Arzttermin versäumt: Muss man dafür ein Ausfallhonorar zahlen?

Erscheinen Patienten und Patientinnen nicht zum vereinbarten Arzttermin, fordern Ärztevertreter Ausfallhonorare. Die Rechtslage dazu ist unklar. Wer frühzeitig absagt, ist auf der sicheren Seite.

Es gibt viele Patientinnen und Patienten, die lange auf einen Termin in der (Fach-)arztpraxis warten. Und es gibt diejenigen, die zu vereinbarten Terminen nicht erscheinen – unentschuldigt. Das kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und fordert Ausfallhonorare. Zehn bis zwanzig Prozent der gebuchten Arzttermine würden mittlerweile nicht wahrgenommen, sagte etwa der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen gegenüber „Bild“.

Gassen bezieht sich auf eine KBV-Umfrage unter rund 2000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten von Ende Juni 2023. Auf die Frage „Haben Sie in Ihrer Praxis Probleme mit unabgesagten Terminen?“ antworteten fast 70 Prozent mit „Ja“ und rund 30 Prozent mit „Nein“. Dabei geht es bei über 40 Prozent der betroffenen Praxen um fünf bis zehn Prozent aller Termine, die Patienten vereinbart hatten, aber ohne Absage nicht erschienen sind. Bei 16 Prozent der betroffenen Praxen waren es zehn bis 20 Prozent… .

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