Apotheker darf nicht zugelassenes Krebsmedikament herstellen und vertreiben

​​​​​​​OLG Frankfurt entscheidet zu Herstellung und Vertrieb nicht zugelassener Medikamente

Das Interesse individuell betroffener Krebspatienten an dem vorübergehend fortgesetzten Inver­kehr­bringen eines nicht zugelassenen Krebs­me­di­kaments kann das Interesse der Verbraucher an der Einhaltung der Zulas­sungs­vor­schriften für Medikamente überwiegen. Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main (OLG) hat daher einen auf Unterlassen des Vertriebs und der Herstellung gerichteten Antrag zurückgewiesen.

Die Antragstellerin ist ein qualifizierter Wirtschafts­verband. Der Antragsgegner ist Apotheker im Taunus. Die Antragstellerin nimmt ihn auf Unterlassung der Herstellung und des Vertriebs von nicht zugelassenen Arzneimitteln zur Behandlung einer seltenen insbesondere bei Kindern auftretenden tödlichen Tumorerkrankung in Anspruch…. .

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