Bundesverwaltungsgericht Urteil: Klima­schutz­programm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen – Das Urteil vom 29.01.2025

​​​​​​​Das von der Bundesregierung beschlossene Klima­schutz­programm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen, um das nationale Klimaziel einer Senkung der Treib­h­aus­ga­s­e­mis­sionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen. Dies hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig entschieden.

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