Bußgeldbescheid bei Firmenfahrzeugen (z.B. TAP-Autos): Wer war der Fahrer?

Für Unternehmen kann ein Bußgeldbescheid besonders problematisch werden, wenn mehrere Mitarbeiter dasselbe Fahrzeug nutzen. Denn bei Verkehrsverstößen muss grundsätzlich die Person verantwortlich gemacht werden, die das Fahrzeug tatsächlich gefahren hat.

Gerade bei Poolfahrzeugen, Dienstwagen oder gemeinsam genutzten Transportern kann es jedoch vorkommen, dass sich im Nachhinein nicht mehr eindeutig feststellen lässt, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer saß.

Der Halter ist nicht automatisch der Fahrer

Unternehmer sollten zunächst zwischen Halter und Fahrer unterscheiden.

Der Halter ist beispielsweise das Unternehmen, auf das das Fahrzeug zugelassen ist. Der Fahrer ist dagegen der Mitarbeiter, der das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes tatsächlich geführt hat. Diese Personen können identisch sein, müssen es aber nicht.

Der Bußgeldbescheid darf deshalb nicht einfach nach dem Motto funktionieren: „Das Fahrzeug gehört dem Unternehmen, also ist der Unternehmer verantwortlich.“.. .

 

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