Brief von Prof. Dr. Brade an die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz, Frau Dr. Breher,

Sehr geehrte Frau Breher,

ich wende mich heute direkt an Sie als Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz und damit erste Ansprechpartnerin für tierschutzrelevante Fragestellungen in Deutschland mit folgender Frage:

Ist es richtig, dass in einer kuhgebundenen Kälberaufzucht das Risiko der Verbreitung von Erkrankungen (z.B. von Paratuberkulose in einem MAP-belasteten Milchkuhbestand (MAP = Mycobacterium avium subsp. paratuberculosis)) epidemiologisch viel riskanter als in der konventionellen Kälberaufzucht (mit früher Trennung des Kalbes von der Mutter und Tränke mittels Eimer/Automat) ist?

Hintergrund:

In dem jüngsten vom FBN Dummerstorf veröffentlichten Positionspapier zur tiergerechten Kälberaufzucht (siehe auch: https://www.fbn-dummerstorf.de/fileadmin/media/Aktuelles/2026_Aktuelles/FBN_Positionspapier_Kaelber.pdf) heißt es:

‚Die kuhgebundene Kälberaufzucht gilt – wissenschaftlich wie praktisch – als besonders tierwohlorientierte Form der Aufzucht‘ (Zitat).

Doch damit nicht genug: In dem wiederholt vom FBN-Dummerstorf propagierten Projekt ‚Milchviehstall der Zukunft‘ wird sogar die muttergebundene Kälberaufzucht zwingend vorausgesetzt (siehe z.B. auch FBN-Pressemitteilung vom 20.05.2026: Forschung trifft Verantwortung; https://www.fbn-dummerstorf.de/aktuelles/news/meldungen/news/forschung-trifft-verantwortung-fbn-diskutiert-zukunft-der-nutztierhaltung-in-berlin/).

Das oben genannte Positionspapier bzw. das Projekt ‚Milchviehstall der Zukunft‘ wurde unter Leitung von hochqualifizierten Tierärzten erarbeitet……

Ich bin selbst kein Tierarzt. In meiner langjährigen Beratungstätigkeit an der Landwirtschaftskammer Hannover (später: Niedersachsen) standen jedoch Fragen der Tierhygiene regelmäßig im Mittelpunkt. Auch wurde m.E. nicht ohne Grund in Niedersachsen die „Niedersächsische Verordnung zum Schutz der Rinder gegen die Paratuberkulose“ (ParaTb-VO) bereits vor mehr als 10 Jahren etabliert. Eine ähnliche Vorgehensweise wird auch in MV (und anderen Bundesländern) praktiziert wird.

Vor diesen Hintergründen möchte Sie bitten, die oben genannte Frage (im Rahmen Ihrer umfangreichen institutionellen Möglichkeiten im BMELH) kurzfristig prüfen zu lassen.

Dies sollte m.E. auch im Interesse der hartarbeitenden Milchkuhhalter bundesweit sein.

Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke!

Mit freundlichen Grüßen   Prof. Dr. Wilfried Brade, Emeritus

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