Der Schutz vor dem Wolf

Der Wolf ist zurück und auch Weidetiere werden zur Beute. Nun soll das Jagdrecht angepasst werden.

Der Wolf, einst die am weitesten verbreitete Säugetierart der Welt, war in Deutschland ausgerottet – bis im Frühjahr 2000 in der Muskauer Heide in Sachsen erstmalig wieder wild lebende Wolfswelpen geboren wurden. Ein Vierteljahrhundert später soll der Wolf wieder gejagt werden: Im Dezember 2025 hat das Bundeskabinett die Aufnahme des Beutegreifers ins Bundesjagdgesetz beschlossen, der Gesetzesentwurf wird derzeit im Bundestag beraten.

Der Wolf im Bundesjagdgesetz: Das sieht der Gesetzesentwurf vor

  • Canis lupus wird Teil des Katalogs jagdbarer Wildtiere.
  • Regionales Wolfsmanagement: In Regionen mit „günstigem Erhaltungszustand“, derzeit also überall außer im alpinen Südosten, darf der Wolf vom 1. Juli bis 31. Oktober gejagt werden, im Winter und Frühjahr ist Schonzeit. Im Referentenentwurf wird geschätzt, dass dies 150–300 Tiere/Jahr betreffen könnte.
  • Jagd auf „Problemwölfe“: Auch in Regionen mit „ungünstigem Erhaltungszustand“ soll die Jagd auf Wölfe zeitlich und räumlich begrenzt möglich sein, wenn Weidetiere trotz Herdenschutzmaßnahmen zu Schaden kamen.
  • „Wolfsfreie Zonen“: Eine Bejagung von Wölfen soll auch bei ungünstigem Erhaltungszustand möglich sein, wenn in der Region Weidegebiete liegen, die nicht mit zumutbarem Aufwand umzäunt werden können (beispielsweise in den Alpen)… .

Es wird aber wohl keine einfache Lösung für den Konflikt zwischen tierwohlgerechter Weidehaltung und der Wiederansiedlung eines großen Beute­greifers geben – aber Hoffnung, dass wir mit der Zeit lernen, wie wir mit Wölfen leben können... .

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