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Antibiotikadatenbank: QS-Rindermast: Tierhaltern droht Sperre ab Juli
Antibiotikamonitoring wird geprüft: Ab Juli 2025 droht Rindermästern ohne vollständige Daten die Sperrung.

- 16.06.2025
Ab dem 1. Juli 2025 überprüft QS die Stammdaten sämtlicher QS-Rindermastbetriebe in der QS-Antibiotikadatenbank auf Vollständigkeit. Wie die QS Qualität und Sicherheit GmbH bekannt gab, wird Betrieben ab diesem Zeitpunkt automatisch die Lieferberechtigung im QS-System entzogen, wenn
In diesen Fällen verlieren Tierhalter die Lieferberechtigung
- Angaben zur durchschnittlich belegten Tierplatzzahl
- oder zur betreuenden Tierarztpraxis fehlen.
QS-Betriebe mit Rindermast betroffen
Sobald die fehlenden Daten nachgemeldet wurden, wird der Betrieb wieder entsperrt. Auch das erfolgt automatisch im Zuge des nächtlichen Datenabgleichs. Diese Regelung soll ausschließlich QS-Betriebe mit Rindermast betreffen. Andere Produktionsarten innerhalb kombinierter Betriebe bleiben davon unberührt.
Ziel der Prüfung ist laut QS eine vollständige Datenerfassung im Rahmen des QS-Antibiotikamonitorings. Dieses ist seit Anfang 2023 auch für Rindermastbetriebe verpflichtend.

