Bayerische Ausfüh­rungs­ver­ordnung zur Düngeverordnung ist unwirksam

Die bayerische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung vom 22. Dezember 2020 in der Fassung vom 10. August 2022 (AVDüV) beruht nicht auf einer wirksamen Ermäch­ti­gungs­grundlage und verstößt deshalb gegen höherrangiges Recht. Dies hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht entschieden.

Zur Umsetzung der Vorgaben der Nitra­trichtlinie hat Deutschland auf Grundlage des Düngegesetzes besondere Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln in der Düngeverordnung (DüV) festgelegt und die Landes­re­gie­rungen zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten zum Schutze der Gewässer vor Verunreinigung verpflichtet… .

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