Datenweitergabe im Konzern: DSGVO kennt kein Konzernprivileg

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt: Die Datenweitergabe im Konzern unterliegt denselben datenschutzrechtlichen Anforderungen wie gegenüber externen Dritten. Die DSGVO kennt kein Konzernprivileg – wer innerhalb einer Unternehmensgruppe personenbezogene Daten weitergibt, muss die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung einhalten.

200 € Schadenersatz für unzulässige Datenübermittlung

In einem jüngst entschiedenen Fall (Pressemitteilung des BAG vom 08.05.2025) hatte ein Unternehmen sensible Mitarbeiterdaten – darunter Gehalt, Adresse und Steuer-ID – im Rahmen eines Softwaretests an die Konzernzentrale übermittelt. Eine bestehende Betriebsvereinbarung erlaubte jedoch nur die Weitergabe bestimmter, ausgewählter Informationen…. .

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