehlender Begründung untersagt

Allge­mein­ver­fügung zum Tausalzeinsatz in Berlin aufgehoben: Flächendeckende Verwendung von Auftaumitteln mangels gesetzlicher Grundlage und fehlender Begründung untersagt

Auf Berliner Straßen darf nach einer Eilentscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Berlin weiter kein Tausalz zur Glätte­be­kämpfung eingesetzt werden.

Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) ist die Verwendung von Auftaumitteln zur Bekämpfung der Winterglätte grundsätzlich verboten… .

                                   _______________

AVA-Komentar: Ist der NABU, der geklagt hatte, „menschenfeindlich“?

Bauer Willi dazu:

"Aktuell: Der NABU gegen den gesunden Menschenverstand"

In Berlin wurde für einen begrenzten Zeitraum der private Einsatz von Streusalz erlaubt. Dagegen hat der NABU e.V. geklagt und Recht bekommen.

Der Versuch des NABU nach Schadensbegrenzung (siehe Link) dürfte nicht jeden überzeugen.

Hierzu auch  der Beitrag auf der Homepage von Bauer Willi

Lesen Sie hier

Weitere News