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Besserer Schutz für Hunde und Katzen: EU-Parlament stimmt für "Cats and Dogs"-Verordnung
Kampf gegen Tierleid und Missbrauch: EU führt neue Haustier-Regeln ein

- 09.05.2026
Das Europäische Parlament fällte vor wenigen Tagen eine richtungsweisende Entscheidung für den Tierschutz: Mit dem sogenannten „Cats and Dogs-Proposal“ wird ein EU-weiter Rahmen für den Schutz von Hunden und Katzen geschaffen.
Einheitliche Regeln für Kennzeichnung, Haltung und Zucht in der gesamten EU
Die neue Verordnung, auf die sich Rat und Parlament verständigt haben, sieht vor, dass sämtliche in der Europäischen Union gehaltenen Hunde und Katzen – einschließlich Tiere in privatem Besitz – künftig per Mikrochip identifizierbar sein und in nationalen Datenbanken registriert werden müssen. Während Verkäufer*innen, Züchter*innen und Tierheime eine Übergangsfrist von vier Jahren erhalten, greifen die Verpflichtungen für Halter*innen später: nach zehn Jahren für Hunde und nach fünfzehn Jahren für Katzen.
Ein zentrales Element der Neuregelung ist das Verbot bestimmter Zuchtpraktiken, die als gesundheitsschädlich oder missbräuchlich gelten. So wird es künftig untersagt sein, Tiere innerhalb enger Verwandtschaftsverhältnisse, etwa zwischen Eltern und Nachkommen oder unter Geschwistern, zu verpaaren.
Positiv zu werten ist auch, dass konkrete Haltungs- und Zuchtvorgaben dazu führen, dass “Welpenfarmen” – sogenannte puppy mills, die Hunde- und Katzenwelpen unter tierschutzwidrigsten Bedingungen produzieren, zukünftig kein so leichtes Spiel mehr haben.
Ebenso sollen Zuchtziele, die auf extreme körperliche Merkmale mit gesundheitlichen Risiken abzielen, nicht mehr zulässig sein.
Strengere Vorschriften für Handel, Import und tierschutzwidrige Praktiken
Darüber hinaus umfasst das Gesetz weitere Schutzmaßnahmen: Verstümmelungen von Hunden und Katzen für Wettbewerbe oder Ausstellungen werden untersagt. Auch das Anbinden von Tieren ist grundsätzlich verboten, sofern keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Gleiches gilt für die Verwendung bestimmter Halsbänder wie Stachel- oder Würgehalsbänder ohne entsprechende Sicherheitsvorrichtungen.
Kritisch sieht der Deutsche Tierschutzbund, dass manche der vorgesehenen Regularien für Züchter erst ab dem dritten Wurf gelten - ein Schlupfloch für unseriöse Züchter. Auch, dass Ausnahmen für Diensthunde möglich sind und Katzen auf landwirtschaftlichen Betrieben nicht unter die Verordnung fallen, ist unverständlich. „Alle Tiere haben ein Recht auf Schutz“, betont der Tierschutzbund.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Regulierung von Importen aus Nicht-EU-Staaten. Die neuen Vorschriften schließen bisherige Schlupflöcher, durch die Tiere als scheinbar private Haustiere eingeführt und anschließend verkauft wurden. Künftig gelten die Regeln sowohl für kommerzielle Einfuhren als auch für nicht kommerzielle Tiertransporte. Tiere, die zum Verkauf in die EU gebracht werden, müssen bereits vor der Einreise gechippt und registriert sein. Zudem sind Halter*innen verpflichtet, ihre Tiere mindestens fünf Arbeitstage vor der Einreise in eine Datenbank einzutragen, sofern noch keine Registrierung innerhalb der EU besteht.
Tierschutzbund begrüßt „historischen Schritt“
Weitere Informationen beim Deutschen Tierschutzbund e. V.




