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BMLEH will Bürokratie durch neue Mitteilungspflichten für Antibiotikaeinsatz abbauen

- 12.06.2025
Um eine bürokratische Entlastung für Tierhalter und Tierärzte zu erreichen, will das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die geltende halbjährliche Mitteilungspflicht zu Antibiotikaanwendungen und Tierzahlen in einen jährlichen Turnus umwandeln. Das geht aus einem Referentenentwurf des BMLEH hervor, der Tagesspiegel Background vorliegt. Geändert werden sollen das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und das Apothekengesetz.
Die Mitteilungsverpflichtungen sind im nationalen Antibiotikaminimierungskonzept geregelt. 2014 wurde das Antibiotikaminimierungskonzept durch das sechzehnte Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) eingeführt. „Die Änderung der Umstellung der Mitteilungsverpflichtungen auf einen nur mehr jährlichen Turnus leistet einen Beitrag zu einer bürokratischen Entlastung aller am System Beteiligten“, heißt es im Referentenentwurf.
Außerdem sollen mit einem neuen Unterabschnitt im TAMG Regelungen zur Erfassung des Antibiotikaeinsatzes bei bisher nicht berücksichtigten Tierarten (Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Pferde, Kaninchen, bestimmte Fischarten sowie Hunde, Katzen, Füchse und Nerze) eingeführt werden. Damit soll Artikel 57 der EU-Verordnung über Tierarzneimittel umgesetzt werden.
Eine Verschiebung des ersten Jahres der Erfassung des Antibiotikaeinsatzes bei Hunden und Katzen durch Tierärzte soll laut Referentenentwurf ebenfalls dazu beitragen, „EU-Recht in Deutschland ohne zusätzlichen Bürokratieaufwuchs umzusetzen“. Die erstmalige Erfassung soll sich dadurch auf 2029 verschieben.
Zum gesamten Beitrag, der Ihnen sicher "Freude" bereitet ( es wird auch Zeit!)

