Apotheker muss Schmerzensgeld nach unzulässiger Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente zahlen

Die Haftung eines Apothekers wurde gerichtlich bejaht und Anspruch wegen Mitverschuldens und Verjährung reduziert

Die Klägerin hatte in der Apotheke des Beklagten über fünf Jahre hinweg ohne Vorlage von Rezepten abhängig machende Medikamente erworben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte mit Entscheidung einen Schmerzensgeldanspruch, der unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens und teilweiser Verjährung mit 8.000,00 € bemessen wurde.

Apotheker muss Schmerzensgeld nach unzulässiger Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente zahlen

Haftung eines Apothekers bejaht und Anspruch wegen Mitverschuldens und Verjährung reduziert

Die Klägerin hatte in der Apotheke des Beklagten über fünf Jahre hinweg ohne Vorlage von Rezepten abhängig machende Medikamente erworben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte mit Entscheidung einen Schmerzensgeldanspruch, der unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens und teilweiser Verjährung mit 8.000,00 € bemessen wurde…. .

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